Statt „Rückkehr-Ökumene“ Gemeinschaft von Kirchen <br> Catholica-Beauftragter der VELKD würdigt lutherisch-katholisches Studienprojekt

Erfurt/Deutschland | 14.02.2011 | APD | Ökumene

Als ein „überzeugt ökumenisch verantwortetes Bemühen, dem Respekt und aufrichtiger Dank gebührt“, hat der Catholica-Beauftragte der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), Landesbischof Professor Dr. Friedrich Weber (Wolfenbüttel), das Studienprojekt der lutherisch-katholischen Gruppe von Farfa Sabina zum Thema „Gemeinschaft der Kirchen und Petrusamt“ gewürdigt.

In einer vom Lehrstuhl für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Erfurt und dem Institut für Ökumenische Forschung in Strassburg veranstalteten Tagung sagte Weber: „Das grösste ökumenische Dilemma ist doch: Die Konfessionen sind im Wesentlichen im Glauben an Christus eins, aber sie denken in grundverschiedenen Systemen von Kirche und Kircheneinheit.“ Darum setze aus seiner Sicht das Petrusamt als gemeinsames Konzept eines universalen Leitungsdienstes zunächst ein gemeinsames Verständnis von universaler Kirchengemeinschaft voraus. Sinnvollerweise könne von einem wie auch immer konzipierten gemeinsamen Amt der Einheit erst dann gesprochen werden, wenn die Kirchen einander als Kirchen anerkennen und sich als „communio ecclesiarum“ (Gemeinschaft von Kirchen) verstünden. „Deshalb ist auch die Forderung an die römisch-katholische Kirche zwangsläufig, dass die lutherischen Kirchen zunächst als Kirchen im eigentlichen Sinn anerkannt werden müssen“, so der Catholica-Beauftragte.

Dass offizielle römische Dokumente in den letzten Jahren einen anderen Weg eingeschlagen hätten, habe die Gruppe von Farfa Sabina in der Studie nicht verschwiegen und als Problem benannt, so Weber. Dass hier Klärungsbedarf bestehe, werde immer wieder deutlich. In diesen Klärungsprozess gehöre die Frage nach der Bedeutung von Ämtern allgemein und die Frage, ob Ämter eine bestimmte Gestalt haben müssten beziehungsweise ob eine bestimmte Gestaltung von Ämtern es notwendig mache, anderen Gruppen das Kirchesein abzusprechen. In den aus der Reformation hervorgegangenen Kirchen habe sich die „Leuenberger Konkordie“ als erfolgreich erwiesen, betonte der Landesbischof.

In der Leuenberger Konkordie fanden 1973 die beteiligten lutherischen, reformierten, unierten und vorreformatorischen Kirchen zu einer grundsätzlich gemeinsamen Auffassung von Taufe, Abendmahl und Evangelium. Dadurch wurde die Kirchenspaltung zwischen den reformierten und den lutherischen Kirchen beendet und die Kirchengemeinschaft zwischen evangelischen Kirchen lutherischer und reformierter Prägung in Europa hergestellt. 1997 traten die methodistischen Kirchen Europas dieser Vereinbarung bei.

Wenn die Behauptung der Gruppe von Farfa Sabina richtig sei, dass die Hoffnungen einer „Rückkehr-Ökumene“, bei der eine Kirche sich in die andere integrieren würde, erledigt seien, gebe es keine Alternative zu einer konziliaren „communio ecclesiarum“, gab Bischof Weber zu bedenken. „Deshalb begrüsse ich auch die Forderung nach einem wirklich ökumenischen Konzil, das diese Fragen klären könnte.“ Aber auch hier stellten sich wieder neue Probleme. Zunächst die praktischen Fragen, wer ein solches Konzil einberufe, welche Verbindlichkeit es habe, wer daran teilnehme.

Die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) ist ein Zusammenschluss von acht Landeskirchen. Ihr gehören die lutherischen Kirchen in Bayern, Braunschweig, Hannover, Mecklenburg, Mitteldeutschland, Nordelbien, Sachsen und Schaumburg-Lippe an. Die VELKD mit Kirchenamt in Hannover repräsentiert rund zehn Millionen Mitglieder.

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