Minarett © Foto: churchphoto.de/Matthias Müller

Schweiz: Beschwerden gegen Minarett-Bauverbot unzulässig

Strassburg/Frankreich | 08.07.2011 | APD | unbekannt

Die Mehrheit der sieben Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg, Frankreich, wies die Beschwerden einer muslimischen Einzelperson und von muslimischen Gruppen gegen das Minarett-Bauverbot in der schweizerischen Bundesverfassung als unzulässig ab.

Die Beschwerdeführer könnten nicht behaupten, „unmittelbare Opfer“ oder „indirekte“ beziehungsweise „potenzielle Opfer“ einer Konventionsverletzung (Artikel 34 der Konvention) zu sein, da sie nicht argumentiert hätten, in nächster Zeit eine Moschee mit Minarett bauen zu wollen, begründeten die Richter ihren Entscheid. Es lägen auch keine aussergewöhnlichen Umstände vor, die die Beschwerdeführenden zu potenziellen Opfern machen könnten.

Am 29. November 2009 nahmen 57,5% der Schweizer Stimmbürger sowie 17 Kantone und fünf Halbkantone in einer Volksabstimmung die Minarett-Initiative an. Damit war der Verfassungszusatz (Artikel 72 Absatz 3) angenommen, der lautet: „Der Bau von Minaretten ist verboten.“

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wurde 1959 in Strassburg von den
Mitgliedstaaten des Europarats errichtet, um die Einhaltung der Europäischen
Menschenrechtskonvention von 1950 sicherzustellen.

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