US-Bundesgericht schützt Sabbatruhe für Gefängnisinsassen

Nashville, Arkansas/USA | 14.10.2008 | APD | Religionsfreiheit

Jüdische Häftlinge in den USA dürfen laut Richterspruch den Sabbat als Ruhetag und ihre religiösen Bräuche auch hinter Gittern ausüben. Das entschied der 8. US-Berufungsgerichtshof in St. Louis. Er widersprach damit dem Urteil eines Richters im Bundesstaat Arkansas, der es für rechtens befunden hatte, dass ein Häftling wegen dem Beharren auf Ausübung seines jüdischen Glaubens in der Howard County-Haftanstalt bestraft wurde.

Der Häftling Levester Gillard hatte sich als Mitglied der jüdischen Gemeinschaft "New Testament House of Prayer" geweigert, am Sabbat seine Zelle zu reinigen; dies betrachtete der erste Richter aber nicht als Beeinträchtigung religiöser Rechte. Das Berufungsgericht forderte dagegen, dem Häftling entgegenzukommen. Gillard hatte 2004 geklagt, dass es ihm unmöglich sei, seine Religion ohne Strafe auszuüben. Er gab an, mehr als 20 Mal für die Einhaltung des Sabbats als Ruhetag bestraft worden zu sein. Die Gefängnisordnung verlangt von allen Insassen, jeden Samstag ihre Zelle zu wischen und den Mülleimer zu leeren. Zur Strafe wurden dem Häftling Telefon und Fernsehen gesperrt.

Der Sabbat (hebr. שבת Schabbat oder jiddisch Schabbes; wörtlich zu deutsch etwa "Ruhepause") ist nach dem Schöpfungsbericht der siebente Wochentag, der von Gott geheiligt ist (Gen 2,2f). Er wird von den Juden als Feiertag begangen, ist allerdings auch bei einigen christlichen Kirchen, wie der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten der Tag der Ruhe. Die Sabbatruhe beginnt aufgrund biblischer Aussagenin in der religiösen Praxis am Freitagabend und endet am Samstagabend.

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