Eintragungsfrist für "Volksbegehren Nichtraucherschutz" läuft in Bayern <br> <br> Siebenten-Tags-Adventisten: "In Gaststätten sollte grundsätzlich nicht geraucht werden"

Passau/München | 25.11.2009 | APD | Gesundheit & Ethik

Noch bis zum 2. Dezember können sich die bayerischen Wahlberechtigten in die Unterschriftenlisten für das "Volksbegehren Nichtraucherschutz" eintragen, die in den Rathäusern ausliegen. Ursprünglich hatte der Freistaat ein schärferes Rauchverbot als andere Bundesländer. Doch nach der Landtagswahl beschloss die schwarz-gelbe Regierung eine Aufweichung. Seitdem darf in Nebenräumen von Gaststätten und in Festzelten geraucht werden. Auch in kleinen Ein-Raum-Kneipen ist der Zigarettenqualm nicht mehr verboten.

Die "Aktion Nichtraucherschutz" möchte mit dem Volksbegehren durchsetzen, dass der konsequente Schutz von Nichtrauchern in der Gastronomie wieder eingeführt wird. Es geht ihr um rauchfreie Gaststätten, Bars, Kneipen, Diskotheken und Festzelte ohne Ausnahmeregelungen.

Mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten, also rund 950.000 Bürgerinnen und Bürger, müssen sich landesweit in die Unterschriftenlisten eintragen. Hat das Volksbegehren Erfolg, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder der Landtag nimmt den Gesetzesentwurf an, nach dem es keine Ausnahmen beim Nichtraucherschutz mehr gibt, oder es kommt zu einem Volksentscheid. Stimmt beim Volksentscheid die einfache Mehrheit für das Anliegen, erlangt es Gesetzeskraft.

Unterstützt wird in Bayern das "Volksbegehren Nichtraucherschutz" unter anderem von den Parteien ÖDP, SPD und die Grünen, mehreren Organisationen aus dem Gesundheitsbereich, vom Bund Naturschutz und dem Bayerischen Leichtathletikverband.

Auch die Freikirchenleitung der Siebenten-Tags-Adventisten in Bayern fördert das Volksbegehren. Wie deren Vorsteher, Pastor Rainer Wanitschek (München), mitteilte, wurden alle Mitglieder der Freikirche ermutigt, sich in die in den Rathäusern ausliegenden Unterschriftenlisten einzutragen. Da die gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens für Erwachsene und insbesondere Kinder erheblich seien, sollte in Gaststätten grundsätzlich nicht geraucht werden, betonte Wanitschek.

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