Der Bistumsartikel bleibt - Religiöser Frieden soll nicht gefährdet werden

Bern | 25.08.1999 | RPD/APD | Schweiz

Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK) lässt ihre Initiative zur Streichung des Bistumsartikels in der Bundesverfassung fallen. Das Anliegen soll später mit einer umfassenderen Vorlage zum Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften erfüllt werden. In einer ersten Stellungnahme äusserte sich der Ratspräsident des Schweizerischen Evangelischen Kirchebundes (SEK) , Thomas Wipf, gegenüber dem Reformierten Pressedienst erfreut darüber, dass die SPK die Anliegen des SEK in dieser Angelegenheit aufgenommen hat.

Letzten Winter hatte die SPK noch einstimmig die Streichung des Verfassungsartikels beschlossen, der für neue Bistümer die Genehmigung des Bundes verlangt. Ihrer Ansicht nach verletzt dieses Relikt aus dem Kulturkampf das durch die Religionsfreiheit garantierte Selbstbestimmungsrecht der römisch-katholischen Kirche.

Unerwartet starke Widerstände bewogen die SPK dann, Vertreter der beiden grossen Konfessionen sowie der Kantone Genf und Zürich anzuhören. Dabei kam sie zum Schluss, dass die Diskussion um eine isolierte Streichung des Bistumsartikels unnötige Diskussionen auslösen könnten, «die den religiösen Frieden gefährden». Die SPK verzichtet deshalb darauf, ihre Vorlage dem Parlament und dem Souverän vorzulegen. Mit einer Motion will sie den Bundesrat aber einladen, eine umfassendere Änderung von Artikel 72 vorzubereiten. Diese soll die Beziehungen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften allgemein regeln und bei der Gelegenheit die Genehmigungspflicht für Bistümer abschaffen.Der damalige SEK-Vorstand hatte sich gegen die isolierte Streichung des Bistumartikels ausgesprochen. Er war überzeugt, «dass durch die Beibehaltung dieses Artikels der religiöse Friede auch weiterhin nicht gefährdet und die Neugründung von Bistümern nicht verhindert wird», wie er in seiner Vernehmlassung betonte.

SEK-Ratspräsident Thomas Wipf zeigte sich jetzt gegenüber dem Reformierten Pressedienst erfreut darüber, dass die SPK die Anliegen des SEK in dieser Angelegenheit aufgenommen hat. Man habe Verständnis für den Wunsch nach Streichung des Bistumsartikels, aber eben nur im Rahmen einer allgemeinen Neuregelung der Beziehungen zwischen den Religionsgemeinschaften und dem Staat. Das von der SPK vorgeschlagene Vorgehen sei bestimmt der richtige Weg für alle Beteiligten, meinte Wipf.

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