Beschneidung: Basler und Züricher Kirchen ticken gleich - Spitäler anders

Basel/Schweiz | 23.07.2012 | APD | Religionsfreiheit

Das Universitäre Kinderspital beider Basel UKBB hat am 23. Juli beschlossen an der bisherigen Praxis der Durchführung von rituellen Beschneidungen festzuhalten. Dies im Gegensatz zum Kinderspital in Zürich, das in dieser Frage am 20. Juni ein einstweiliges Moratorium verfügt hat. Die evangelisch-reformierte und die römisch-katholische Kirche des Basler Stadt- und Landkantons begrüssten diesen Entscheid zur religiösen Knabenbeschneidung, heisst es in einer Medienmitteilung beider Kirchen.

Solange sich an der geltenden Rechtlage in der Schweiz nichts ändere, wolle man von einer Änderung der gängigen Praxis absehen, sagte UKBB-Sprecherin Martina Beranek. Die Beschneidungsfrage solle mit Respekt behandelt werden.

Die römisch-katholische Kirche der Schweiz habe die religiös begründete Beschneidung von jüdischen und muslimischen Knaben schon immer respektiert. „Es gibt keinen Grund daran etwas zu ändern“, sagte Walter Müller, Informationsbeauftragter der Schweizerischen Bischofskonferenz, gegenüber der Presseagentur Kipa.

Der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt schliesse sich der gemeinsamen Stellungnahme der reformierten Landeskirche des Kantons Zürich mit dem Synodalrat der katholischen Körperschaft im Kanton Zürich an, in der sich die beiden Institutionen angesichts des Entscheids des Zürcher Kinderspitals besorgt über den Eingriff in die Religionsfreiheit von Minderheitsreligionen gezeigt haben.

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