Zeid Ra ad Al Hussein, UN-Hochkommissar für Menschenrechte © Foto: OHCHR / http://www.ohchr.org

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in mehr als 500 Sprachen übersetzt

Genf/Schweiz | 02.11.2016 | UNHCHR/APD | Menschenrechte

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR), auch UN-Menschenrechtscharta genannt, steht laut einer Medienmitteilung des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte (UNHCHR) in Genf mit der jüngsten Übersetzung in Quechua, in mehr als 500 Sprachen zur Verfügung. Die 501. Übersetzung betreffe einen Quechua-Dialekt, der von ungefähr 116.000 Einheimischen im nordwestlichen bolivianischen Departement von La Paz/Bolivien gesprochen werde.

„Die wachsende Zahl von Übersetzungen unterstreicht die Allgemeingültigkeit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und die Kraft ihrer Worte schwinge stark in allen Kulturen und Sprachen mit", sagte Zeid Ra'ad Al Hussein, UN-Hochkommissar für Menschenrechte.

Der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 verabschiedete, sechsseitige Text sei ein Meilenstein-Dokument, in dem erstmals die grundlegenden Menschenrechte weltweit unter Schutz gestellt worden seien, so das UNO-Hochkommissariat.

Das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte wolle die Menschenrechtscharta in der ganzen Welt verbreiten. Alle seien willkommen eine neue Sprachversion zur Prüfung vorzulegen, die es noch nicht in der Sammlung gebe. http://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/SubmissionGuide.aspx

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) auf Deutsch:
http://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Language.aspx?LangID=ger

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