Ablass für Weltjugendtagsbesucher

Rom/Italien | 10.07.2008 | APD | Ökumene

Besucher des Weltjugendtags vom 15. bis 20. Juli in Sydney können einen Ablass ihrer zeitlichen Sündenstrafen erhalten. Laut einem vom Vatikan veröffentlichten Dekret erhält einen vollkommenen Ablass, wer mit einer entsprechenden Gesinnung an den geistlichen Veranstaltungen des Weltjugendtags und am Abschlussgottesdienst teilnimmt. Voraussetzungen sind weiter der Empfang des Busssakraments und der Kommunion sowie ein Gebet nach der Intention des Papstes.

Einen Teilablass kann nach dem Schreiben der Apostolischen Pönitentiarie auch jeder römisch-katholische Gläubige gewinnen, der während des Treffens in Bussgesinnung für eine Stärkung der Jugendlichen durch den Heiligen Geist betet. Einen entsprechenden Ablass hatte Papst Benedikt XVI. bereits beim letzten Weltjugendtag 2005 in Köln ermöglicht.

Für römische Katholiken bedeutet der Ablass, dass sie dadurch von der Strafe für die nach der sakramentalen Absolution noch verbleibende Sünde befreit würden. Kurienkardinal Walter Kasper, seit 2001 Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen, betonte anlässlich einer ökumenischen Konsultation über den Ablass im Jahre 2001, dass diese Form der Busse nicht zu den zentralen Glaubenswahrheiten der römisch-katholischen Kirche gehöre, und der Ablass heute anders verstanden werde als zur Zeit der Reformation, als es in der Tat Missbräuche gegeben habe.

Der Weltjugendtag ist eine Veranstaltung der römisch-katholischen Kirche. Das Treffen für alle Jugendlichen zwischen 15 und 30 Jahren aus aller Welt wird vom Päpstlichen Rat für die Laien (Teil der Kurie) und dem Gastgeberland organisiert. Seinen Ursprung haben die Treffen in einer Initiative von Papst Johannes Paul II., der 1984 zum „Internationalen Jubiläum der Jugend“ nach Rom einlud.

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