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Heilsarmee zum Stopp der Bundes-Fördergelder ihrer Jugendarbeit

Bern/Schweiz | 19.08.2016 | APD | Schweiz

Ein Subventionsgesuch der Heilsarmee Schweiz für Fördergelder ihrer Kinder- und Jugendarbeit wurde 2014 vom Bundesamt für Sozialversicherungen BSV abgelehnt. Dieser Entscheid wurde jetzt vom Bundesverwaltungsgericht BVG geschützt. Die Heilsarmee weist die Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts zurück, wonach ihre Kinder- und Jugendlager einzig dem Zweck der Evangelisation dienten und „regelrechte Bekehrungsräume“ seien. Sie wehrt sich auch gegen die BVG-Einschätzung, nicht primär an der Entwicklung und am Wohlbefinden der Kinder interessiert zu sein. Die Heilsarmee hält fest, dass mit der Streichung der BSV-Fördergelder die Weiterführung ihrer Kinder- und Jugendarbeit in keiner Weise gefährdet sei.

Im Jahr 2014 hat das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV ein Gesuch der Heilsarmee Schweiz um Fördergelder für ihre Kinder- und Jugendarbeit negativ beantwortet. Das Bundesveraltungsgericht hat nun diesen Entscheid des BSV gestützt.

Die Stützung der Ablehnung des Subventionsgesuchs wurde seitens des Bundesverwaltungsgerichts damit begründet, dass die Heilsarmee nicht primär an der Entwicklung und am Wohlbefinden der Kinder interessiert sei. Die Kinder- und Jugendlager dienten einzig dem Zweck der Evangelisation und seien „regelrechte Bekehrungsräume“.

Die Heilsarmee hält in einer Medienmitteilung fest, dass Evangelisation eines der Ziele in den Kinder- und Jugendlagern sei, weist aber den Vorwurf des BSV zurück, nicht primär am Wohlbefinden der Kinder interessiert zu sein. Sie präzisiert, dass sie unter Evangelisation das Teilen des christlichen Glaubens und christlicher Werte unter Wahrung des grösstmöglichen Respekts gegenüber jeder Person, auch gegenüber Kindern, verstehe. Sich in ganzheitlichem Sinn für die Interessen von Kindern einzusetzen, schliesse aus christlicher Sicht neben den physischen, sozialen und physischen Aspekten auch den geistlichen Aspekt mit ein.

Charta christlicher Kinder- und Jugendarbeit
Die Heilsarmee habe als eine der ersten christlichen Organisationen, die Charta christlicher Kinder- und Jugendarbeit (http://cckj.ch/) unterzeichnet, welche die Ziele und Arbeitsweise christlicher Kinder- und Jugendorganisationen transparent und gut verständlich erkläre. Mit der Unterzeichnung der Charta „verpflichten sich die Verantwortlichen der Kinder- und Jugendarbeit, die Gewissens-, Religions- und Meinungsäusserungsfreiheit der Kinder und Jugendlichen zu respektieren, die Teilnahme und die Eigenverantwortung der Kinder und Jugendlichen zu stärken, sich regelmässig durch Aus- und Weiterbildung zu schulen, Prävention zu betreiben, Transparenz walten zu lassen und jede Form der Diskriminierung abzulehnen“.

Weiterführung der Kinder- und Jugendarbeit vom BVG-Entscheid nicht tangiert
Die Weiterführung ihrer Kinder- und Jugendarbeit ist laut Heilsarmee vom Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts nicht tangiert. Die Budgets ihrer Jugendsekretariate würden sich auf 1,2 Millionen Franken belaufen und die BSV-Fördergelder hätten zwischen 30.000 und 50.000 Franken gelegen.

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