Symbolbild -Weltreligionen © Foto: Gerd Altmann from Pixabay

US-Bericht zur Religionsfreiheit: Sudan besser - Indien schlechter

Washington D.C./USA | 29.04.2020 | APD | Religionsfreiheit

Die «Kommission der Vereinigten Staaten für internationale Religionsfreiheit» (U.S. Commission on International Religious Freedom USCIRF) publizierte am 28. April den Jahresbericht 2020 zur weltweiten Situation der Religionsfreiheit im Jahr 2019. Sie stellte bemerkenswerte Fortschritte im Sudan und in Usbekistan fest sowie eine drastische Verschlechterung in Indien. USCIRF machte gleichzeitig der US-Regierung Empfehlungen was sie im 2020 zur Förderung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit im Ausland unternehmen könne.

Verbesserungen bezüglich Religionsfreiheit im Sudan und in Usbekistan
«Wir sind ermutigt durch die positiven Schritte, die einige Regierungen im Jahr 2019 unternommen haben um ein sichereres Umfeld für die Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu schaffen», sagte der Vorsitzende des USCIRF, Tony Perkins. «Der Sudan sticht hervor und zeigt, dass eine neue Führung mit dem Willen zum Wandel rasch spürbare Verbesserungen bewirken kann. Auch Usbekistan hat 2019 wichtige Fortschritte bei der Erfüllung der Verpflichtungen gemacht, die es eingegangen ist, um religiösen Gruppen mehr Freiheit zu gewähren. Auch wenn sich die Lage in anderen Ländern, insbesondere in Indien, verschlechtert hat, sehen wir die internationale Religionsfreiheit insgesamt in einem aufsteigenden Trend», so Perkins.

14 Länder mit «systematischen, andauernden, und eklatanten Verletzungen»
Die Unabhängigkeit und Überparteilichkeit der USCIRF ermögliche es der Kommission, schonungslos Bedrohungen der Religionsfreiheit in der ganzen Welt zu benennen, heisst es in der USCIRF-Medienmitteilung. Im Jahresbericht 2020 empfiehlt die Kommission dem US-Aussenministerium 14 Länder in die Liste der «Länder von besonderem Interesse» (“countries of particular concern” CPC) aufzunehmen. Deren Regierungen würden «systematische, andauernde, und eklatante Verletzungen» der Religions- oder Weltanschauungsfreiheit begehen oder tolerieren. Dazu gehören neun, die das Aussenministerium im Dezember 2019 als CPC-Staaten bezeichnet hat - Burma, China, Eritrea, Iran, Nordkorea, Pakistan, Saudi-Arabien, Tadschikistan und Turkmenistan - sowie fünf weitere - Indien, Nigeria, Russland, Syrien und Vietnam.

15 Länder auf der Sonderbeobachtungsliste
Der USCIRF-Jahresbericht 2020 empfiehlt auch 15 Länder für die Aufnahme in die Sonderbeobachtungsliste («Special Watch List» SWL) des US-Aussenministeriums für schwere Verstösse. Dazu gehören vier Länder, die das Aussenministerium im Dezember 2019 auf diese Liste gesetzt hat - Kuba, Nicaragua, Sudan und Usbekistan - sowie elf weitere - Afghanistan, Algerien, Aserbaidschan, Bahrain, die Zentralafrikanische Republik (ZAR), Ägypten, Indonesien, Irak, Kasachstan, Malaysia und die Türkei. Die USCIRF hatte in ihrem Jahresbericht 2019 Sudan, Usbekistan und die Zentralafrikanische Republik (ZAR) für die Liste der «Länder von besonderem Interesse» (CPC) empfohlen. Dass die Kommission diese Länder im diesjährigen Jahresbericht für die Sonderbeobachtungsliste (SWL) empfehle, habe mit den verbesserten Bedingungen in diesen Ländern zu tun.

Sechs nichtstaatliche Akteure mit systematischen und eklatanten Verletzungen
Der Jahresbericht 2020 empfiehlt dem US-Aussenministerium darüber hinaus sechs nichtstaatliche Akteure für die Einstufung als «Organisationen von besonderem Interesse» («entities of particular concern» EPC) für deren systematischen, andauernden, schwerwiegenden Verletzungen der Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Dazu gehören fünf Gruppierungen, die das US-Aussenministerium im Dezember 2019 benannte - al-Shabaab in Somalia, Boko Haram in Nigeria, die Houthis im Jemen, der Islamische Staat in der Provinz Khorasan (ISKP) in Afghanistan und die Taliban in Afghanistan - sowie eine weitere - Hay'at Tahrir al-Sham (HTS) in Syrien.

Landesspezifische Massnahmen gegen Täterstaaten gefordert
«Wir loben die Regierung dafür, dass sie der internationalen Religionsfreiheit im Jahr 2019 weiterhin Priorität eingeräumt hat, einschliesslich der Bereitstellung einer bedeutenden Summe von US-Finanzmitteln für den Schutz von Gebetsstätten und religiösen Stätten weltweit, eine Schlüsselempfehlung im Jahresbericht 2019 des USCIRF», erklärte die stellvertretende USCIRF-Vorsitzende Gayle Manchin. USCIRF fordere die US-Administration auf, gegen die als «Länder von besonderem Interesse» (CPC) eingestuften Staaten je individuelle Massnahmen zu ergreifen, um die Rechenschaftspflicht für deren Missbrauch der Religionsfreiheit zu gewährleisten.

Trendbeobachtung zu: Einschüchterung, Blasphemiegesetze, Antisemitismus
Der USCIRF-Jahresbericht 2020 enthält auch einen neuen Abschnitt, in dem die wichtigsten Entwicklungen und Trends bezüglich Religions- und Weltanschauungsfreiheit auf der ganzen Welt im Jahr 2019 beleuchtet werden, auch in jenen Ländern, die nicht für die Klassifizierung als «Länder von besonderem Interesse» (CPC) oder die Sonderbeobachtungsliste (SWL) empfohlen wurden. Beispiele dafür sind die Einschüchterung von Menschenrechtsverfechtern durch die chinesische Regierung ausserhalb ihrer Grenzen, die Verabschiedung neuer Blasphemiegesetze in Brunei und Singapur, der zunehmende Antisemitismus in Europa und die Zunahme von Angriffen auf Gotteshäuser oder heilige Stätten.

Kommission der Vereinigten Staaten für internationale Religionsfreiheit
Die Kommission der Vereinigten Staaten für internationale Religionsfreiheit USCIRF ist eine unabhängige, überparteiliche Kommission, die vom US-Kongress eingerichtet wurde, um Bedrohungen der Religionsfreiheit im Ausland zu überwachen, zu analysieren und darüber zu berichten. Die USCIRF richtet aussenpolitische Empfehlungen an den Präsidenten, den Aussenminister und den Kongress mit dem Ziel, religiöse Verfolgung zu verhindern und die Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu fördern.

(5359 Zeichen)
© Nachrichtenagentur APD Basel (Schweiz) und Ostfildern (Deutschland). Kostenlose Textnutzung nur unter der Bedingung der eindeutigen Quellenangabe "APD". Das © Copyright an den Agenturtexten verbleibt auch nach ihrer Veröffentlichung bei der Nachrichtenagentur APD. APD® ist die rechtlich geschützte Abkürzung des Adventistischen Pressedienstes.