Schweizer Kirchen haben "Charta Oecumenica" unterzeichnet

St-Ursanne JU | 28.01.2005 | APD | Schweiz

Vertreter aller zehn Mitgliedskirchen der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz (AGCK-CH) haben am 23. Januar anlässlich eines gemeinsamen Gottesdienstes im Rahmen der Gebetswoche für die Einheit der Christen in der Stiftskirche von Saint-Ursanne (JU) die so genannte "Charta Oecumenica" unterzeichnet.

Mit der Ratifizierung der Charta wollten die in der AGCK-CH vertretenen Schweizer Kirchen "starkes" ökumenisches Zeichen setzen. Die theologische Unterschiede zwischen den Konfessionen und die Ansprüche der einzelnen Kirchen hätten den ökumenischen Umgang immer wieder problematisch gemacht, betonte der amtierende Präsident der AGCK-CH und christkatholische Bischof Fritz-René Müller. "In dieser schwierigen Zeit will diese Charta das Gemeinsame hervorheben", betonte der Bischof.

Die zwölf Punkte umfassende Charta, die Leitlinien für die wachsende Zusammenarbeit unter den Kirchen in Europa enthält, wurde von der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) und dem Rat der römisch-katholischen Bischofskonferenzen in Europa (CCEE) erarbeitet und Ostern 2001 verabschiedet. Die Kirchen verpflichten sich in dem Dokument, ihren Beitrag zur Einheit Europas, zur Wahrung der Menschenrechte, zur Bewahrung der Schöpfung und des Friedens sowie zur Versöhnung der Völker und zur ökumenischen Zusammenarbeit zu leisten. Als langfristiges Ziel nimmt die Charta auch die Abendmahlsgemeinschaft in den Blick. Das Dokument hält fest, dass "wesentliche Unterschiede im Glauben die sichtbare Einheit" der Kirchen noch verhinderten.

Die Idee zu einer Charta Oecumenica entstand während der "Europäischen Ökumenischen Versammlung" in Graz 1997. Damals wurde empfohlen, "eine verbindliche Grundlage" für den Dialog und die Zusammenarbeit der christlichen Kirchen in Europa zu schaffen. Diese "Verbindlichkeit" der Charta hat während der Konsultationsphase in den Jahren 1999 und 2000 einer freiwilligen "Selbstverpflichtung" Platz gemacht. Für die Unterzeichner-Kirchen hat die "Charta" also keine lehramtlich-dogmatische oder kirchenrechtlich-gesetzliche Verbindlichkeit.

Der als Verein organisierten "Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz" gehören folgende Mitglieder an: der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK), die Römisch-katholische Kirche in der Schweiz, die Christkatholische Kirche der Schweiz, die Evangelisch-methodistische Kirche (EmK), der Bund Schweizer Baptistengemeinden (BSB), die Heilsarmee, der Bund Evangelisch-Lutherischer Kirchen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein (BELK), die Griechisch-Orthodoxe Kirche, die Vertretung Serbischer Orthodoxer Kirchgemeinden in der Schweiz und die Anglikanische Kirche in der Schweiz.

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