US-Bericht zur Religionsfreiheit: Zunehmende religiöse Intoleranz in Europa

Washington D.C./USA | 02.05.2013 | APD | Religionsfreiheit

Die religiöse Intoleranz in Europa nimmt laut der US-Kommission zur Internationalen Religionsfreiheit (USCIRF) zu. Der am 30. April veröffentlichte Jahresbericht 2013 dokumentiert schwerwiegende Verletzungen der Religionsfreiheit in 15 Ländern.

Die Kommission fordert den US-Aussenminister John Kerry auf, die Regierungen folgender acht Länder wegen gravierender Verletzungen der Religionsfreiheit oder deren Duldung weiterhin unter spezieller Beobachtung zu halten und zusätzliche Massnahmen, wie Waffenembargo, Handels- und Finanzbeschränkungen, zu ergreifen. Davon sind Burma, China, Eritrea, Iran, Nordkorea, Saudi Arabien, Sudan und Usbekistan betroffen. Neu sollen auf Grund der schwerwiegenden Verletzungen der Religionsfreiheit laut der US-Kommission auch Ägypten, Irak, Nigeria, Pakistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Vietnam unter besondere Beobachtung gestellt werden.

Kriterien zur Ländereinstufung
Die US-Kommission teilt alle Staaten, in denen gravierende Verletzungen der Religionsfreiheit vorkommen, in zwei Kategorien: In die Erste fallen jene Staaten, welche die Religionsfreiheit „systematisch, kontinuierlich und in schwerer Weise“ verletzen oder solche Handlungen tolerieren. Darunter wird Folter, Internierung ohne Anklage und das Verschwinden lassen von Personen verstanden.

In die zweite Kategorie werden jene Staaten eingestuft, welche an der Schwelle zur ersten Kategorie stehen und Verletzungen der Religionsfreiheit veranlassen oder zulassen, bei denen aber nur eines der Kriterien „systematisch, kontinuierlich, in schwerer Weise“ zutrifft. Staaten, in denen zwar Verletzungen der Religionsfreiheit vorkommen, die aber keinem der drei Kriterien entsprechen, werden in der Kategorie „Andere überwachte Staaten und Regionen“ aufgeführt.

Laut dem Jahresbericht 2013 werde Nordkorea von einem der weltweit repressivsten Regimes geführt. Der Wechsel in der Staatsführung zu Kim Jong-un habe keine Besserung der Menschenrechtssituation im Land gebracht, in dem massivste Verletzungen der Religionsfreiheit stattfänden: Geheime religiöse Aktivitäten würden mit Verhaftung, Folter oder gar Hinrichtung geahndet. Aus China zurückgeschaffte nordkoreanische Asylsuchende, denen religiöse Kontakte sowie Handlungen unterstellt würden oder die im Besitz religiöser Literatur seien, würden in Gefängnisse oder Arbeitslager gesteckt.

Schweiz
Der USCIRF-Bericht führt im Bereich „Religiöse Praktiken“ die Schweiz gemeinsam mit Norwegen und Island als eines der europäischen Länder auf, in denen Tiere nur geschlachtet werden dürften, die zuvor betäubt worden seien. In diesen Ländern seien keine Ausnahmen für rituelle Schlachtungen zugelassen.

Deutschland
Zur Situation der Religionsfreiheit in Deutschland wird im Jahresbericht angeführt, dass Schulpflicht für alle gelte. Es gebe nur wenige Ausnahmen, die aber religiöse Gründe nicht einschliessen würden. Religiös motivierter Hausunterricht (Homeschooling) sei demnach nicht gestattet. Damit werde das Recht der Eltern beeinträchtigt, ihre Kinder gemäss ihren religiösen Überzeugungen zu erziehen, das durch Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) geschützt sei. Eltern, die in Deutschland ihre Kinder aus religiösen Gründen zu Hause hätten unterrichten wollen, seien gebüsst worden. Eine Familie habe deshalb in den USA um Asyl nachgesucht.

Im Weiteren wird auch der Beschluss des Kölner Landgerichts vom Juni 2012 aufgeführt, wonach Ärzte strafrechtlich verfolgt werden könnten, die nicht medizinisch indizierte, sondern religiös motivierte Beschneidungen an Knaben vornehmen würden. Der Bericht hält fest, dass dies von muslimischen und jüdischen Kreisen als Verletzung ihrer religiösen Freiheit angeprangert worden sei und der Deutsche Bundestag im Dezember 2012 die Beschneidung von Knaben per Gesetz zugelassen habe.

Westeuropa
Die religiöse Intoleranz scheine laut einer Untersuchung des „Pew Forum on Religion and Public Life“ in den letzten Jahren in Europa angewachsen zu sein. Signifikante Zunahmen von Feindseligkeiten aus religiösen Gründen seien in Deutschland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien und Kroatien zu verzeichnen gewesen. Betroffen sei vor allem die wachsende muslimische Bevölkerung. In anderen Fällen seien die Spannungen Ausdruck eines zunehmenden Antisemitismus oder lägen im Wiederstand gegen christliche Minderheiten wie Jehovas Zeugen.

In einigen Staaten Westeuropas gäbe es einen stark ausgeprägten Säkularismus. Grundsätzlich werde die Religionsfreiheit aber gut geschützt.

Mit dem USCIRF-Jahresbericht soll weltweit die Religionsfreiheit geschützt und gefördert werden. Die Handlungen der Regierungen zur Einschränkung der Religionsfreiheit, als auch das passive Tolerieren von Gewalt gegenüber Personen und religiösen Gemeinschaften, soll aufgelistet und publiziert werden. Nach der Publikation des Jahresberichts und gestützt auf das Gesetz über Religionsfreiheit (International Religious Freedom Act, IRFA), ergreift der amerikanische Staat Massnahmen gegen Regierungen, die schwere Verletzungen der Religionsfreiheit veranlassen oder dulden. Die Massnahmen erfolgen meist in Form von Sanktionen wie Waffenembargo, Handels- und Finanzbeschränkungen.

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