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Asylanträge türkischer Soldaten in Deutschland „wohlwollend prüfen“

Bonn/Deutschland | 22.11.2016 | APD | Menschenrechte

Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) hat die Bundesregierung in Deutschland aufgefordert, die Asylanträge türkischer Soldaten aus dem NATO-Hauptquartier im Ramstein/Deutschland wohlwollend zu prüfen. Neben Asyl könne auch ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland gewährt werden.

Kürzlich war bekannt geworden, dass in Rheinland-Pfalz mehrere türkische Soldaten vom Hauptquartier der NATO-Luftstreitkräfte im pfälzischen Ramstein und auch deren Familienmitglieder in Deutschland Asyl beantragt haben. Über die Gründe der Soldaten und ihrer Familienangehörigen wurde nichts bekannt. Sie dürften aber im Zusammenhang mit der aktuellen politischen Situation in der Türkei nach dem gescheiterten Putschversuch stehen.

„Durch die Rechtsprechung des Strassburger Menschengerichtshofes ist die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen als Menschenrecht anerkannt. Der Schutz Betroffener ist deshalb von den Mitgliedsstaaten des Europarats verbindlich zu gewährleisten“, betonte der EAK-Bundesvorsitzende Dr. Christoph Münchow. Doch das Europaratsmitglied Türkei habe hierzu keine klaren Regeln und Gesetze erlassen. Die Situation von Kriegsdienstverweigerern in diesem Land wäre daher äusserst unsicher. Deshalb sei es nicht zu verantworten, wenn die Soldaten gegen ihren Willen zurück in die Türkei müssten, so Münchow. Deutschland sollte klare Positionen beziehen und Kriegsdienstverweigerern, denen in ihrem Heimatland Verfolgung, Diskriminierung, soziale Ausgrenzung und Gefängnis drohe, Schutz bieten, forderte auch EAK-Geschäftsführer Wolfgang Burggraf.

Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) ist innerhalb der „Konferenz für Friedensarbeit im Raum der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)“ der Dachverband für diejenigen, die in den evangelischen Landeskirchen und Freikirchen für Fragen der Kriegsdienstverweigerung (KDV) und Friedensarbeit zuständig sind.

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