Türkisches Religionsamt gestattet Übertritt vom Islam

Ankara/Türkei | 12.04.2008 | APD | Religionsfreiheit

Staatliche Islam-Behörde veröffentlichte "Fatwa" zum Wechsel von Muslimen zu anderen Religionen

Das türkische Amt für religiöse Angelegenheiten (Diyanet İşleri Başkanlığı), das dem Büro des Ministerpräsidenten angegliedert ist, hat nach Angaben von Kathpress Übertritte vom Islam zu anderen Religionen offiziell für erlaubt erklärt. Neben der göttlichen Strafe sehe der Islam keine weltliche Strafe für den Abfall vom Glauben vor, heisst es in einer am 11. April in der Monatszeitschrift der Behörde "Diyanet" veröffentlichten "Fatwa", einem islamischen Rechtsgutachten. Die "Fatwa" könnte die Lage der Christen im Land erheblich erleichtern.

"Der Prophet (Mohammed) hat niemandem seinen Glauben aufgezwungen; er hat gegen Andersgläubige nie Gewalt angewendet", heisst es in dem Gutachten. Davon gebe es "keinerlei Ausnahmen, auch nicht für Konvertiten vom Islam". Das Religionsamt tritt in der Türkei als oberster Glaubenshüter des Islam auf. Derzeitiger Präsident der Amtes für religiöse Angelegenheiten ist der islamische Rechtsprofessor und Grossmufti Dr. Ali Bardokoğlu

Christen, die vom Islam übergetreten sind, werden in der türkischen Öffentlichkeit oft angefeindet oder bedroht. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder tätliche Angriffe auf Christen, denen Missionstätigkeit vorgeworfen wurde. Unter anderem wurden im vergangenen Jahr im osttürkischen Malatya drei Protestanten brutal ermordet. Die protestantischen Kirchen in der Türkei forderten daher seit langem eine öffentliche Erklärung des Religionsamtes, dass Mission und Konversion nicht verboten sind.

Die "Fatwa" des türkischen Religionsamtes beschäftigt sich insbesondere mit Vers 137 der Nisa-Sure im Koran. "Siehe, diejenigen, welche glauben und hernach ungläubig werden, dann wieder glauben und dann noch zunehmen an Unglauben, denen verzeiht Allah nicht, und nicht leitet Er sie des Weges", heisst es dort. Die verbreitete Annahme, dass der Koran eine Todesstrafe für den Abfall vom Glauben vorsehe, werde damit klar widerlegt, so das Rechtsgutachten. Ansonsten wäre es ja unmöglich, dass jemand zum Glauben zurückkehrt und ein zweites Mal davon abfällt, wie in dem Vers beschrieben.

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