Cover der SEK-Broschüre: 10 Fragen – 10 Antworten zur Asylgesetzänderung © Foto: SEK

Kirchen lehnen Asylgesetzverschärfung ab

Bern/Schweiz | 02.05.2013 | APD | Schweiz

Die „dringlichen Änderungen des Asylgesetzes“ lehnen die an der Medienkonferenz vom 2. Mai im Durchgangsheim der Heilsarmee in Köniz bei Bern vertretenen Kirchen ab. Die Änderungen stehen laut Justitia et Pax (Kommission der Schweizer Bischofskonferenz), Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund SEK, Christkatholische Kirche Schweiz und Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz im Gegensatz zum Kernanliegen des Asylrechts, Verfolgte zu schützen. Die Kirchen seien überzeugt, dass faire Asylverfahren für Menschen auf der Flucht gewährleistet sein müssten.

„Die Würde eines Menschen hängt nicht von seiner Nationalität oder seiner Religionszugehörigkeit ab“, sagte Abt Martin Werlen. Laut den Kirchenvertretern sei das Engagement für Schutzlose und Schutzsuchende ein ureigenes Anliegen der christlichen Kirchen seit ihren Ursprüngen und die Gewährung von Asyl ein Akt der Humanität und Solidarität. Die Konkurrenz politischer Überzeugungen ende dort, wo die Menschlichkeit selbst auf dem Spiel stehe. Die Aussage Jesu: „Ich war fremd, und ihr habt mich aufgenommen“ (Matthäusevangelium 25,35), habe Papst Johannes Paul II. laut Werlen folgendermassen kommentiert: „Diese Aussage ist nicht nur eine Aufforderung zur Nächstenliebe … Daran misst die Kirche ihre Treue als Braut Christi nicht weniger, als wenn es um die Rechtgläubigkeit geht.“

Seit Inkrafttreten des Asylgesetzes 1981 seien zehn verschärfende Revisionen vorgenommen worden. An der Tatsache, dass Menschen unter Zwang ihre Heimat verlassen müssten und auch in der Schweiz um Asyl bitten würden, habe keine dieser Verschärfungen etwas ändern können, betonten die Kirchenvertreter. Vielmehr sei mit diesen Verschärfungen erreicht worden, dass das Schicksal einzelner Asylsuchender kaum mehr wahrgenommen werde und alle unter dem Generalverdacht stünden, sie seien kriminell und nur darauf aus, den Sozialstaat auszunutzen. Missstände auf der Welt könnten aber nicht von der Schweiz ferngehalten werden, so die Kirchen.

Gegen die Abschaffung des Botschaftsasyls
Die vorgesehene Gesetzesänderung streiche die Möglichkeit auf einer schweizerischen Botschaft im Ausland ein Asylgesuch zu stellen. Die Folgen würden die Schwächsten treffen, so Simon Röthlisberger, Beauftragter für Migration des SEK und seien drastisch: Frauen, Kinder, Alte und Kranke wären besonders betroffen, weil die Abschaffung des Botschaftsasyls die Familienzusammenführung erschwere. Zudem würden Flüchtlinge vermehrt in die Hände von Schlepperbanden getrieben und Verfolgten aus armen Verhältnissen bleibe dieser letzte Fluchtweg verwehrt.

Gegen Sonderzentren für renitente Asylsuchende
Asylsuchende, „welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder durch ihr Verhalten den ordentlichen Betrieb der Empfangsstellen erheblich stören“, sollen laut Gesetzestext in besonderen Zentren untergebracht werden. Die Gefahr dieser Regelung sei offensichtlich, so Justitia et Pax: Im bestehenden Klima des Misstrauens und der Abwehr von Asylsuchenden verkomme es zur Willkür, wer in diese Sonderzentren eingewiesen werde. Delikthandlungen wie Drogenhandel, Diebstahl oder Prostitution würden bereits heute mit den Mitteln des Strafrechts verfolgt, argumentierten die Kirchen, dafür brauche es keine neuen Paragrafen.

Die Kirchen äusserten auch Bedenken zur möglichen Verkürzung der Beschwerdefristen für Asylsuchende von 30 auf zehn Tage. Der Rechtsschutz von Asylsuchenden müsste deutlich gestärkt werden, zumal es sich dabei um ein Recht und nicht um einen Missbrauch handle.

Positiv werten die Kirchenvertreter die Absicht, mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylsuchende in den Bundeszentren zu schaffen.

„Obwohl die Christkatholische Kirche der Schweiz grundsätzlich keine Parolen zu Abstimmungen und Wahlen erlässt und sich nicht direkt in die Tagespolitik einmischt, muss sie doch gemeinsam mit anderen Kirchen ihre Stimme erheben, wenn es um die Schwächsten in der Gesellschaft geht“, sagte Pfarrer Christoph Schuler, Synodalrat der Christkatholischen Kirche der Schweiz. Schuler bat die Stimmberechtigten, die Argumente der Kirchen bei ihrer Entscheidung einzubeziehen.

Die Kirchen unterstützen Asylsuchende nach ihrer Ankunft in der Schweiz. Sie bieten seelsorgerliche Hilfe in den Empfangs- und Verfahrenszentren und unterstützen massgeblich die Rechtsberatungsstellen. Im Umgang mit den Benachteiligten zeige sich der Kern des Evangeliums, so die Kirchenvertreter.

Die Kirchen stellten während der Pressekonferenz zwei Argumentarien vor: Der Kirchenbund veröffentlichte die 16-seitige Broschüre „10 Fragen – 10 Antworten zur Asylgesetzrevision“, die Kommission Justitia et Pax der Bischofskonferenz präsentierte ihre Stellungnahme zur Abstimmung.
Beide Argumentarien stehen auf der SEK-Website als Download zur Verfügung: www.sek.ch

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