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Entwurf zum Genfer „Laizismus“-Gesetz will Beamten religiöse Symbole verbieten

Zürich und Genf/Schweiz | 13.11.2015 | APD | Religionsfreiheit

Eine geplante Gesetzesbestimmung im Entwurf zum neuen Genfer „Laizismus“-Gesetz soll den Staatsbeamten untersagen, im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit ein religiöses Symbol zu tragen. Das sei nicht verhältnismässig und ein Verstoss gegen die Religionsfreiheit, schreibt die Schweizerische Evangelische Allianz SEA.RES in einer Medienmitteilung.

Am 4. November stellte der Regierungsrat von Genf den Entwurf zum Laizismusgesetz vor. Unter Laizismus versteht man eine strenge Trennung von Religion und Staat. Der Staat will demnach in religiösen und weltanschaulichen Belangen neutral bleiben.

Eine strikte Auslegung des Verbots, dass Beamte während ihrer Tätigkeit keine religiösen Symbole tragen dürfen, würde es einer Lehrperson verbieten, ein Kreuzsymbol zu tragen, schreibt die SEA. Auch islamische Symbole, wie das Kopftuch, oder solche von anderen Religionsgemeinschaften, wären vom Verbot betroffen. Nach Ansicht der Schweizerischen Evangelischen Allianz „ist ein solches Verbot unverhältnismässig und verstösst gegen die Religionsfreiheit“. Zudem würde die Umsetzung grosse Probleme hervorrufen. „Wie das umgesetzt werden soll, weiss niemand“, sagte Michael Mutzner, Generalsekretär des Westschweizer Zweiges der Schweizerischen Evangelischen Allianz SEA.RES.

Probleme mit Augenmass lösen
Laut SEA gehörten in der Schweiz rund 80 Prozent der Bevölkerung einer Kirche oder einer anderen Glaubensgemeinschaft an. Die gänzliche Abwesenheit von Religion im öffentlichen Raum entspreche weder den historisch gewachsenen Voraussetzungen in der Schweiz noch würde dies zum religiösen Frieden beitragen. Viel besser sei es, allfällige Probleme zwischen dem Staat als Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern pragmatisch und mit Augenmass zu lösen, sagte Mutzner.

Gesetz soll religiöse Freiheit schützen
Das vorgeschlagene „Laizismus“-Gesetz habe durchaus positive Seiten und sei auch der Religionsfreiheit dienlich, sagte der Generalsekretär des Westschweizer SEA-Zweiges. Er begrüsse speziell die Tatsache, dass der Entwurf vorgängig auch mit den Religionsgemeinschaften diskutiert worden sei, so Mutzner. Einige Punkte seien jedoch restriktiv und stellten eine Einschränkung der religiösen Freiheit dar. Dies betreffe insbesondere das Verbot für Staatsangestellte, in Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung ein Symbol ihrer Glaubensüberzeugung zu tragen. „Diese Bestimmung muss abgeändert werden“, fordert darum das „Réseau évangélique suisse“, der Westschweizer Zweig der Schweizerischen Evangelischen Allianz.

SEA-Dokumentation zur Religionsfreiheit
Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA hat vor drei Jahren eine Dokumentation zur Religionsfreiheit und freien Meinungsäusserung auf öffentlichem Grund veröffentlicht. Die Stellungnahme „Freiheit zur religiösen Meinungsäusserung“ enthalte Vorschläge und Forderungen zur religiösen Freiheit und zum religiösen Frieden in der Schweiz. Das Dokument kann heruntergeladen werden unter:
http://www.each.ch/stellungnahmen/stellungnahme-nr-122-freiheit-zur-religi%C3%B6sen-meinungs%C3%A4usserung.html

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