M. Streiff, EVP; A. Kyriacou, FVS-Präsident; M. Jost, Moderator; H. Bielefeldt; E. Nussbaumer, SP; G. Pfister, CVP (v.l.) © Foto: Herbert Bodenmann/APD Schweiz

Religion – raus aus der Öffentlichkeit: Ist Glaube reine Privatsache?

Fribourg/Schweiz | 18.03.2019 | APD | Schweiz

Am 15. März referierten und debattierten an einer religionspolitischen Tagung an der Universität Fribourg Vertreter aus Politik, Wissenschaft und verschiedener (a)religiöser Organisationen über die Rolle, die Religion und Glauben heute in der Öffentlichkeit zusteht. Dabei war das Verhältnis von Kirche und Staat als auch die Unverzichtbarkeit der Religionsfreiheit in einer pluralistischen Diskurskultur ein Thema.

Religionsgemeinschaften leisteten wichtige Beiträge für das Gemeinwohl und die gesellschaftliche Entwicklung, schreibt die Schweizerische Evangelische Allianz SEA in einer Medienmitteilung zur Tagung. Zu nennen seien unter anderem die zahlreichen Angebote, die verschiedene Kirchen in der Schweiz zur Unterstützung der rekordhohen Zahl von Flüchtlingen in den letzten Jahren initiiert hätten. Nach wie vor sei Religion für Menschen in der Schweiz eine wichtige Grundlage ihres gesellschaftlichen Engagements. Auf der anderen Seite gäbe es aber auch Menschen, die Religion zwar als private Option tolerierten, ihr aber keine öffentliche Anerkennung mehr zugestehen wollten und noch andere fühlten sich durch Religion provoziert.

Die Unverzichtbarkeit der Religionsfreiheit in einer pluralistischen Diskurskultur
Heiner Bielefeldt, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg/Deutschland und ehemaliger UN-Sonderberichterstatter Religionsfreiheit, stellte in seinem Referat einleitend fest, dass es beim Menschenrecht der Religionsfreiheit umfassend um Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit gehe. Das werde reduziert auf «Religionsfreiheit». Die grossen Dramen der Missachtung der Religionsfreiheit mit systematischen Verfolgungen, Vertreibungen, Unterdrückung, Folter, Mord, Entfremdung der Kinder von den Eltern, spielten sich nicht in Europa ab, so Bielefeldt.

Ungleichzeitigkeiten: Strukturen haben Wandel nicht nachvollzogen
Die Herausforderungen der Religionsfreiheit in europäischen Demokratien verortete er in den Veränderungen der Gesellschaft, die nicht durch Anpassung der Strukturen nachvollzogen worden sei (Staatskirchenrecht in Deutschland) und zu faktischer Diskriminierung führen könne, die aber nicht gewollt sei.

Diskriminierung: «Kreuz und Kottelet»
Es werde von gewissen Politikern eine aggressive Religions- und Identitätspolitik betrieben, mit der Ressentiments mobilisiert würden. Man spreche dann von «Leitkultur». Das Aufhängen von Kreuzen in staatlichen Räumen werde gefordert und das Schweinefleischessen in Schulkantinen werde zur Ausgrenzung missbraucht: «Kreuz und Kottelet» laute ein Abgrenzungsslogan.

Skepsis gegenüber Religionsfreiheit: Angriffe auch aus linksliberaler Ecke
Er beobachte seit einiger Zeit auch Angriffe auf die Religionsfreiheit aus linksliberaler Ecke, so der ehemalige UN-Sonderberichterstatter. Religionsfreiheit werde von diesen Kreisen als antiliberales Recht verstanden und passe deshalb nicht in eine liberale Menschenrechtsagenda. «Man hat Angst, Religionsfreiheit mache Errungenschaften des säkularen Rechtsstaates zunichte», sagte Heiner Bielefeldt. Diese Position sei untergründig stark im Rechtspopulismus vertreten, aber auch im Feminismus.

Religionsfreiheit: «Privatsache»
Die Forderung, Religionsfreiheit als Privatsache zu verstehen, sei die Herausforderung der Religionsfreiheit in unserer Zeit. Er gab zu bedenken: «Ein Staat, der religiöse Fragen in die Privatsphäre abdrängt, verletzt damit die Religionsfreiheit.»

Religionsfreiheit ist kein Recht der Religionen, sondern der Menschen
Es gäbe keine Freiheit ohne Grenzen. Die Religionsfreiheit werde aber von Regierungen gerne «zurechtgeknetet», indem «vernünftige» Grenzen gefordert würden. Grenzen, so Bielefeldt, müssten aber plausible Kriterien zugrunde liegen und sie müssten legitime Ziele verfolgen. So müsse der Staat beim Ausschluss gewisser christlicher Jugendorganisationen von Fördergeldern diesen plausibel begründen.

Trennung von Religionsgemeinschaft und Staat
Die Forderung der Trennung von Religionsgemeinschaft und Staat sei für ihn negativ besetzt, so Professor Bielefeldt. Es gehe vielmehr um eine bewusste «Abstandnahme», die der Staat zu Religionsgemeinschaften und Religionslosen pflegen sollte. Säkularismus sollte als raumgebendes Prinzip verstanden werden und nicht als leerer Raum. «Religionsfreiheit ist Begründung für den säkularen Staat», sagte er. Der Staat habe im offenen Raum eine Gestaltungsaufgabe. Bielefeldt bezog in seinem Referat Stellung für die öffentliche Präsenz von Religion.

Engagierte, mitunter kontroverse Podiumsdiskussion
«Es wird heute schon fast als übergriffig dargestellt, wenn man seine Religiosität noch öffentlich zeigt», stellte EVP-Nationalrätin Marianne Streiff auf dem Podium fest.

Andreas Kyriacou, Präsident der Freidenker-Vereinigung der Schweiz (FVS), gesteht Religionsgemeinschaften ihren Platz in der Öffentlichkeit zu. Ihn stört aber die Sonderstellung der Landeskirchen. Der Staat solle religiöse Organisationen gleich behandeln wie andere zivilgesellschaftliche Akteure, beispielsweise Umweltschutzorganisationen.

Für Nationalrat Gerhard Pfister (CVP), wäre es durchaus reizvoll zu sehen, wie die Landeskirchen sich ohne staatliche Gelder schlagen würden. «Es würde sie möglicherweise aus einer gewissen Bequemlichkeit herausholen.»

Neben Referaten und Podiumsdiskussion vertieften die Teilnehmer die Rolle von Religion in der Öffentlichkeit in verschiedenen Workshops. Diskutiert und Lösungsansätze skizziert wurde etwa zu den Fragen, ob und wie sich religiöse Vertreter zu assistiertem Suizid äussern sollen und wie sich die häufig in die Sektenecke geschobenen Freikirchen von dieser Diskriminierung befreien können.

Fallbeispiele: Sonntagsschutz; Streichung von Fördergeldern; Spitalseelsorge
Die vorgestellten Beispiele unter dem Titel «Herausforderungen in der Schweiz» bezüglich der Religionsfreiheit, thematisierten den Sonntagsschutz, die Streichung der Fördergelder für christliche Jugendarbeit durch das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und das BASPO sowie die Betreuung muslimischer Patienten in öffentlichen Spitälern.

Referenten und Referentin
Andi Bachmann-Roth, Evangelische Allianz; und Prof. Dr. Dr. h.c. Heiner Bielefeldt, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg; Prof. Dr. Daniel Bogner, Universität Fribourg; Wolfgang Bürgstein, Justitia et Pax; Dilek Ucak Ekinci, Schweizer Zentrum Islam und Gesellschaft, Universität Fribourg; Prof. Dr. Frank Mathwig, Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund SEK und Universität Bern; Micheal Mutzner, Evangelische Allianz.

Organisatoren der Tagung waren: Studienzentrum für Glaube und Gesellschaft, Universität Fribourg; Lehrstuhl für Moraltheologie und Ethik, Universität Fribourg; Schweizerische Evangelische Allianz SEA

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