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Brasilien: Adventistische und jüdische Schüler müssen am Sabbat nicht zum Unterricht

Silver Spring, Maryland/USA | 11.01.2019 | APD | Religionsfreiheit

Am 3. Januar unterzeichnete Brasiliens neuer Präsident Jair Bolsonaro ein Gesetz, das Schülern und Studenten erlaubt, aus Gewissengründen an religiösen Feiertagen weder am Unterricht noch an Prüfungen teilzunehmen. Prüfungen können an einem anderen Datum absolviert werden. Dies berichtete die nordamerikanische Kirchenzeitschrift Adventist Review (AR) und die Nachrichtenagentur Jewish Telegraphic Agency (JTA). Der Abteilungsleiter für Öffentliche Angelegenheiten und Religionsfreiheit der adventistischen Kirchenleitung in Südamerika, Helio Carnassale, nannte dieses Ereignis einen grossen Sieg für die Religionsfreiheit.

Jair Bolsonaro wurde am 1. Januar 2019 als 38. Präsident Brasiliens vereidigt. In einer der ersten Aktionen seiner Amtszeit unterzeichnete der Präsident das Gesetz 2.171/2003. Die bereits am 27. November 2018 verabschiedete Vorlage benötigte noch die Unterschrift des Präsidenten. Der Entwurf befasst sich mit der Ausrichtung von Prüfungen und der Anwesenheitspflicht im Unterricht. Das Gesetz erklärt das Recht von Schülern und Studenten auf allen Ebenen, aus Gewissengründen an Prüfungen oder Kursen an ihrem Kultustag nicht teilzunehmen. Prüfungen können an einem anderen Datum absolviert werden. Nach Angaben der Nachrichtenagentur Jewish Telegraphic Agency müssen Abwesenheiten allerdings vorher beantragt werden.

Stärkung der Religionsfreiheit
„In Zukunft werden wir mehr Freiheit haben, unseren Überzeugungen treu zu bleiben“, so Erton Köhler, Präsident der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Südamerika. In der Praxis hätten sabbathaltende Schüler, die öffentliche oder private Schulen besuchen, jetzt ein Rechtsinstrument, das ihre Gewissensfreiheit garantiert. Der Verfassungs-, Justiz- und Staatsbürgerschaftsausschuss, der den Gesetzentwurf diskutierte, legte auch praktikable Alternativen für Schulen vor, bei denen das neue Gesetz zur Anwendung kommt. Zu den genannten Optionen gehören Ersatzprüfungsleistungen sowie das Angebot von Ausweichterminen, um Leistungsanforderungen zu erfüllen, so AR.

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