Cover des Flyers der drei Landeskirchen zum internationalen Menschenrechtstag 2015 (Deutsche Version) © Flyer: SEK / SBK / CKS / J&P

Menschenrechte sind die notwendige Basis der Demokratie

Bern/Schweiz | 09.12.2015 | APD | Menschenrechte

Mit Sorge betrachteten die drei Landeskirchen, wie die Grundrechte zusehends durch den Volkswillen infrage gestellt würden. Zum Internationalen Menschenrechtstag am 10. Dezember erläutern sie deshalb das Verhältnis von Demokratie und Menschenrechten. „Die Grund- und Menschenrechte sind notwendige Basis für eine funktionierende und an der Gerechtigkeit orientierte Demokratie“. Dies betonen Bischof Markus Büchel, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, Pfarrer Gottfried Locher, Präsident des Rates des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes, und Bischof Harald Rein der Christkatholischen Kirche der Schweiz. Demnach kann sich ein demokratisches System der Forderung nach Gerechtigkeit nur dann annähern, wenn es auf den Grundrechten aufbaut.

Der gemeinsame Flyer zum Menschenrechtstag am 10. Dezember, „Sorgt für das Recht!“ (Jesaja 1,17), betont die Grundlagen einer Demokratie. Dazu gehörten die demokratische Mitwirkung bei der Ausarbeitung der Gesetze, denen alle unterworfen seien, ein gerechter Staat und an Gerechtigkeit orientierte Gesetze, Solidarität gegenüber allen, die im Land wohnten, und der Zugang zu unabhängigen Gerichten.

Menschenrechte müssten der Massstab sein für eine gerichtliche Überprüfung, auch vor einem übergeordneten Gericht wie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Nur so blieben die Menschenrechte nicht toter Buchstabe, schreiben die Landeskirchen. Das sei die allerletzte Garantie der Freiheit und Sicherheit der Bürger eines Staates, welcher deren Vertrauen verdiene.

Die Idee allgemeiner Menschenrechte sei den Menschen nicht einfach gegeben. Erst nach den schrecklichen Erfahrungen totalitärer Systeme im 20. Jahrhundert hätte sich die Menschheit darauf verständigen können. Jeder Mann, jede Frau könne sich darauf berufen, ungeachtet vom sozialökonomischen Status, von Kultur, Religion oder Ethnie. Die Kirchen bestünden darauf, dass diese Errungenschaft der Zivilisation nicht einer kurzsichtigen Tagespolitik geopfert werde, die Partikular- und nationale Interessen in den Vordergrund stelle.

ACAT-Appell
Die Landeskirchen laden ein, den ACAT-Appell (Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter) für die Aktionen zum Menschrechtstag zu unterschreiben:
http://www.acat.ch/__/frontend/handler/document.php?id=1183&type=42

Die ACAT schreibt in ihrem Appell, dass die Schweiz die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) vor über 40 Jahren ratifizierte. Heute müsse der Bevölkerung und insbesondere den Entscheidungsträgern in Erinnerung gerufen werden, wie wichtig es sei, sich für den Erhalt und die Stärkung der Menschenrechte in der Schweiz einzusetzen. Der Schutz der Menschenrechte verliere in der Schweiz zunehmend an Selbstverständlichkeit. „In den letzten Jahren häuften sich Volksabstimmungen, deren Forderungen gegen die Grundrechte und die verbindlichen Menschenrechte der EMRK verstossen“, so der ACAT-Appell. Das Beschneiden der Grundrechte bedeute eine Schwächung der Demokratie, der Sicherheit und der Freiheit.

Laut ACAT verankere die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) einen menschenrechtlichen Mindeststandard. Dieser basiere auf einem Grundkonsens der europäischen Wertegemeinschaft. Die EMRK schütze die fundamentalen Rechte aller Menschen in Europa und habe wesentlich dazu beigetragen, auf den Trümmern des zweiten Weltkriegs ein Europa der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und des wirtschaftlichen sowie sozialen Fortschritts aufzubauen.

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) schütze nach ACAT-Angaben die Menschenrechte in der Schweiz in doppelter Hinsicht:
1. Mit der Ratifizierung der EMRK im Jahr 1974 habe sich die Schweiz dazu verpflichtet, den europäischen Mindeststandard des Menschenrechtsschutzes innerstaatlich umzusetzen. Dies habe dazu geführt, dass die Menschenrechte der EMRK in der Schweizer Gesetzgebung und Rechtsprechung als Grundrechte verankert seien.
2. Die EMRK ermögliche jedem Menschen der 47 Mitgliedstaaten des Europarates, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg eine Beschwerde wegen der Verletzung seiner Menschenrechte durch einen Vertragsstaat einzureichen. Diese Möglichkeit stehe auch jedem Menschen in der Schweiz zu.

Videoclip (160 Sek.) über Menschenrechte von „Schutzfaktor M“:
https://www.youtube.com/watch?v=afrkcS_8M88

Flyer der drei Landeskirchen zum internationalen Menschenrechtstag 2015:
http://www.kirchenbund.ch/sites/default/files/media/pdf/themen/menschenrechte/MR_2015/web_re_flyer_deutsch.pdf

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