UN-Menschenrechtsrat stimmt von der Schweiz eingebrachter Resolution zur Todesstrafe zu

Bern/Schweiz | 04.10.2015 | CBS KULTUR INFO/APD | Menschenrechte

In Genf ging am 2. Oktober die dreiwöchige Herbstsession des UN-Menschenrechtsrats zu Ende, wie "CBS KULTUR INFO" berichtete. Demnach brachte die Schweiz erfolgreich eine Resolution zur Todesstrafe ein – zum zweiten Mal nach 2014. Die Resolution hat zum Ziel, mittelfristig auf die weltweite Abschaffung der Todesstrafe hinzuwirken. Ebenfalls prioritär engagiert hat sich die Schweiz im Bereich der Auswirkung der Drogenproblematik auf die Menschenrechte und bezüglich der Lage in bestimmten Ländern, darunter Bahrain und Sri Lanka.

Die diesjährige Herbstsession des UN-Menschenrechtsrates hat die Schweiz genutzt, um weiter auf die weltweite Abschaffung der Todesstrafe hinzuwirken. Dies ist ein mittelfristiges Ziel der Schweizerischen Menschenrechtsaussenpolitik, teilte das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten mit. Zusammen mit sieben weiteren Ländern hat sie eine entsprechende Resolution eingebracht, die am 1. Oktober mit 26 Ja-Stimmen gegen 13 Nein-Stimmen bei 8 Enthaltungen verabschiedet wurde. Die Schweiz vertritt den Standpunkt, dass die Anwendung der Todesstrafe mit dem geltenden Völkerrecht unvereinbar ist und immer Menschenrechtsverletzungen mit sich bringt – sowohl für die Verurteilten selbst wie auch für die ihnen nahestehenden Personen.

Der Fokus der Resolution liegt auf der Frage, wie sich die Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe zum Verbot der Folter und anderen grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlungen verhält – etwa hinsichtlich der Bedingungen im Todestrakt oder besonders problematischer Hinrichtungsmethoden. Gemäss dem Beschluss wird dazu im März 2017 im UN-Menschenrechtsrat eine Expertendiskussion stattfinden.

Fortlaufender Trend hin zur Abschaffung der Todesstrafe
Nach Angaben von amnesty international haben weltweit etwa 70 Prozent aller Staaten (140) die Todesstrafe aus ihren Strafgesetzen gestrichen oder wenden sie in der Praxis nicht mehr an (Stand Juli 2015). 101 Staaten haben die Todesstrafe vollständig abgeschafft. 6 Staaten sehen die Todesstrafe nur noch für aussergewöhnliche Straftaten wie etwa Kriegsverbrechen oder Vergehen nach Militärrecht vor. 33 Staaten haben die Todesstrafe in der Praxis, aber nicht im Gesetz abgeschafft.

58 Staaten halten jedoch weiterhin an der Todesstrafe fest. In diesen Ländern leben allerdings rund zwei Drittel der Weltbevölkerung.

Schweiz will erneut Mitglied im UN-Menschenrechtsrat werden
Wie das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) mitteilt, wird sich die Schweiz Ende Oktober 2015 für eine Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat von 2016 bis 2018 zur Wahl stellen. Die Schweiz war von 2006 bis 2009 und von 2010 bis 2013 bereits zwei Mal im Menschenrechtsrat vertreten.

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