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Christlicher Glaube ist Garant, nicht Gefahr für die Mündigkeit

Bern/Schweiz | 06.06.2017 | SEK/APD | Schweiz

Nach dem Willen des Bundesrates sollen kirchliche Jugendorganisationen nur noch beschränkt zu öffentlich geförderten Jugend- und Sport-Programmen zugelassen werden. Jugendorganisationen dürfen keinen religiösen Einfluss ausüben. Der Kirchenbund kritisiert diese Pauschalisierung und stellt in seiner Vernehmlassung an den Bundesrat fest: Reformierte stehen für Fairness, Teamgeist und Gemeinschaft.

Der Bund möchte die Sportförderungsverordnung ändern. Jugendorganisationen, die Programme von J+S anbieten wollen, müssen gewährleisten, dass sie die Entwicklung und Entfaltung von Kindern und Jugendlichen fördern. Reformierte tun dies, schreibt der SEK in einer Medienmitteilung: Sie stehen für Fairness, Teamgeist, faires Zusammenspiel und Gemeinschaft.

„Der christliche Glaube ist Garant, nicht Gefahr für die Mündigkeit“, so Kirchenbundspräsident Gottfried Locher. „Jedes Kind, jeder Jugendliche stellt religiöse Fragen. Sie sind unablässig für eine aufgeklärte Entfaltung und Entwicklung.“

In seiner Vernehmlassungsantwort weist der Kirchenbund die pauschale Auffassung zurück, dass Jugendorganisationen mit starker religiöser Ausprägung eine Gefahr für die Entwicklung der Jugendlichen darstellen. Jugendliche lassen sich nicht derart einfach zu Objekten der Missionierung machen. Wer mit Jugendlichen zu tun hat, muss eher selten befürchten, dass sie völlig kritiklos religiösen oder auch anderen Überzeugungen verfallen.

Wenn Jugendliche, die sich zum Glauben bekennen, von J+S-Angeboten ausgeschlossen werden, werden auch sie in ihrer Religionsfreiheit verletzt. Wenn den Jugendlichen J+S-Angebote aus religiöser oder weltanschaulicher Überzeugung verweigert werden, missachtet der Staat seine Neutralitätspflicht, da er in unzulässiger Weise Partei ergreift.

Die Vernehmlassungsantwort des Kirchenbundes steht zum Herunterladen bereit:
http://tinyurl.com/yd7gr96h

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