Zerstörter Königreichsaal in Scheschart, Republik Komi, Russland © Foto: Webseite Jehovas Zeugen

US-Regierungskommission für Religionsfreiheit verurteilt Verbot der Jehovas Zeugen in Russland

Washington, D.C./USA | 18.07.2017 | APD | Religion + Staat

Die Kommission der US-Regierung für internationale Religionsfreiheit (U.S. Commission on International Religious Freedom USCIRF) verurteilt in einer Stellungnahme vom 17. Juli das Verbot der Jehovas Zeugen in Russland durch den Appellationssenat des Obersten Gerichts vom gleichen Tag. Damit sind die Jehovas Zeugen in Russland verboten. Vermögen und Immobilienbesitz fallen dem Staat zu. Der Anwalt der Jehovas Zeugen kündigte laut Agentur Interfax den Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an.

Am 20. April wurde die Religionsgemeinschaft vom Obersten Gerichtshof als „extremistisch“ eingestuft und verboten. Vermögen und Besitz sollte vom Staat eingezogen werden, Finanztransaktionen waren verboten und die landesweit 395 Versammlungsorte mussten geschlossen werden. Dagegen erhoben die Jehovas Zeugen Einspruch, der nun abgewiesen wurde.

„Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs spiegelt in tragischer Weise die fortgesetzte Gleichsetzung seitens der Regierung von friedlicher Ausübung der Religionsfreiheit mit Extremismus wider. Die Jehovas Zeugen sind keine extremistische Gruppe. Sie sollten ihren Glauben offen und frei sowie ohne staatliche Repression ausüben können“, sagte Dr. Daniel Mark, Vorsitzender der US-Regierungskommission für internationale Religionsfreiheit (USCIRF).

USCIRF habe 2017 zum ersten Mal empfohlen, dass Russland als "Land von besonderer Sorge" (“country of particular concern” - CPC) für systematische, fortdauernde und ungeheuerliche Verletzungen der Religionsfreiheit bezeichnet wird. „Dieser neuste Schritt der russischen Regierung bestätigt, dass unsere Empfehlung im Jahresbericht 2017 angemessen war. Die russische Regierung verstärkt die Niederschlagung der Religionsfreiheit zu Hause und erweitert ihre repressive Politik auch in die Nachbarstaaten“, so Daniel Mark, USCIRF-Vorsitzender.

Gerichtsurteil vom April 2017 hat schlimme Folgen für Jehovas Zeugen in Russland
Nach dem Gerichtsurteil vom April 2017 zum Verbot der Jehovas Zeugen in Russland ist es laut der Webseite der Jehovas Zeugen zu schweren Übergriffen gekommen. Demnach verletzen Behörden die Grundfreiheiten der Jehovas Zeugen und verfolgten ihre Glaubensausübung strafrechtlich unter anderem auch durch Razzien in Gottesdiensten. Gleichzeitig betrachteten gewisse Bürger das Urteil als Freibrief, Jehovas Zeugen zu diskriminieren oder Hassverbrechen zu begehen, heisst es auf der Webseite.

Das Haus eines Mitglieds sei bei einem Brandanschlag sowie neun Anbetungsstätten seien nach dem Gerichtsurteil zerstört worden. Eine Lehrerin habe zwei Schüler gedemütigt, weil die Mutter Mitglied der Religionsgemeinschaft sei und gegen einen achtjährigen Schüler sei seitens der Schulleitung eine Verwarnung ausgesprochen worden, weil er mit einem Klassenkameraden über Gott gesprochen habe. Im Weiteren sei einigen Jehovas Zeugen von der Einberufungskommission der „zivile alternative Dienst“, als Alternative zum Militärdienst, mit dem Verweis auf „Extremismus“, verwehrt worden. Dies habe den Chefjustiziar der Religionsgemeinschaft zur Frage veranlasst: „Ist es einleuchtend, dass die Regierung ,Extremistenʻ den Militärdienst erlaubt?“
Webseite der Jehovas Zeugen: https://www.jw.org/de/ > „Presse“

US-Kommission für Internationale Religionsfreiheit
Die US-Kommission für Internationale Religionsfreiheit ist eine unabhängige Kommission der US-Bundesregierung in welcher beide Parteien vertreten sind und die erste ihrer Art in der Welt. Sie wurde 1998 gegründet. USCIRF überprüft die Tatsachen und Umstände der Religionsfreiheitsverletzungen im Ausland und macht dem Präsidenten, dem Staatssekretär und dem Kongress politische Empfehlungen. USCIRF-Kommissare werden vom Präsidenten und der Kongressführung beider Parteien ernannt.

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