Kirchliche Kritik an Arbeit der NGOs in UN-Menschenrechtskommission

Hannover/Deutschland | 09.12.2004 | APD | Religionsfreiheit

Die von den Vereinten Nationen (UNO) eingesetzte Menschenrechtskommission (MRK) zur Förderung und zum Schutz der völkerrechtlich verbindlichen Menschenrechte, mit Sitz in Genf, bereitet sich auf die nächste Sitzung vor. Die Kommission tagt jährlich in einer sechswöchigen Periode von März bis April. Bei Bedarf finden zwischendurch Sondersitzungen statt.

Die 61. Sitzung der MRK wird vom 14. März bis zum 22. April in der Rhonestadt tagen. Bei den Jahrestagungen sind mittlerweile fast alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen und etwa 200 Nichtregierungsorganisationen (NGOs) als Beobachter vertreten.

In einem Rückblick auf die diesjährige 60. Sitzungsperiode äussert sich das Menschenrechtsreferat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) kritisch über die Arbeit der Nichtregierungsorganisationen. In der jüngsten Ausgabe des EKD-Informationsdienstes "Menschenrechte Aktuell" heisst es dazu wörtlich: "Leider hat [auch] die Qualität der Beiträge der zahlreichen anwesenden Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in den letzten Jahren abgenommen. Zum Teil handelt es sich dabei um so genannte GONGOs (Governmental organised NGOs), die einseitig die Position ihrer Regierungen vertreten." Auch die Statements anderer NGOs seien häufig rein politische Kommentare, die kaum die Berichte und Empfehlungen der Sonderberichterstatter und der anderen Mechanismen der Kommission berücksichtigten. Als löbliche Ausnahmen werden namentlich die etablierten Menschenredhtsorganisationen amnesty international (ai) und Human Right Watch (HRW) genannt.

Meist beschränkten sich die Aktivitäten der NGOs auf die Begleitung der sechswöchigen Sitzungsperiode. Die NGOs verfolgten kaum, wie die Entschliessungen der MRK umgesetzt würden und nur wenigen NGOs gelänge es, die in den letzten Jahren gewachsenen Beteiligungsmöglichkeiten an den Konsultationen zu den einzelnen Resolutionsentwürfen zu nutzen.

Ausdrücklich lobte das EKD-Menschenrechtsreferat jedoch grosse Bedeutung der Berichte der MRK-Sonderberichterstatter sowie anderer Spezialmechanismen zu Ländern und Menschenrechtsthemen, weil diese bei der Beschreibung von Missständen "keine diplomatischen Rücksichten" nehmen würden.

Jedes Jahr werde von verschiedenen Seiten die angeblich zunehmende Polarisierung der Arbeit der MRK beklagt. Hinter diesem schillernden Begriff verberge sich die eher simple Feststellung, dass die Staaten die Tagesordnung der MRK für ihre eigenen politischen Interessen nutzen wollten. Dennoch sei es der Kommission und anderen UN-Einrichtungen immer wieder gelungen, Menschenrechtsverletzungen in bestimmten Ländern konkret anzusprechen, den Opfern eine Stimme zu geben und zu einer Verbesserung der Lage beizutragen.

Den Kontrollkompetenzen des 1947 gegründeten UN-Fachgremiums sind allerdings Grenzen gesetzt. Es darf Menschenrechtsverletzungen nur feststellen und öffentlich verurteilen. Entscheidungen über Massnahmen zur Durchsetzung und Wahrung der Rechte werden vom UN-Sicherheitsrat und/oder der UN-Generalversammlung getroffen. Ergänzend zu den in den Berichten der Kommission genannten Fällen geht die MRK auch Hinweisen aus individuellen Menschenrechtsbeschwerden gemäss dem UN-Zivilpakt nach.

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