Eine freie Kirche in einer freien Gesellschaft

Berlin/Deutschland | 19.12.2017 | APD | Religion + Staat

Um freikirchliche Perspektiven zum Verhältnis von Kirche und Staat ging es bei einer internationalen Tagung am 6. und 7. Dezember in Berlin. Die Veranstaltung wurde vom Berliner Institut für vergleichende Staat-Kirche-Forschung in Kooperation mit der Theologischen Hochschule Elstal des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden durchgeführt.

Dass Kirche und Staat getrennt sein sollen, hat eine lange Tradition, die bis in das 16. Jahrhundert zurückreicht. Bereits die Täufer der Reformationszeit forderten Glaubensfreiheit und bildeten staatsunabhängige Untergrundkirchen. Auch in Polen und England erhoben Vertreter der „Radikalen Reformation“ als Konsequenz ihres Verständnisses der christlichen Lehre die Forderung nach uneingeschränkter Religionsfreiheit für alle Menschen und nach einer religiös neutralen Staatsordnung. Die Tagung spannte einen Bogen von den theologischen und historischen Ursprüngen des freikirchlichen Verständnisses der Trennung von Staat und Kirche bis hin zu Gegenwartsfragen im Kontext einer religiös pluralistischen, freiheitlichen Gesellschaft.

Wiederherstellung der Kirche nach neutestamentlichem Vorbild
Privatdozentin Dr. Astrid von Schlachta, Universität Regensburg und 1. Vorsitzende des Mennonitischen Geschichtsvereins, beleuchtete das Thema aus Sicht der Täufer des 16. Jahrhunderts. Sie stellte fest, dass es im 16. Jahrhundert weder eine freie Gesellschaft noch eine freie Kirche gab. Auch seien die Täufer keine homogene Gruppe gewesen. Durch die Bekenntnistaufe hätten sie sich von den bisherigen Reformatoren, aber auch von der alten Kirche abgegrenzt. Durch Verweigerung des Eides und des Kriegsdienstes wären sie aber auch im Gegensatz zur weltlichen Obrigkeit gestanden. Ihnen sei es um die Wiederherstellung der wahren Kirche nach neutestamentlichem Vorbild gegangen. Diese Kirche sollte unabhängig von staatlicher Beeinflussung sein. Das Verhältnis zum Staat sei in den einzelnen Täuferkreisen unterschiedlich gewesen. Die Palette der Möglichkeiten reichte von totaler Verweigerung von Steuer, Kriegsdienst und Eid über eine teilweise Akzeptanz der „Untertanenpflichten“ bis hin zur Annahme eines staatlichen Amtes.

Der Staat soll säkular sein
Dr. Sascha Salatowsky, Forschungsbibliothek Gotha, befasste sich mit den Polnischen Brüdern und den Sozinianern. Der Sozinianismus war eine rationalistische Strömung innerhalb der Theologie und Philosophie des 16. bis 18. Jahrhunderts und gehört zu den Impulsgebern der europäischen Aufklärung. Die Strömung ist nach dem italienischen Antitrinitarier Lelio Sozzini und seinem Neffen Fausto Sozzini benannt. Das Zentrum des Sozinianismus war die polnische Stadt Raków, wo sich die „Polnischen Brüder“ 1564 von der Reformierten Kirche in Polen abgespalten hatten. Wie schon die Täufer vor ihnen verurteilten auch sie den Krieg und lehnten den Kriegsdienst ab. Da sie von der Gleichheit aller Menschen überzeugt waren, wandten sie sich auch gegen die Feudalhierarchie. Ausgehend von der Überzeugung, dass die Bibel die alleinige Quelle der Lehre sei und als Wort Gottes nichts enthalten könne, was der Vernunft widerspricht, lehnten die Sozinianer die kirchliche Lehre von der Trinität, der Inkarnation und den Sakramenten ab. In der Kirche der Brüder habe es ständig Diskussionen über das Verhältnis von Kirche und Staat gegeben. Dort sei die Auffassung vertreten worden, dass der Staat säkular sein müsse, um allen Konfessionen ihre Freiheit zu bieten.

Gewissen als Naturrecht
Die englische Reformation war eine staatlich Massnahme, indem sich König Heinrich VIII. 1534 von Rom trennte und die Anglikanische Staatskirche mit ihm als Oberhaupt gründete, so Professor Dr. John Coffey, University of Leicester/Grossbritannien. Die Bischöfe wurden von den Monarchen ernannt und die Kirche war dem Staat rechenschaftspflichtig. Die Kirche von England habe daher nahezu die gesamte Bevölkerung umfasst. Gegen die Staatskirche protestierte als einer der ersten Thomas Helwys, der 1612 die erste Baptistengemeinde Englands in London gründete. Radikale, puritanische Dissenter (Abweichler) formulierten im 17. Jahrhundert den Satz „Die Freiheit des Gewissens ist ein Naturrecht“, sodass es nicht im Ermessen des Staates läge Duldung zu gewähren. Sie forderten „Glaubensfreiheit“ sowie die Trennung von Kirche und Staat. Doch dies sei die Auffassung einer Minderheit gewesen. Die „Uniformitätsakte“ von 1662 habe der gesamten Nation abermals mit den Anglikanern eine einzige, autorisierte Kirche aufgezwungen.

Betonung der Menschenwürde
Professor Dr. Gerhard Lindemann, Technische Universität Dresden, befasste sich mit dem Dissentertum und dem Liberalismus im England des 19. Jahrhunderts. Als Dissenter wurden die protestantischen „Nonkonformisten“ bezeichnet, die sich im Laufe der Kirchenreformen des 16. bis 18. Jahrhunderts von der Anglikanischen Kirche trennten und eigene Glaubensgemeinschaften bildeten. So entstand der Kongregationalismus, der von der Unabhängigkeit und Entscheidungsgewalt der einzelnen Kirchengemeinde ausgeht und forderte, dass der Staat so wenig wie möglich in die religiösen Belange der Bürger eingreifen solle. Die Quäker, die Religiöse Gesellschaft der Freunde, setzten sich für die Würde aller Menschen ein, sodass es in England zu einem Bündnis von Christen, Politikern, Schriftstellern und Journalisten kam und das Parlament schliesslich 1833 die Aufhebung der Sklaverei im britischen Kolonialreich beschloss. Es gab auch Kampagnen für die Trennung von Kirche und Staat, sodass ab 1828 die Nonkonformisten auch politische Ämter bekleiden durften und damit den Anglikanern rechtlich gleichgestellt wurden.1829 erfolgte für die Katholiken die Aufhebung aller rechtlichen Beschränkungen.

Unpolitische Freikirchen in Deutschland
Über die Freikirchen im Deutschland des 19. Jahrhunderts sprach Dr. Thomas Hahn-Bruckart, Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Freikirchen seien in dem konfessionell geprägten Deutschland geduldet worden, wenn sie nicht als staatgefährdend galten oder wenn sie sogar wirtschaftliche Vorteile brachten, wie etwa die Hugenotten. Im 19. Jahrhundert kamen neben der Herrnhuter Brüdergemeine und den Mennoniten weitere Freikirchen dazu. Hahn-Bruckart schilderte die Entstehung der Baptisten (erste Gemeinde 1834 in Hamburg), der Methodisten (seit 1831 in Württemberg) und der Freien evangelischen Gemeinde (1854 in Wuppertal-Elberfeld). Diese hätten durch die Staatskirchen Repressionen erlitten und versucht, sich an die staatlichen Gegebenheiten anzupassen, indem sie ihre Staatstreue betonten und sich unpolitisch verhielten.

Freikirchen loyal zum NS-Staat
Um Freikirchen im Nationalsozialismus ging es im Vortrag von Dr. Andreas Liese, Institut für Baptismusstudien der Theologischen Hochschule Elstal. Er hatte dabei die 1926 in Leipzig gegründete Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) im Blick zu der damals die Baptisten, Methodisten und die Freie evangelische Gemeinde gehörten. Auch in der Weimarer Republik seien die Freikirchen, trotz Religionsfreiheit, ausgegrenzt und als Sekte bezeichnet worden. Die VEF blieb zur damaligen Regierung auf Distanz. Sie beklagte unter anderem einen Verfall der Sitten und dass auch Gottlosen Rechte eingeräumt würden. Trotz gewisser Vorbehalte habe es dagegen positive Äusserungen zum NS-Staat gegeben, da ein Christ der Obrigkeit untertan sein solle. Gelobt worden seien das von der Regierung propagierte „positive Christentum“ und der Kampf gegen „Schund und Schmutz“. Die VEF zeigte sich dankbar für die neue Regierung, denn es habe die Gefahr bestanden, dass sonst die Kommunisten die Macht ergriffen hätten und mit ähnlichen Verhältnissen wie in der Sowjetunion, einschliesslich der Verfolgung von Christen, zu rechnen gewesen wäre. Die Freikirchen wären gegenüber dem NS-Staat loyal aufgetreten und wollten unpolitisch ein. Ihnen sei es allein um die Verkündigung des Evangeliums gegangen.

Untypisches Verhalten in der DDR
Dr. Imanuel Baumann, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, schilderte das Wirken des baptistischen Laienpredigers Helmut Samjeske in der Etablierungsphase der SED-Diktatur. Dieser sei bereits 1939 wegen seines konfrontativen Verhaltens zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Nach dem Zweiten Weltkrieg wäre er vom Baptistenbund wegen seiner polemischen Verkündigung gerügt worden. Dennoch habe er im Oktober 1950 eine Evangelisationsreise in Mecklenburg mit 50 Vorträgen durchgeführt. Dabei habe er sich auch gegen die sozialistische Friedenspolitik und den Fortschrittsglauben ausgesprochen und betont: „Wir warten nicht auf Frieden, sondern auf unseren Heiland.“ Zu den einzelnen Veranstaltungen wären bis zu 300 Menschen gekommen. Daraufhin wurde er 1951 wegen „Hetze gegen die DDR“ verhaftet und zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt. Am 28. Mai 1953 verstarb er in der Haft. Baumann betonte, dass das Verhalten von Samjeske untypisch für die Baptisten in der DDR gewesen sei.

Wächteramt der Kirche
Wie ein Christ als zivilgesellschaftlicher Akteur wirken kann, machte Professor Dr. Michael Haspel, Friedrich-Schiller-Universität Jena und Direktor der Evangelischen Akademie Thüringen, am Beispiel des Bürgerrechtlers und baptistischen Pastors Martin Luther King deutlich. Die damalige Bürgerrechtsbewegung in den USA sei geprägt gewesen durch die Akzeptanz der politischen Demokratie, die Hoffnung auf den Rechtsstaat, Mitwirkung von Mitgliedern aus unterschiedlichen Kirchen und Religionen, die theologische und politische Begründung der Bürger- und Menschenrechte sowie die Rolle der Kirche als „Gewissen und Wächteramt“. Das bedeute, dass christliche Nächstenliebe sich auch für Gerechtigkeit in der Gesellschaft einsetzt. Der Glaube zeige sich im Handeln. Die individuelle und die soziale Erlösung könnten nicht voneinander getrennt werden.

Trennmauer zwischen Kirche und Staat in den USA
Professor Dr. Curtis Freeman, Duke University, Durham, North Carolina/USA, ging es um die Trennmauer zwischen Kirche und Staat in den USA. Der Amerika-Immigrant Roger Williams, ein Baptist, verliess England auf der Suche nach Glaubensfreiheit. Er entschied sich, in Providence (Rhode Island) eine Kolonie aufzubauen „als Zuflucht für Menschen mit Gewissenszweifel“. Durch königliche Urkunde von 1663 wurde allen dortigen Bewohnern die Glaubensfreiheit gesichert. Der 1791 verabschiedete 1. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten verbietet dem Kongress, Gesetze zu verabschieden, welche die Redefreiheit, Religionsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit oder das Petitionsrecht einschränken. Ausserdem verbietet der Artikel die Einführung einer Staatsreligion und die Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner Religionen durch Bundesgesetz. Das gilt auch für die einzelnen Bundesstaaten. Diese Trennmauer stosse laut Freemann heute bei konservativen Baptisten und anderen Evangelikalen in den USA auf Protest, wenn Oberste Gerichte beispielsweise Gebete, Bibellesungen und andere religiöse Aktivitäten in öffentlichen Schulen als Verstösse gegen die Entstaatlichungsklausel interpretierten. Die Kritiker würden dem Gericht dann oftmals vorwerfen, die freie Glaubensausübung zu unterdrücken.

„Hinkende Trennung“ zwischen Kirche und Staat in Deutschland
Der Jurist Dr. Harald Mueller, Leiter des Instituts für Religionsfreiheit, Theologische Hochschule der Siebenten-Tags-Adventisten in Friedensau bei Magdeburg, befasste sich mit dem Thema „Staat, Kirchen und Freikirchen in der Bundesrepublik Deutschland“. Er stellte fest, dass in Deutschland das Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften bis heute von der 1919 durchgeführten „hinkenden Trennung“ zwischen Staat und Kirche geprägt sei.

Internationale Kirche und Staat
Dr. Peter Vogt, Evangelische Brüder-Unität Herrnhut, stellte mit der Herrnhuter Brüdergemeine das Modell einer internationalen Kirche vor. Die 1722 gegründete Freikirche ist heute mit 1,2 Millionen Mitgliedern und rund 1.600 Gemeinden in über 35 Ländern vertreten, hauptsächlich in Afrika und in der Karibik. Bei dieser grenzüberschreitenden Kirche gehe es nicht mehr um das Verhältnis Kirche und Staat in einem bestimmten Land. Die weltweite Verbundenheit mit den Mitgliedern in anderen Ländern bewirke, dass die Brüder-Unität nicht zu eng mit einem bestimmten Staat verbunden sein wolle.

Polen: eine liberale katholische Republik
Der Baptist Professor Dr. Dr. Tadeusz J. Zieliński, Christliche Theologische Akademie Warschau/Polen, stellte die These auf, dass man derzeit den polnischen Staat als eine liberale katholische Republik bezeichnen könne: katholisch im Hinblick auf die enge Beziehung zur römisch-katholischen Kirche, liberal, weil der Staat den Nichtkatholiken umfangreiche Freiheiten garantiere. Dennoch gebe es eine erhebliche Ungleichbehandlung zwischen den religionsverfassungsrechtlichen Normen und dem tatsächlichen Verhalten staatlicher Institutionen. Dadurch werde der Grundsatz der religiösen Neutralität des Staates tendenziell unterlaufen. Von den etwa 39 Millionen Polen gehörten etwa 34 Millionen der römisch-katholischen Kirche an. Insgesamt seien 160 Religionsgemeinschaften gesetzlich anerkannt oder registriert. Etwa 300.000 Personen gehörten keiner Religionsgemeinschaft an.

Freikirchlicher Zwischenruf
Zum Schluss der Tagung gab es noch einen „freikirchlichen Zwischenruf“ von Pastor Peter Jörgensen, Beauftragter der Vereinigung Evangelischer Freikirchen am Sitz der Bundesregierung. Er stellte die Frage, in welcher Gesellschaft die Mitglieder der Freikirchen leben wollten: In einer offenen, pluralistischen Gesellschaft, welche die Religionsfreiheit garantiert oder in einer geschlossenen Gesellschaft, in der sich der Staat mit einer bestimmten Religion identifiziert? Beim letzteren Modell bestehe die Gefahr, dass Minderheiten ausgegrenzt würden. Doch Religionen seien nicht gedacht, um zu regieren, so Jörgensen. Dennoch sollten Religionsgemeinschaften nicht nur den einzelnen Mitgliedern guttun, sondern auch der Gesellschaft.

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