Kopftuchgesetz in Frankreich beeinträchtigt Adventisten und Juden

Paris/Frankreich | 20.09.2004 | APD | Religion + Staat

Das so genannte Kopftuchgesetz in Frankreich, welches das Tragen religiöser Symbole in öffentlichen Schulen verbietet, könne auch die Siebenten-Tags-Adventisten beeinträchtigen, teilte der Direktor für Öffentliche Angelegenheiten und Religionsfreiheit der Generalkonferenz (Weltkirchenleitung) der Freikirche, Dr. John Graz (Silver Spring, Maryland/USA), mit. Für adventistische Schülerinnen und Schüler gebe es in Frankreich immer wieder Probleme, am Samstag, dem biblischen Sabbat, schulfrei zu erhalten. Zwar respektiere die neue Gesetzgebung religiöse Feiertage, das gelte jedoch nicht für die Abwesenheit vom Unterricht an einem bestimmten Tag während der Woche. Hier liege es im Ermessen des Schulleiters, ob vom Unterricht am Samstag befreit werde. Graz befürchtet, dass aufgrund der neuen Verordnung die Rektoren noch zurückhaltender mit derartigen Befreiungen sein würden als bisher. Damit könnten Siebenten-Tags-Adventisten und konservative Juden ebenfalls zu Opfern des so genannten Kopftuchgesetzes werden.

Laut Graz sei von 1950 bis 1981 die Unterrichtsbefreiung am Samstag seitens des Bildungsministeriums eine Selbstverständlichkeit gewesen. "Danach gab es aber immer mehr Schwierigkeiten." In den letzten Jahren sei Dutzenden adventistischen Schülern schulfrei am biblischen Ruhetag verweigert worden. Blieben sie dennoch dem Unterricht fern, hätte das Strafmass von Geldbussen, Entziehung der Familienbeihilfe bis zur Verweisung von der Lehranstalt gereicht. Der letzte Ausweg sei der Wechsel an eine andere Bildungsstätte mit einem verständnisvolleren Rektor, sogar in Nachbarstädte, gewesen. Siebenten-Tags-Adventisten gibt es seit Ende des 19. Jahrhunderts im Land. Die Freikirche zählt dort 10 400 erwachsen getaufte Mitglieder in 110 Gemeinden. Sie ist Mitglied im Bund der Protestantischen Kirchen in Frankreich (Fédération Protestante de France/FPF).

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