EU verlangt von Türkei neues Religionsgesetz

Brüssel/Belgien | 25.01.2006 | APD | Religionsfreiheit

Die Europäische Union (EU) hat die Türkei im Blick auf die EU-Beitrittsverhandlungen zur Achtung der Menschen- und Bürgerrechte aufgerufen. In einem am 23. Januar in Brüssel veröffentlichten Dokument des EU-Ministerrates werden als vorrangig unter anderem Bekämpfung der Korruption, Zurückdrängung des Militärs aus der Politik und eine Reform des Justizsystems bezeichnet. Für eine Reihe konkreter Reformschritte wird eine Frist von zwei Jahren gesetzt.

Wie der Evangelische Pressedienst in Österreich mitteilt, verlangt die EU von der türkischen Regierung innerhalb von zwei Jahren ausserdem ein neues Religionsgesetz, das alle Schwierigkeiten nichtmuslimischer religiöser Minderheiten überwinde. Alle Religionsgemeinschaften hätten ein Recht auf normale Arbeitsbedingungen: Sie müssten Rechtspersönlichkeit erhalten, Geistliche ausbilden und Besitz erwerben können. Die Türkei soll nach dem Willen der EU eine Verwaltungsreform durchführen, die Funktion eines Bürgerbeauftragten schaffen, eine zivile Kontrolle des Militärs garantieren und jegliche Beteiligung von Militärs an der zivilen Gerichtsbarkeit abschaffen. Auch müsse dafür gesorgt werden, dass die Justiz völlig unabhängig arbeitet und Korruption stärker bekämpft wird. Die Förderung der Menschenrechte müsse im Gesetz als auch in der Praxis gewährleistet werden. Diskriminierungen wegen Sprache, politischer Meinung, Rasse, Geschlecht, Volks- oder Religionszugehörigkeit, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung müssten beendet werden. Ausdrücklich verlangt die EU, dass die Türkei eine „Null-Toleranz-Politik“ gegen Folter und Misshandlungen einführt und Zuwiderhandlungen bestraft. Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit müssten auch in der Praxis gewährt werden.

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