Deutsche Bischofskonferenz nimmt zum Kirchenaustritt Stellung

Bonn/Deutschland | 20.09.2012 | APD | Catholica

Die Deutsche Bischofskonferenz der römisch-katholischen Kirche hat ein „Allgemeines Dekret zum Kirchenaustritt“ veröffentlicht. Damit werde klargestellt, dass im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz ein ziviler Kirchenaustritt als förmliche Distanzierung von der Kirche „eine schwere Verfehlung“ gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft darstelle und für jeden, der auf diese Weise auf Distanz zur Kirche gehe, die aktive Teilnahme am kirchlichen Leben eingeschränkt sei.

Zu den Rechtsfolgen eines Kirchenaustrittes gehörten unter anderem, dass keinerlei kirchliche Ämter und Funktionen sowie Mitgliedschaften in kirchlichen Vereinen mehr wahrgenommen werden dürften. Ausserdem dürfe die ausgetretene Person ausser in Todesgefahr nicht mehr die Sakramente der Busse, Eucharistie, Firmung und Krankensalbung empfangen. Sie könne auch kein Tauf- und Firmpate mehr sein. Ohne ein Zeichen der Reue vor dem Tod müsse sie zudem mit der Verweigerung des kirchlichen Begräbnisses rechnen.

„In der Vergangenheit war es notwendig geworden, für die Kirche in Deutschland zu klären, welche innerkirchlichen Folgen die Kirchenaustrittserklärung vor der Zivilbehörde nach sich zieht“, betonte die Deutsche Bischofskonferenz. Mit dem Dekret werde auch deutlich, dass ein Kirchenaustritt nicht partiell erfolgen könne. Es sei nicht möglich, eine „geistliche Gemeinschaft Kirche“ von der „Institution Kirche“ zu trennen. „Ein Austritt nur aus der ‚Institution‘ ist nicht möglich.“

Das neue Dekret lege im Sinne der römischen Massgaben fest, dass zu jedem Gläubigen, der seinen Kirchenaustritt erkläre, Kontakt aufgenommen werde. In einem pastoralen Schreiben solle sich der zuständige Pfarrer an den Ausgetretenen wenden und ihn zu einem Gespräch einladen, das die Beweggründe, aber auch die Folgen zum Inhalt habe, die der Kirchenaustritt nach sich zöge. Das Gespräch biete zudem Gelegenheit, dafür zu werben, den Kirchenaustritt rückgängig zu machen.

Der Text des Dekretes und das pastorale Schreiben sind im Internet unter www.dbk.de dokumentiert.

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