Erster Beratungstag der SEK-Delegierten im Berner Rathaus © Foto: Anne Durrer/SEK

Verfassungsrevision des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbunds

Bern/Schweiz | 24.04.2018 | APD | Schweiz

An einer ausserordentlichen Versammlung am 23. und 24. April in Bern haben die 66 Abgeordneten des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) die erste Lesung der neuen Verfassung abgeschlossen. Wichtige Weichenstellungen für die Zukunft wurden von den Delegierten bestätigt: Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz EKS wird neu eine nationale Synode haben, eine dreigliedrige Leitung, die Konferenz der Kirchenpräsidien wird institutionalisiert und Handlungsfelder werden geschaffen.

Nationale Synode
Laut SEK-Medienmitteilung soll mit der neuen Verfassung die heutige Abgeordnetenversammlung in eine nationale Synode umgewandelt werden, was den kirchlichen Charakter des Gremiums unterstreiche. Damit werde die kirchliche Gemeinschaft unter den 26 Mitgliedern des heutigen Kirchenbundes gestärkt.

Dreigliedrige Leitung
Neu soll die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz EKS eine dreigliedrige Leitung haben: synodale, kollegial und personal. Die nationale Synode bilde das oberste Organ, der Rat ein kollegiales Gremium und die Präsidentin bzw. der Präsident des Rates vertrete diesen als Person.

Konferenz der Kirchenpräsidien
Mit der neuen Verfassung werde die Konferenz der Kirchenpräsidien (KKP), Gremium mit allen Präsidentinnen und Präsidenten der Mitgliedkirchen, institutionalisiert. Die KKP erhalte eine beratende Funktion und pflege enge Beziehungen zum Rat, so die SEK-Mitteilung.

Handlungsfelder
In vielen Bereichen arbeiteten Kantonalkirchen bereits zusammen. Um Synergien zu schaffen und die Mitgliedkirchen zu unterstützen, könne zukünftig die Synode bei Themen, die für alle von Interesse seien, Handlungsfelder schaffen.

Wie geht es weiter?
Die neue Verfassung soll in 2. Lesung an der Sommerabgeordnetenversammlung vom 17. bis 19. Juni in Schaffhausen beraten werden. Die Schlussabstimmung werde im Dezember an einer ausserordentlichen Versammlung durchgeführt. Die neue Verfassung soll am 1.1.2019 in Kraft treten.

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