Titelbild des Werkbriefs für Jugendliche zu den Menschrechten © Foto: KLJB

Werkbrief über Menschenrechte für Jugendliche erschienen

München/Deutschland | 12.09.2013 | APD | Menschenrechte

Mit den Menschenrechten befasst sich der von der Katholischen Landjugend Bayerns (KLJB) herausgegebene „Werkbrief für die Landjugend“ mit dem Titel „Meine Rechte, deine Rechte, unsere Rechte“. Die 160-seitige Publikation vermittle laut KLJB-Referentin für Internationale Arbeit, Monika Aigner, im ersten Teil grundlegende Informationen zur Menschenrechtsbildung, und zu den Menschenrechten. Im zweiten Teil würden sieben von ihnen näher beleuchtet, die für Jugendliche besonders interessant und relevant seien könnten. Dabei gehe es um das Recht auf freie Meinungsäusserung, Bildung, Erholung und Freizeit, Nahrung, Religionsfreiheit, Arbeit sowie Asyl. Hierbei würde eine Vielzahl von Methoden für die Gruppenarbeit aufgezeigt. Dazu gehörten auch Interviews zum Alltag von Menschenrechtlern und Menschenrechtlerinnen. Im „Nachschlag“ würden einzelne Menschenrechtler und Menschenrechtsorganisationen vorgestellt und wichtige Begriffe erläutert.

Zum Recht auf Religionsfreiheit wurde als „Menschenrechtler im Alltag“ Dr. jur. Harald Mueller (51) interviewt. Er ist hauptberuflich Richter am Amtsgericht Hannover, ehrenamtliches Mitglied des Deutschen Vereins für Religionsfreiheit e. V. und Leiter des Instituts für Religionsfreiheit an der Theologischen Hochschule der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Friedensau bei Magdeburg.

Laut Mueller verfolge das Institut das Ziel, die Religionsfreiheit zu fördern. „Dazu beobachten wir die politisch-gesellschaftliche Entwicklung in unserem Land einschliesslich der gesetzgeberischen Aktivitäten.“ Auf dieser Grundlage sei es möglich, Antworten auf konkrete Anfragen zu geben, Hilfestellung zu leisten und auch Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. „Unser Einsatz ist konfessionsübergreifend.“

Da gebe es beispielsweise die Anfrage eines römisch-katholischen Gläubigen, der darunter gelitten habe, dass er seine geschiedene Lebensgefährtin, die an einer katholischen Schule Lehrerin war, nicht heiraten durfte, ohne dass Konsequenzen für deren Anstellung zu befürchten waren. Das Institut hätte laut Mueller die Frage nach den juristischen Regularien beantworten, aber das zugrunde liegende theologische Problem natürlich nicht lösen können. Es gebe auch Anfragen von Menschen, die Probleme mit religiösen Ruhetagen hätten, wenn diese mit Anforderungen im beruflichen und schulischen Bereich kollidierten. Etwa von Siebenten-Tags-Adventisten, die den Samstag als biblischen Ruhetag betrachteten und an diesem Tag nicht arbeiten würden. Hier versuche das Institut, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessen, eine Lösung zu finden. Die Erfahrung zeige, dass es am besten sei, auf möglichst unterer Ebene zu einer Regelung zu gelangen. Juristische Auseinandersetzungen kämen nur als letztes Mittel in Betracht.

Die historische Entwicklung habe gezeigt, dass eine enge Verbindung zwischen Kirche und Staat für die Religionsfreiheit nicht förderlich sei, genauso wenig wie ein strikter Laizismus und Säkularismus, gab Harald Mueller zu bedenken. Mit dem derzeitigen System der weitgehenden Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften „können wir in Deutschland durchaus gut zurechtkommen“. Wichtig sei, wie in der Praxis mit religiösen Minderheiten umgegangen werde. „Dies ist ein Gradmesser für die Gewährung der Religionsfreiheit.“ Hier habe sich die Situation in der Bundesrepublik allerdings geändert. Während die grossen christlichen Kirchen an Bedeutung zu verlieren scheinen, trete der Islam stärker hervor, was neue Herausforderungen mit sich bringe. „Meine Sorge ist“, so Mueller, „dass sich durch die veränderte Situation unberechtigte Abwehrhaltungen aufbauen und religiöse Minderheiten nicht gern gesehen werden, weil ihre Anliegen zahlenmässig zunehmen und dadurch lästiger werden.“ Das Ausmass der Gewährung der Religionsfreiheit dürfe jedoch keinesfalls davon abhängen, wie viele Menschen sie in Anspruch nähmen und wie unbequem das Finden von Lösungen eventuell werde.

Weitere Informationen zum Werkbrief sind im Internet unter www.kljb-bayern.de/aktuell/news/neuer-werkbrief-menschenrechte-meine-deine-unsere-rechte.html zu finden.

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