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Italiens Adventisten opponieren gegen Beschluss zur Frauenordination der Weltkirche

Rom/Italien | 19.10.2015 | APD | International

Am 15. Oktober hat die adventistische Kirchenleitung in Italien (Unione Italiana delle Chiese Cristiane Avventiste del Settimo Giorno UICCA) den Beschluss 250, der bereits am 16. September gefällt worden war, publiziert. Demnach hat der UICCA-Exekutivausschuss einstimmig beschlossen „ein respektvolles, aber starkes Zeichen des Dissenses und des Protests“ gegenüber der Entscheidung der adventistischen Weltsynode 2015 (Generalkonferenz-Vollversammlung) zur Frauenordination zu veröffentlichen und „geeignete administrative Massnahmen“ zu treffen.

Am 8. Juli hatten es die rund 2.300 Delegierten der adventistischen Weltsynode 2015 (Generalkonferenz-Vollversammlung) in San Antonio, Texas/USA mit rund 40 zu 60 Prozent abgelehnt, den weltweit dreizehn teilkontinentalen Kirchenleitungen (Divisionen) die Kompetenz zu erteilen, adventistische Pastorinnen in ihrem Verwaltungsgebiet zum Pastorendienst zu ordinieren.

Die Kirchenleitung der Adventisten in Italien führt in ihrer Stellungnahme zum Beschluss der Weltsynode an, dass die Frage der Frauenordination kirchenintern bereits seit 1950 diskutiert werde. Sie sei auch an den Weltsynoden 1990 und 1995 thematisiert worden. Im Weiteren hätten bereits 2013 die adventistischen Pastoren in Italien einstimmig für die Ordination von adventistischen Pastorinnen zum Pastorendienst votiert und auch die Studienkommission der Weltkirche zur Ordinationsfrage (TOSC) habe 2014 festgehalten, dass es weder biblische noch theologische Hindernisse zur Frauenordination gebe.

In der Stellungnahme heisst es: „Die UICCA (Italienische Union der Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten) fühlt sich gezwungen, ein respektvolles aber auch starkes Signal an die Generalkonferenz (Weltkirchenleitung) zu senden, um ihren Protest beziehungsweise ihren Dissens zur Abstimmung der Generalkonferenz-Vollversammlung (Weltsynode) zum Ausdruck zu bringen. Die Weltsynode hat in der jüngsten Generalkonferenz-Vollversammlung, im Namen der Einheit der Kirche, gegen das Grundprinzip der Freiheit sowie der Meinungsverschiedenheit im religiösen und kulturellen Kontext verstossen. Im Namen der Würde der weiblichen Pastoren, die in unserem Gebiet ihren Dienst leisten, können wir nicht akzeptieren, dass ihre Mission weiterhin nicht vollständig anerkannt und damit diskriminiert wird. Die UICCA behält sich vor, geeignete Massnahmen zu ergreifen, um ihre Meinungsverschiedenheit in offensichtlicher Weise, auch mit administrativen Massnahmen, zum Ausdruck zu bringen.“

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