Soon Ok Lee, Überlebende eines nordkoreanischen Zwangsarbeitslagers © Foto: IGFM

Nordkorea - „menschenverachtendste Diktatur der Erde“ - Nordkorea-Woche der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)

Frankfurt am Main/Deutschland | 24.09.2013 | APD | Menschenrechte

Mit der Nordkorea-Woche wolle sie über die katastrophale Menschenrechtslage in Nordkorea informieren und die Mitverantwortung Pekings, teilte die Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) mit. Sie bezeichnete Nordkorea als gegenwärtig die „menschenverachtendste Diktatur der Erde“, die im weitgehend abgeriegelten Staat die eigene Bevölkerung verskalve. Peking unterstütze laut IGFM aktiv ein System, „das selbst das Vorstellungsvermögen Orwells und Kafkas übertrifft“.

Willkürliche Verhaftungen, absurde Gesetze und Kollektivstrafe
Demnach existierten viele Rechte in Nordkorea – wenn überhaupt – nur auf dem Papier. In der Wirklichkeit agierten Strafverteidiger als Assistenten der Richter und beide als Vollstrecker der kommunistischen „Partei der Arbeit Koreas“. Folter gelte als gängige "Ermittlungsmethode". Nordkoreanische Flüchtlinge berichteten davon, dass Menschen aus absurden Gründen inhaftiert, gefoltert und zu langjähriger Lagerhaft verurteilt würden, zum Beispiel weil sie beim Ansehen von Seifenopern erwischt worden seien oder südkoreanische Musik CDs besässen.

Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation würden aufgrund der in Nordkorea praktizierten Regel „Schuld durch Verwandtschaft“ oft ganze Familien für das Vergehen Einzelner bestraft und ins Gefangenenlager deportiert. Die Häftlinge lebten dort unter unmenschlichen Bedingungen und litten unter Hunger, Ausbeutung und Folter.

In Einzelhaft erfroren
Der Fischer Kim Cheol-jin habe laut IGFM bei der lokalen Polizei den Diebstahl von sechs Schlammspringern melden wollen. Die Polizisten verdächtigten ihn jedoch, die kleinen Fische selbst behalten zu haben und den Diebstahl nur vorzutäuschen. Kim Cheol-jin sei daraufhin zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Solche Strafen seien nicht einmal von den drakonischen Gesetzen des Landes gedeckt, so IGFM. Laut Strafgesetzbuch der „Demokratischen Volksrepublik Korea“ soll eine Person, die „Volkseigentum“ stiehlt, zu maximal zwei Jahren Arbeitslager verurteilt werden. Selbst auf mehrfachen Todschlag stünden maximal zehn Jahre Arbeitslager.

Kim Cheol-jin sei die Flucht aus dem Gefängnis gelungen. Er sei aber im Haus seiner Schwester von seinem Schwager verraten worden. Im Gefängnis sei er 15 Tage in Einzelhaft gewesen und habe weder Essen noch Kleidung erhalten, obwohl es Winter gewesen sei. In die Zelle habe er nur in gebückter Haltung Platz gehabt und sei erfroren. Seine steifgefrorene, zusammengekauerte Leiche sei den Mitgefangenen als „Exempel“ vorgeführt worden.

Landesweite Mahnwachen in Deutschland
In dieser Kampagnenwoche zu Nordkorea veranstalte die IGFM Mahnwachen in Berlin, Giessen, Mainz und Wetzlar. Die Menschenrechtsorganisation protestiere insbesondere gegen die Abschiebung nordkoreanischer Flüchtlinge in ihre Heimat, wo ihnen Lagerhaft und Tod drohten.

Weitere Informationen zu Nordkorea: http://www.igfm.de/nordkorea/

(2938 Zeichen)
© Nachrichtenagentur APD Basel (Schweiz) und Ostfildern (Deutschland). Kostenlose Textnutzung nur unter der Bedingung der eindeutigen Quellenangabe "APD". Das © Copyright an den Agenturtexten verbleibt auch nach ihrer Veröffentlichung bei der Nachrichtenagentur APD. APD® ist die rechtlich geschützte Abkürzung des Adventistischen Pressedienstes.