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SEK für eine klare rechtliche Regelung der Präimplantationsdiagnostik

Bern/Schweiz | 03.09.2015 | APD | Schweiz

Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund SEK begrüsst die Lancierung des Referendums gegen das Fortpflanzungsmedizingesetz FMedG. In der Volksabstimmung vom 14. Juni und der damit beschlossenen Verfassungsänderung sei zwar der Embryonenschutz aufgehoben worden, was sich mit dem Referendum nicht korrigieren lasse, heisst es in der SEK-Medienmitteilung. Ein Referendum eröffne aber die Möglichkeit, auf Gesetzesebene verbesserte Schutzmassnahmen zu etablieren.

Die Revision von Art. 119 Bundesverfassung habe „eine Dilemmasituation geschaffen“. Sie erlaube die Einführung der Präimplantationsdiagnostik PID, aber um den Preis des Verlusts des Embryonenschutzes in der Verfassung. Das Referendum müsse deshalb auf einen verbesserten gesetzlichen Schutz des Embryos zielen, schreibt der SEK. Die im Rahmen von PID-Verfahren anfallende Embryonenselektion müsse in ihren Konsequenzen sichtbar gemacht und sichergestellt werden, damit Präimplantationsdiagnostik in Ausnahmesituationen und nicht routinemässig oder willkürlich optional eingesetzt werde.

Ein klarer rechtlicher Rahmen ist nötig
Aus Sicht des Kirchenbundes soll die Präimplantationsdiagnostik Eltern mit Anlagen zu schweren Erbkrankheiten erlaubt werden. Die genetisch begründete Selektion von Embryonen stosse jedoch in den „hoch sensiblen und problematischen Bereich der Eugenik vor“, d.h. der künstlichen Selektion und Kontrolle der menschlichen Fortpflanzung. Das Bewusstsein für die Schwere der Entscheidung müsse gestärkt und durch eine strikte rechtliche Regelung gestützt werden, fordert der SEK.

Überzählige Embryonen als Retterbabys?
Das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz lässt die Herstellung von bis zu 12 Embryonen ausserhalb des Mutterleibes zu. Damit sollen günstige medizinische Bedingungen für eine künstliche Befruchtung geschaffen und die Belastungen für die Mutter begrenzt werden. Die Frage nach dem Umgang mit überzähligen, nicht eingepflanzten Embryonen habe sich laut Kirchenbund bisher nicht gestellt, weil sie gemäss geltendem Recht nicht vorgekommen seien. Zukünftig sei es aber erlaubt, überzählige Embryonen einzufrieren, um sie für einen weiteren Befruchtungszyklus oder auch andere Anwendungen aufzubewahren. Damit werde die Schweiz in Zukunft vermehrt über tiefgefrorene und für die Fortpflanzung nicht benötigte Embryos verfügen. Das werfe weitreichende und bisher völlig ungeklärte Fragen nach alternativen Verwendungsmöglichkeiten auf, so der SEK.

Referendum
Der Kirchenbund hat sich im Rahmen der Volksabstimmung zur Revision von Artikel 119 BV für eine enge Legalisierung der Präimplantationsdiagnostik, aber gegen die Aufhebung des Embryonenschutzes in der Verfassung ausgesprochen. Er unterstütze das Referendum, weil es die Chance biete, einige Korrekturen vorzunehmen, beteilige sich aber nicht an der Unterschriftensammlung für das Referendum.

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