Logo des UNO-Menschenrechtsrats © Logo: UNO-Menschenrechtsrat

Empfehlungen des UNO-Menschenrechtsrates an die Schweiz

Bern/Schweiz | 29.10.2012 | APD | Schweiz

Am 29. Oktober wurde die Menschenrechtslage in der Schweiz zum zweiten Mal der Allgemeinen Periodischen Überprüfung (Universal Periodic Review, UPR) durch den UNO-Menschenrechtsrat unterzogen, schreibt das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) in einer Medienmitteilung. Am Ende dieser Überprüfung könnten andere Staaten der Schweiz Empfehlungen geben.

Die Umsetzung der angenommenen Empfehlungen, welche anfangs November 2012 publiziert würden, beträfe nicht nur den Bund, sondern auch die Behörden der Kantone und Gemeinden sowie die Parlamente. Da das UPR-Verfahren in der Schweiz noch wenig bekannt sei, informiere das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte im November und Dezember 2012 in zehn Schweizer Städten über die Bedeutung der 2. Überprüfung der Schweiz und lade dazu Vertreter der Kantone und Städte sowie Nichtregierungsorganisationen zur Diskussion über die neuesten Empfehlungen und die konkreten Herausforderungen bei deren Umsetzung ein.

Die Überprüfung der Menschenrechtssituation in der Schweiz kann auf dem Internet abgerufen werden: http://webtv.un.org/meetings-events/human-rights-council/universal-periodic-review/14th-upr/
Weitere Informationen zu den Sensibilisierungsveranstaltungen im November und Dezember 2012 sind auf der SKMR-Homepage verfügbar: www.skmr.ch

Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte setzt sich für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in der Schweiz ein. Es will mit Studien, Tagungen, Informationsarbeit und Ausbildungsangeboten den Prozess der Umsetzung internationaler Menschenrechtsverpflichtungen der Schweiz fördern und erleichtern. Das SKMR ist ein Dienstleistungszentrum. Es verfügt über ausgewiesene Menschenrechtskompetenzen, v.a. in den sechs Bereichen Migration, Polizei und Justiz, Geschlechterpolitik, Kinder- und Jugendpolitik, institutionelle Fragen und Wirtschaft und Menschenrechte.

(1929 Zeichen)
© Nachrichtenagentur APD Basel (Schweiz) und Ostfildern (Deutschland). Kostenlose Textnutzung nur unter der Bedingung der eindeutigen Quellenangabe "APD". Das © Copyright an den Agenturtexten verbleibt auch nach ihrer Veröffentlichung bei der Nachrichtenagentur APD. APD® ist die rechtlich geschützte Abkürzung des Adventistischen Pressedienstes.