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Öffentliches religiöses Bekenntnis darf nicht unterbunden werden

Zürich/Schweiz | 07.03.2014 | APD | Religion + Staat

Am 10. März soll im Ständerat die Motion von Hans Altherr (FDP/AR), mit dem Titel „Neue Verfassungsbestimmung über eine Pflicht zu gegenseitiger Rücksichtnahme in religiösen Fragen“ behandelt werden. Die Schaffung eines Religionsartikels in der Verfassung wolle die Religionen bei ihrem Auftreten im öffentlichen Raum zu einem „allgemeinverträglichen Mass“ verpflichten, schreibt die Schweizerische Evangelische Allianz (SEA) in einer Medienmitteilung. Ein derartiger Zusatz in der Bundesverfassung würde nach SEA-Ansicht die Religionsfreiheit in problematischer Weise tangieren.

Dem Motionär gehe es nicht darum, die Debatte um Religion aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen, so die SEA. Vielmehr sollten allgemeine Lösungen gefunden werden, welche das Zusammenleben der Religionen auf eine friedliche und demokratische Weise ermöglichten. Ein entsprechender Verfassungsgrundsatz wäre noch sorgfältig auszuarbeiten, sagte Ständerat Hans Altherr, der die Motion eingereicht hat.

Problematische Grenzziehung
Auch wenn die Schweizerische Evangelische Allianz für das Anliegen des Motionärs ein gewisses Verständnis habe, stufe sie einen derartigen Verfassungsartikel in der gegenwärtigen gesellschaftlichen Situation als sehr problematisch ein. Die Grenze zwischen legitimen und verbotenen religiösen Äusserungen und Selbstdarstellungen in der Öffentlichkeit sei schwierig und im konkreten Fall kaum objektiv zu bestimmen. Kirchen, christliche Organisationen und gläubige Personen würden bereits heute immer wieder auf Probleme stossen, wenn es um das Bekenntnis im öffentlichen Raum gehe, so beim Aufhängen von Plakaten, Verteilen von Schriften, bei Auftritten auf öffentlichen Plätzen oder beim Mieten von Räumen politischen Gemeinden für Anlässe christlicher Jugendgruppen.

Kern des Toleranzgedankens
„Zu einer Demokratie mit Meinungs- und Religionsfreiheit gehört es, dass es Ideen, Symbole und Ausdrucksformen des Glaubens gibt, die nicht allen passen und von manchen als negativ empfunden werden“, heisst es in der SEA-Medienmitteilung. Solche Glaubensäusserungen zu tolerieren, entspreche dem Kern des Toleranzgedankens und gehöre zu einer pluralistischen Gesellschaft. Grenzen für die Religionsfreiheit seien ohnehin vorhanden. Es ist laut SEA selbstverständlich, dass Religionsgemeinschaften Menschenrechte respektieren müssten.

Fast nicht machbar
„Die Religionsfreiheit von Artikel 15 der Bundesverfassung schützt nicht nur das religiöse Bekenntnis an sich, sondern auch dessen Bekundung nach aussen sowie den Auftritt religiöser Gemeinschaften im öffentlichen Raum“, schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion. In der heutigen Situation möchte er auf die Ausarbeitung einer neuen Verfassungsbestimmung verzichten. Die Schweizerische Evangelische Allianz teile die Meinung des Bundesrates.

Auf Religionsgemeinschaften hören
Falls es zur Überweisung der Motion und zur Ausarbeitung eines Verfassungsartikels kommen sollte, müssten die Anliegen von Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften unbedingt gehört und respektiert werden, fordert die Schweizerische Evangelische Allianz. Eine Verfassungsgrundlage im Sinne des vorgeschlagenen „Toleranzartikels“ könnte nach Ansicht der SEA die zu einer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft gehörende Bekenntnisfreiheit in einer unerwünschten Weise einschränken.

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