Schülerinnen in Ägypten © Foto: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte, IGFM

Kopftuchzwang an ägyptischer Schule auch für Christinnen

Beni Mazar/Ägypten, Frankfurt am Main/Deutschland | 30.09.2011 | APD | Religionsfreiheit

In der oberägyptischen Stadt Beni Mazar eskaliert ein Streit über den Kopftuchzwang für alle Schülerinnen, auch für christliche Mädchen, wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet. Die IGFM sieht in dem Vorfall einen Präzedenzfall und ein Zeichen dafür, dass islamische Fundamentalisten versuchen, die Freiheiten nach der Revolution dafür zu nutzen, die ägyptische Gesellschaft noch stärker zu islamisieren.

Begonnen habe der Streit mit einer Anordnung durch die Leitung der Shaikh Fadl-Schule, einer staatlichen weiterführenden Schule in der rund 60.000 Einwohner zählenden Stadt Beni Mazar in der oberägyptischen Provinz el-Minya. Alle, auch die christlichen Schülerinnen, seien verpflichtet, ihr Haar mit einem Kopftuch zu bedecken, berichtet IGFM, ansonsten dürften sie die Schule nicht mehr betreten. Alle Schülerinnen seien der Aufforderung gefolgt, bis auf die 14-jährige Koptin Ferial Sorial Habib. Sie sei daraufhin acht Tage in Folge daran gehindert worden, in die Schule zu gelangen.

Laut IGFM suchte Habibs Vater schliesslich am 17. September die Schule persönlich auf, um sich über die Suspendierung seiner Tochter zu beschweren. Umgehend habe ihn die Schulleitung wegen Beleidigung und Verleumdung bei der Polizei angezeigt, worauf der Vater eine Klage bei der Staatsanwaltschaft und dem Bildungsministerium eingereicht habe.

Nach Aussage von Habibs Anwalt, Wadgy Halfa, agiere die Schule ausserhalb ihrer gesetzlichen Kompetenzen, es gäbe es kein Gesetz, das Schülerinnen vorschreibe, beim Betreten der Schule ein Kopftuch zu tragen. Die Schulen hätten lediglich die Befugnis, die Farbe der Schuluniform zu bestimmen.

Am 25. September sagte der Anwalt Wadgy Halfa gegenüber einem koptischen Fernsehsender, dass die Schule bereit sei, Habib wieder zum Unterricht zuzulassen, wenn es zu einer „gütlichen Einigung“ käme. Die Familie lehnte ab: Dieses Problem sei nicht „einvernehmlich“ zu lösen, da die Forderung der Schule ein Verstoss gegen die Religionsfreiheit und ein offensichtlicher Versuch sei, das Bildungssystem zu islamisieren.

Der Direktor des Ägyptischen Zentrums für Entwicklung und Menschenrechte, Said Abdelmaseeh, reichte am 27. September eine Beschwerde sowohl beim ägyptischen Premierminister als auch beim Bildungsminister ein. Der Staat müsse mit rechtlichen Schritten gegen das Vorgehen der Schule einschreiten und alle Schulen Ägyptens darauf hinweisen, dass das Tragen eines Kopftuches optional und nicht verpflichtend sei.

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