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60 Jahre Beratung für Kriegsdienstverweigerer in Deutschland

Bonn/Deutschland | 04.02.2016 | APD | Menschenrechte

Die „Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden“ (EAK), eine Arbeitsgemeinschaft innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), kann in diesem Jahr auf ihr 60-jähriges Bestehen blicken. Das Jubiläum will der evangelische Friedensverband in diesem Sommer mit einer Veranstaltung in Bonn feiern und an die langjährige Arbeit und den Einsatz für das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung und die Arbeit für Kriegsdienstverweigerinnen und Kriegsdienstverweigerer erinnern.

Widerstand gegen eine neue deutsche Armee
1956 spielte die Wiederbewaffnung Deutschlands in der politischen Diskussion eine grosse Rolle. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges hatte es deutliche Widerstände gegen eine neue deutsche Armee gegeben. Der bundesdeutsche Beitritt zur NATO 1955 sorgte für heftige innenpolitische Debatten. Im November 1955 erhielten die ersten Freiwilligen der neuen Bundeswehr ihre Ernennungsurkunden. Eine wichtige Zäsur in dieser Entwicklung bildet der 8. Februar 1956. An diesem Tag beschloss das Bundeskabinett die Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht, die mit dem 7. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 18. März 1956 in die Verfassung aufgenommen wurde.

Ziviler Ersatzdienst für das Allgemeinwohl
Gleichzeitig mit der allgemeinen Wehrpflicht wurde in Deutschland aber auch der Ersatzdienst eingeführt. In Artikel 12 Absatz 2 des geänderten Grundgesetzes heisst es dazu: „Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden.“ Und im Wehrpflichtgesetz vom Juli 1956 wird ausgeführt: „Wer sich aus Gewissensgründen der Beteiligung an jeder Waffenanwendung zwischen den Staaten widersetzt und deshalb den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, hat statt des Wehrdienstes einen zivilen Ersatzdienst ausserhalb der Bundeswehr zu leisten.“ Es folgt der Hinweis: „Durch den zivilen Ersatzdienst werden Aufgaben des Allgemeinwohls wahrgenommen.“

Kirchen setzen sich für Kriegsdienstverweigerer ein
Gerade in den Kirchen hatte es heftige Widerstände gegen die Wiederbewaffnung gegeben. „Krieg soll nach Gottes Willen nicht sein“ betonte der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK) 1948 in Amsterdam. Nicht zuletzt die Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges führten dazu, dass im Grundgesetz 1949 in den Grundrechten betont wurde, dass niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden darf. Zudem unterstrich die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) 1950 in Berlin-Weissensee: „wer um seines Gewissens willen den Kriegsdienst verweigert, der soll der Fürsprache und der Fürbitte der Kirche gewiss sein.“ 1955 sprach sich die EKD für ein geregeltes Anerkennungsverfahren für Kriegsdienstverweigerer aus und votierte für einen zivilen Ersatzdienst.

Evangelische Kirchen und Freikirchen für gewaltfreie Wege zum Frieden
Nach der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht wie auch des Ersatzdienstes im Frühjahr 1956 schlossen sich die kirchlichen Beauftragten für Kriegsdienstverweigerer in Verbindung mit der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend zusammen, um kirchliche Strukturen für eine Beratungs- und Beistandsarbeit in den Anerkennungsverfahren für diesen Ersatzdienst aufzubauen. Das war vor nunmehr 60 Jahren die Geburtsstunde der „Evangelischen Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung der Kriegsdienstverweigerer“ (EAK).

Ein genaues Gründungsdatum ist nicht überliefert, doch mit der Einführung des Ersatzdienstes begann die evangelische Arbeit für Kriegsdienstverweigerer. 1957 gab es die ersten Beratungen und Treffen für Kriegsdienstverweigerer. In den Landeskirchen wurden Pfarrer mit der Beratung von Betroffenen beauftragt, die sich ihrerseits in der EAK zusammenfanden, um Erfahrungen auszutauschen und die Arbeit zu koordinieren. Hieran beteiligten sich auch Vertreter der Freikirchen. Aus diesen Anfängen hat sich die heutige Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden entwickelt, die immer noch, auch nach der Aussetzung der Wehrpflicht 2011, Kriegsdienstverweigerer berät und ihnen zur Seite steht. Das kirchliche Netzwerk und Kompetenzzentrum tritt durch Studientage, Mitgliederversammlungen sowie durch Stellungnahmen in Kirche und Öffentlichkeit für persönlichen Gewaltverzicht und gewaltfreie Wege zum Frieden ein.

Die Jubiläumsfeier „60 Jahre EAK“ soll vom 8. bis 10. Juni in Bonn stattfinden. Geplant sind unter anderem ein Festakt, eine Stadtführung, ein Kinoprogramm und eine Jubiläums-Mitgliederversammlung.

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