Europäischer Gerichtshof für Befreiung vom Religionsunterricht in der Türkei

Strassburg/Frankreich | 14.10.2007 | APD | Religionsfreiheit

Die Tochter einer türkischen Familie alevitischen Glaubens braucht nicht am Religionsunterricht an einer öffentlichen Schule in der Türkei teilzunehmen, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die Aleviten, deren Glauben sich auch aus dem schiitischen Islam entwickelt hat, bilden in der Türkei mit etwa 20 Prozent die grösste Religionsgruppe nach den sunnitischen Muslimen. Der Vater hatte gegenüber der Schulbehörde geltend gemacht, dass der staatlich verordnete Religionsunterricht nicht neutral sei, da hauptsächlich der Islam sunnitischer Prägung gelehrt werde. Der türkische Staatsrat lehnte jedoch im Jahr 2003 den Antrag auf Befreiung vom Religionsunterricht ab, da dieses Schulfach in der türkischen Verfassung verankert sei.

Die Strassburger Richter urteilten, dass an türkischen Schulen der Religionsunterricht "nicht den Kriterien einer pluralistischen Erziehung in einer demokratischen Gesellschaft" entspräche, da hauptsächlich der sunnitische Islam gelehrt werde. Ein Verstoss gegen die Religionsfreiheit liege auch deshalb vor, weil die Antragstellung auf Befreiung vom Religionsunterricht zu "schwerfällig und belastend" sei, da die Antragsteller verpflichtet wären, "ihre religiösen oder philosophischen Überzeugungen offenzulegen".

(1286 Zeichen)
© Nachrichtenagentur APD Basel (Schweiz) und Ostfildern (Deutschland). Kostenlose Textnutzung nur unter der Bedingung der eindeutigen Quellenangabe "APD". Das © Copyright an den Agenturtexten verbleibt auch nach ihrer Veröffentlichung bei der Nachrichtenagentur APD. APD® ist die rechtlich geschützte Abkürzung des Adventistischen Pressedienstes.