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Schweizer Bischofskonferenz gegen „freien Markt der Fortpflanzungsmedizin“

Fribourg/Schweiz | 27.02.2014 | APD | Schweiz

Gegen den von der Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin (NEK) vorgeschlagenen „freien Markt der Fortpflanzungsmedizin“, wie die Kommission für Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) das NEK-Gutachten bezeichnet, protestiere sie heftig, heisst es in der SBK-Medienmitteilung. Das Gutachten der Nationale Ethikkommission löse grosses Unverständnis aus, da es eine umfassende Liberalisierung fordere und auf einem zweifelhaften Verständnis über das Leben im Gefüge der Gesellschaft und der Rolle des Staates beruhe. Die Kommission für Bioethik der Bischofskonferenz könne nicht anders als sehr kritisch Stellung zu nehmen zu einer Schrift, die das Zusammenleben dekonstruiere und eine dem blossen Nützlichkeitsdenken verpflichtete minimale, liberale Ethik vertrete.

Seit vielen Jahren warne die römisch-katholische Kirche vor der Faszination, mit der viele Menschen der Technologie der medizinisch unterstützten Fortpflanzung begegneten, so die Kommission für Bioethik der SBK. Die Warnung erfolge, weil die In-vitro-Fertilisation (IVF) zwingend dazu führe, dass ausserhalb des menschlichen Leibes entstehende Embryonen instrumentalisiert und zerstört würden. Diese bereits im Jahr 1987 formulierte Haltung der Kirche (Instruktion der Glaubenskongregation „Donum vitae“) sei heute mehr denn je wohl begründet; die aktuelle Stellungnahme der NEK belege dies. Wer Embryonen „in vitro“ entstehen lasse, habe kaum eine andere Wahl, als diese zu selektionieren und mittels Präimplantationsdiagnostik (PID) auszuwählen. Dies sei das von der NEK propagierte Verfahren.

Nein zur Leihmutterschaft
Entsprechend der NEK-Logik sei es konsequent, für die Leihmutterschaft einzutreten. Mit dieser Öffnung verweise die Nationale Ethikkommission auf die Meinung, dass es in der Gesellschaft keine vorgegebenen Strukturen gebe, auch nicht die „traditionelle“ Familienstruktur.

Laut der Kommission für Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz verletze die Leihmutterschaft die Würde des menschlichen Embryos, der dazu verurteilt werde, sich in einem fremden Bauch zu entwickeln. Sie nehme auch die Würde der Frau nicht ernst, da sie mit der Leihmutterschaft nicht nur ihren Körper verkaufe, sondern auch einen wichtigen Teil ihrer weiblichen Identität, nämlich für die erste Entfaltung menschlichen Lebens da zu sein und für die unverbrüchlichen Bindungen, die sich daraus ergeben würden.

Die Kommission für Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz lehne so gut wie alle Vorschläge der Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin ab. Diese seien Ausdruck einer liberalen, individualistischen Sicht auf die Gesellschaft sowie der Illusion, Prozesse zu beherrschen, deren tiefer Sinn letztlich ein Geheimnis bleibe. Es sei „inakzeptabel, menschliches Leben entstehen zu lassen, um es dann zu zerstören, zu gefrieren oder zur Umsetzung unserer verrücktesten Träume zu gebrauchen“, so die SBK-Kommission.

Die bischöfliche Kommission für Bioethik sei sich bewusst, dass es in der Gesellschaft Leid gebe, das mit der Möglichkeit oder Unmöglichkeit, Kinder zu bekommen, in Verbindung stehe. Es ständen alle in der Verantwortung, zur Linderung solcher Leiden beizutragen. Dies dürfe aber nicht um jeden Preis geschehen. „Eine Gesellschaft, die alles zulässt, was individuelle Begehren befriedigt, ist nicht zwingend menschlicher, sondern läuft grosse Gefahr, auseinanderzubrechen und den Gemeinsinn zu verlieren“, schreibt Prof. Thierry Collaud, Präsident der Kommission für Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz.

Französische Stellungnahme der Kommission für Bioethik:
http://www.eveques.ch/documents/communiques/refus-du-bricolage-procreatique-propose-par-la-commission-nationale-d-ethique

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