Universelle Periodische Überprüfung der Menschenrechte in der Schweiz

Bern, Genf/Schweiz | 14.03.2013 | APD | Schweiz

Die Schweizer NGO-Plattform Menschenrechte sei zufrieden mit der Art und Weise, wie das Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) das Verfahren der „Universellen Periodischen Überprüfung“ (Universal Periodic Review, UPR) durchgeführt habe, so die NGO-Plattform in einer Medienmitteilung. Eine breite Konsultation interessierter Kreise, insbesondere der Kantone und der Zivilgesellschaft, habe zum Erfolg des Verfahrens beigetragen. Inhaltlich beurteile die NGO-Plattform die Haltung der Schweiz weniger positiv: Die Zurückweisung von vielen wichtigen Empfehlungen zeige, dass es der Schweiz an Mut fehle. Die NGO-Plattform werde die Umsetzung der angenommenen Empfehlungen durch die kantonalen und Bundes-Behörden kritisch begleiten.

Am 29. Oktober 2012 hätten rund 80 Staaten im Rahmen des UNO-Menschenrechtsrats total 140 UPR-Empfehlungen an die Schweiz gerichtet, mit der Absicht, die Menschenrechtslage und –politik der Schweiz zu verbessern. Zuvor habe die NGO-Plattform ihrerseits 41 Forderungen bei der UNO deponiert, von denen nur knapp die Hälfte berücksichtigt worden seien. Insbesondere fehlten in den UPR-Empfehlungen fast alle Vorstösse für die menschenrechtlich besonders heiklen Bereiche Asyl und Migration.

Zum Abschluss des zweiten UPR-Zyklus der Schweiz stelle die NGO-Plattform mit Genugtuung fest, dass sie von der Schweizer Regierung partnerschaftlich in das gesamte UPR-Verfahren 2012 einbezogen worden sei und die eigenen Positionen habe vorbringen können. „Dass die Kantone eingebunden wurden, ist ein gutes Omen für die Umsetzung der Empfehlungen des UNO-Menschenrechtsrats“, erklärte Alex Sutter, humanrights.ch. „Man darf nicht vergessen, dass für die Umsetzung von vielen Empfehlungen in erster Linie die Kantone zuständig sind.“

Die Schweiz habe schliesslich 99 der 140 Empfehlungen akzeptiert, so die NGO-Plattform. Sie freue sich insbesondere über die Annahme der Empfehlungen eine nationale Menschenrechtsinstitution nach den Pariser Prinzipien zu schaffen, einen Aktionsplan zur Rassismusbekämpfung zu erstellen sowie einen besseren Schutz der Opfer von Menschenhandel herbeizuführen.

„Die NGO-Plattform bedauert besonders, dass eine grosse Anzahl an Empfehlungen, welche das Problem der Diskriminierung mittels einer verbesserten Gesetzgebung angehen wollten, abgelehnt wurden“, stellte Alain Bovard, Amnesty International (Schweizer Sektion), fest. Aus Sicht der NGO-Plattform zeige dies einen Mangel an Mut beim Bundesrat. In vielen Fällen habe der politische Wille gefehlt, etwa bei der Ablehnung unabhängige Beschwerdemechanismen für Fälle übertriebener Polizeigewalt zu schaffen, eine Folterdefinition in das Strafgesetzbuch aufzunehmen oder jugendliche Insassen in Hafteinrichtungen von den Erwachsenen streng zu trennen.

Die Plattform werde mit Interesse die Umsetzung der angenommenen Empfehlungen begleiten und den Behörden ihre Unterstützung anbieten, um die allgemeine Menschenrechtslage in der Schweiz zu verbessern.

Alle Dokumente zur „Allgemeinen Periodischen Überprüfung“ der Schweiz sind auf der Webplattform humanrights.ch zusammengestellt:
http://www.humanrights.ch/de/Aktuell/Wegweiser/UPR-2012/index.html

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