«Aussstiegsfahrplan des Bundesrats» © Foto: SRF

Kirchen bereiten sich auf Lockerungen der Schutzmassnahmen vor

Zürich/Schweiz | 19.04.2020 | APD | Schweiz

„Das Bedürfnis nach Lockerung der Schutzmassnahmen vor dem Coronavirus ist verständlicherweise gross, auch betreffend Gemeinschaft, Gottesdienste oder Jugendlager“, schreibt die Schweizerische Evangelische Allianz SEA-RES in einer Medienmitteilung. Sie ruft jedoch dazu auf, dem vorsichtigen Vorgehen des Bundesrats zu folgen und nicht voreilig in Einzelaktivismus zu verfallen.

Was heissen die etappenweisen Lockerungen der bisherigen Einschränkungen ab dem 27. April für die Kirchen (vgl. Abbildung «Aussstiegsfahrplan des Bundesrats» von SRF)? Voraussichtlich bis eine Woche nach Pfingsten (8. Juni) sind weiterhin keine Gottesdienste oder Versammlungen möglich. Angesichts dessen empfiehlt die SEA-RES vorerst weiterhin auch auf Kleingruppen oder Hauskreistreffen zu verzichten. Beerdigungen sind laut dem Bundesrat jedoch neu nicht mehr nur im „engen Familienkreis“, sondern im „Familienkreis“ durchführbar.

Pfingstlager müssen abgesagt werden
Kinder- und Jugendlager über Pfingsten fallen ins Wasser. Offen bleibt aktuell die Frage, was die Situation für Sommerlager bedeutet. Ebenfalls sei noch nicht klar und Gegenstand von Abklärungen, ob die Wiederaufnahme des Betriebs der obligatorischen Schule per 11. Mai einen direkten Einfluss auf den Kirchenalltag haben werde, so die SEA.

Demnach gelten für Werke von Kirchen die bisher kommunizierten Bestimmungen für den beruflichen Alltag wie auch für die sozialdiakonischen Aufgaben weiterhin.

Schutzkonzept für Kirchen
Aktuell arbeiten Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Kirchenverbände, darunter auch der VFG – Freikirchen Schweiz an einem Schutzkonzept für die Aktivitäten der Kirchen auf dem Weg zurück in den gewohnten Alltag. Dieses Schutzkonzept soll dem Bundesamt für Gesundheit vorgelegt werden und einen möglichst risiko- und reibungslosen Übergang zu gemeinschaftlichen Versammlungen ermöglichen.

Das Schutzkonzept soll vor allem Distanzregeln, Hygienemassnahmen, Sitzordnung, Gruppengrössen, Prioritätenliste, der zu eröffnenden Gemeindeveranstaltungen und Monotoringmassnahmen enthalten. Wichtig ist, dass Ansteckungsketten nachvollzogen werden können.

Der nächste Entscheid des Bundesrats ist für den 29. April angekündigt.

Weitere Informationen zum Thema gibt es im:
„Dossier Kirche in Zeiten des Coronavirus“:
https://www.each.ch/aktuellethemen/coronavirus/

Aktuellen Livenet-Talk „Was bedeutet die Exit-Strategie für die Kirchen?“
https://www.youtube.com/watch?v=NwlDPiQh9rY

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