Simbabwe: Frauendiskriminierung verfassungsmässig geschützt

Harare/Simbabwe | 15.08.1999 | kem/RPD/APD | International

Das Oberste Gericht von Simbabwe hat dieser Tage entschieden, dass Frauen aufgrund der «Natur der afrikanischen Gesellschaft» nicht die gleichen Rechte beanspruchen können wie Männer. Dort, wo es sich um Streitfälle nach traditionellem Recht handle, habe das Gesetz von 1982 zur Gleichberechtigung der Geschlechter keine Gültigkeit.

Das Gericht bezog sich aber auf den Paragraphen 23 der Verfassung, demgemäss Diskriminierung von Frauen zulässig ist, soweit sie in der «Natur der afrikanischen Gesellschaft liege.» Diese kulturellen Normen wiederum bestimmten, «dass Frauen innerhalb der Familie nicht als Erwachsene betrachtet werden können, sondern vielmehr dem Manne untergeordnet oder als Teenager», so das Gericht in einer der Urteilsbegründungen.

Simbabwische Frauen gingen daraufhin auf die Strasse: «Diskriminierung von Frauen ist in afrikanischen Gesellschaften keine Pflicht.» Sie wandten sich dagegen, das traditionelle Recht gegen die Frauen als simbabwische Bürgerinnen auszuspielen. Dem Urteil des Obersten Gerichtes waren zwei Klagen von Frauen in Erbschafts- und Eheangelegenheiten vorausgegangen.

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