Revolver mit Knoten vor UN-Gebäude in New York © Foto: Matthias Müller / churchphoto.de

Erinnerung an die Opfer der NS-Militärjustiz

Bremen/Deutschland | 08.05.2015 | APD | International

An die Opfer der NS-Militärjustiz erinnert der ehemalige deutsche Wehrmachtdeserteur und Friedensaktivist Ludwig Baumann in einer „Erklärung zum 70. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus“. Insgesamt seien während des Zweiten Weltkrieges über 30.000 Deserteure zum Tod verurteilt und davon rund 23.000 hingerichtet worden. Mehr als 100.000 von der NS-Militärjustiz verurteilte Soldaten hätten KZ, Straflager und Strafbataillon nicht überlebt. Erst in seinem Grundsatzurteil vom 16. November 1995 habe der Bundesgerichtshof die Wehrmachtjustiz als eine „Blutjustiz“ gebrandmarkt, „deren Richter sich wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Kapitalverbrechen hätten verantworten müssen“. Doch nicht einer der Wehrmachtrichter sei in der Bundesrepublik Deutschland jemals bestraft worden.

Nach dem Krieg wären die Opfer der Militärjustiz als Feiglinge, Kriminelle und Verräter beschimpft und bedroht worden. Als Vorbestrafte hätten sie keine Chance auf eine sichere Zukunft gehabt. „Viele sind gedemütigt und entwürdigt verstorben“, beklagt Baumann. Erst im Mai 2002 wurden die Urteile wegen Desertion aufgehoben und erst im September 2009 die Urteile wegen Kriegsverrat. Das sei gegen den Widerstand der Bundeswehr geschehen. Laut Baumann wäre auch heute Kriegsverrat „ein Beitrag für den Frieden und eine gerechtere Welt“.

Aufgrund des „deutschen Angriffskrieges“ von 1939 bis 1945 mit mehr als 50 Millionen Toten ruft der Friedensaktivist zu gewaltfreiem Handeln und Einsatz für Gerechtigkeit, das Leben und den Frieden auf. Seine Erklärung ist im Internet zu finden unter: http://www.bv-opfer-ns-militaerjustiz.de/uploads/Dateien/Pressemitteilungen/LBErklaerung20150508.pdf

Wegen Fahnenflucht zum Tod verurteilt
Als 19-Jähriger wurde Ludwig Baumann zur Kriegsmarine eingezogen. Am 3. Juni 1942 desertierte er zusammen mit einem Kameraden bei Bordeaux in Frankreich, weil er erkannt habe, „dass es ein verbrecherischer, völkermörderischer Krieg war“. Am Tag der Desertion verhafteten ihn deutsche Grenzposten. Am 30. Juni 1942 wurde er wegen „Fahnenflucht im Felde“ zum Tod verurteilt. Davon, dass das Todesurteil in eine zwölfjährige Zuchthausstrafe umgewandelt wurde, erfuhr Bauman erst nachdem er Monate in Todesangst in der Todeszelle eines Wehrmachtsgefängnisses verbracht hatte. Er kam als Häftling ins KZ Esterwegen im Emsland und danach ins Wehrmachtsgefängnis Torgau. Er überlebte den Einsatz in der sogenannten Bewährungstruppe 500 in besonders gefährdeten Abschnitten an der Ostfront.

Deserteure rehabilitiert
Nach der Rückkehr aus sowjetischer Kriegsgefangenschaft hatte er es schwer in einer Gesellschaft, in der Deserteure noch immer als „Feiglinge“ geächtet wurden. 1990 gründete er mit etwa 40 noch lebenden Wehrmachtdeserteuren sowie einigen engagierten Wissenschaftlern und Historikern die „Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz“. Ziel der Vereinigung war eine Aufhebung der Unrechtsurteile gegen Deserteure, „Wehrkraftzersetzer“, „Kriegsverräter“, Selbstverstümmler und andere Opfer der NS-Militärjustiz durchzusetzen sowie deren vollständige Rehabilitierung. Das wurde mit dem Änderungsgesetz vom 23. Juli 2002 und dem Zweiten Änderungsgesetz vom 24. September 2009 des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile (NS-AufhG) von 1998 erreicht.

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