EU sieht positive Entwicklung bei Religionsfreiheit in Türkei

Brüssel/Ankara | 14.10.2009 | APD | Religionsfreiheit

Die Türkei genügt nach Ansicht der EU-Kommission auch drei Jahre nach dem Beginn der Beitrittsverhandlungen nicht den europäischen Ansprüchen an Grund- und Bürgerrechten.

Beim Umgang mit religiösen Minderheiten hat die EU-Kommission der Türkei jedoch leichte Fortschritte bescheinigt. Bei anderen Menschenrechten stünden Verbesserungen noch aus, heisst es in dem am 14. Oktober in Brüssel vorgelegten jährlichen Bericht über den EU-Beitrittskandidaten Türkei. Genannt werden unter anderem Gewerkschaftsrechte und die Bekämpfung von Diskriminierungen. Die EU-Kommission beklagt weiter fortdauernden unzulässigen Einfluss des Militärs auf die Politik sowie anhaltende Korruption.

Zu den religiösen Minderheiten heisst es, das im Februar 2008 angenommene Gesetz über religiöse Stiftungen werde allmählich umgesetzt. Zudem seien dem Ökumenischen Patriarchat Anträge auf Arbeitserlaubnisse bewilligt worden, die Antragsverfahren blieben aber beschwerlich. Die türkische Regierung habe auch ihre Beziehungen zu den Aleviten verbessert und sich für deren frühere staatliche Verfolgung entschuldigt.

Allerdings fehle es nichtmuslimischen Religionsgemeinschaften weiter an einem angemessenen Rechtsstatus, kritisiert die EU-Kommission.

Einschränkungen für die Ausbildung der Geistlichen dauerten an, das orthodoxe Priesterseminar Chalki sei weiterhin geschlossen und der Ökumenische Patriarch von Konstantinopel dürfe diesen Titel weiter nicht bei allen Anlässen führen.

Beklagt wird auch, dass die Religionskunde in den türkischen Schulen immer noch stark auf Grundkenntnisse des Islam ausgerichtet sei.

Nichtmuslimische Religionsgemeinschaften erlebten zudem häufig Benachteiligung und Schikanen bei ihren Gotteshäusern, heisst es weiter. So gebe es derzeit Gerichtsverfahren zu protestantischen Kirchen, Gebetsstätten der Zeugen Jehovas und Versammlungshäusern der Aleviten. Daneben dauerten Übergriffe gegen Minderheiten an. So sei eine Bibel-Buchhandlung in Adana bereits zwei Mal mutwillig beschädigt worden, Missionare würden als Angriff auf die Einheit des Landes betrachtet. Kriegsdienstverweigerer aus religiösen Gründen stünden vor Gericht.

Zu den Forderungen der EU-Kommission an die Türkei gehört unter anderem, Menschenrechtsverletzer strenger juristisch zu verfolgen. Die türkischen Gesetze garantierten immer noch nicht ausreichend die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit. Begrüsst wird von der EU-Kommission die jüngste Justizreform. Bedenken zur Neutralität der Richter bestünden aber fort.

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