Menschenrechte in Kürze

Bern/Schweiz | 27.08.2013 | APD | Menschenrechte

„Menschenrechte in Kürze“, heisse die neue Dokumentation auf ihrer Website und enthalte laut Informationsplattform humanrights.ch Kurzportraits zu 30 elementaren Menschenrechten mit folgender Struktur: Grundgehalt, Rechtsquellen, Pflichten der Staaten, legitime Einschränkungen, kontroverse Fragen, internationale Rechtsprechung.

Laut humanrights.ch bestehe das Ziel dieser Basis-Dokumentation darin, die inhaltlichen Profile der wichtigsten international anerkannten Menschenrechte kurz und verständlich zu vermitteln. Gleichzeitig seien jeweils konkrete Fallbeispiele verlinkt, so dass sich das Instrument auch für die Menschenrechtsbildung eigne.

Unter den Titeln: Gleichbehandlung; Privatsphäre und Familie; Religion, Kultur, Wissenschaft, Bildung; Öffentlichkeit und Politik; Freiheitsentzug und Justiz; Existenzsicherung; Wirtschaft, würden elementare Menschenrechte aufgeführt.

Religionsfreiheit
Zur Religionsfreiheit, einem der 30 aufgeführten Menschenrechte, schreibt humanrights.ch, dass dieses den Menschen in seinem religiösen oder weltanschaulichen Glauben schütze. „Die Religionsfreiheit besitzt eine negative und eine positive Komponente.“ Unter „Schutzpflichten“ werden staatliche Massnahmen gegen Verletzungen der Religionsfreiheit durch nicht-staatliche Dritte wie Privatpersonen und Unternehmen aufgezählt: „Schutz vor Missionierung unter Ausnutzung einer Machtstellung; Schutz von Austrittswilligen aus einer Glaubensgemeinschaft; Schutz einer Glaubensgemeinschaft vor Hassreden.“

Legitime Einschränkungen der Religionsfreiheit
Humanrights.ch führt als Beispiele für legitime Einschränkungen der Religionsfreiheit das „Verbot religiöser Symbole an öffentlichen Schulen wegen der Neutralitätspflicht des Staates“ an, das „Verbot der Missionierung unter Ausnutzung einer Machtstellung, etwa im Militär“ oder die „Beschränkung der Benützung des öffentlichen Grunds für Kultushandlungen wie Prozessionen“.

Kontroverse Themen zur Religionsfreiheit
Die Beschneidung von Knaben sei ein kontroverses Thema weil das religiöse Erziehungsrecht dem Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit gegenüberstehe und geklärt werden müsse, was Vorrang habe. Weitere umstrittene Bereiche seien die Kopftuchfrage bei Schülerinnen an öffentlichen Schulen oder ob Sekten, wie Scientology, Träger privater Grundschulen sein dürften sowie die Frage, ob und gegebenenfalls wie die religiös motivierte Ganzkörperverhüllung im öffentlichen Raum geregelt werden soll.

Weitere Infos zu „Menschenrechte in Kürze“:
http://www.humanrights.ch/de/Menschenrechte/index.html

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