Bibel oder Heilige Schrift

Papst: Bibelauslegung muss immer von der Tradition der Kirche bestätigt werden <br> Bibelwissenschaftler müssen Lehramt beachten

Rom/Italien | 26.04.2009 | APD | Bibel

Papst Benedikt XVI. hat römisch-katholische Bibelwissenschaftler zur Beachtung des kirchlichen Lehramts ermahnt. "Die Interpretation der Heiligen Schrift kann nicht nur eine individuelle wissenschaftliche Leistung sein, sondern muss immer mit der lebendigen Tradition der Kirche konfrontiert, in sie eingefügt und von ihr bestätigt werden", sagte das Oberhaupt der katholischen Kirche am 23. April vor Mitgliedern der Päpstlichen Bibelkommission. Das Wissenschaftlergremium traf sich vom 20. bis 24. April zu ihrer Jahrestagung zum Thema "Inspiration und Wahrheit in der Bibel" im Vatikan.

Nach einem Bericht von Kathpress nannte es der Papst eine "Illusion", dass der eigentliche Sinn der Bibel ausserhalb der Gemeinschaft der Gläubigen angemessen verstanden werden könne. Auch eine korrekte historisch-literarische Interpretation setze eine Rückbindung an die katholische Lehre über die Inspiration der Bibel durch den Heiligen Geist voraus. Aufgrund der untrennbaren Einheit von Schrift und Tradition sei jede subjektive und auf blosse Analysen beschränkte Interpretation zurückzuweisen.

Zugleich sprach sich Benedikt XVI. für eine Vertiefung der Bibelwissenschaften aus. "In einer Welt, in der die wissenschaftliche Forschung immer grössere Bedeutung auf zahlreichen Feldern gewinnt, ist es unverzichtbar, dass die exegetische Wissenschaft sich auf einem angemessenen Niveau verortet", sagte der Papst.

Aus dem deutschsprachigen Raum gehört der Regensburger Alttestamentler Christoph Dohmen seit 2001 dem Wissenschaftlergremium an. Sekretär der Kommission, die vom Präfekt der Glaubenskongregation Kardinal William Levada geleitet wird, ist der deutsche Jesuit Klemens Stock.

Die Päpstliche Bibelkommission (lat. Pontificia Commissione Biblica) ist ein Beratergremium des Papstes für biblische Fachfragen. Sie erstellt im Auftrag des Papstes wissenschaftliche Studien und Gutachten bei Lehrbeanstandungsverfahren, hat aber als solche keinen lehramtlichen Status. Sie wurde unter Papst Leo XIII. 1902 eingesetzt und unter Paul VI. Im Jahre 1971 neu geordnet.

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