Theologische Fakultät der Universität Lugano © Foto: APD

Symposium zur Religionsfreiheit im postsäkularen Staat

Lugano/Schweiz | 31.03.2014 | APD | Religionsfreiheit

Am 27. und 28. März trafen sich in Lugano Menschenrechtsexperten, Juristen, Philosophen und Theologen aus Italien, Deuschland, der Schweiz und den USA zu einem Symposium über Religionsfreiheit im postsäkularen Staat. Die Veranstaltung wurde von der Theologischen Fakultät der Universität der italienischen Schweiz (USI) in Lugano und der Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten in der Schweiz organisiert und war für Studenten sowie die Öffentlichkeit zugänglich.

Am Symposium wurden die philosophischen, theologischen und juristischen Grundlagen der Religionsfreiheit reflektiert und über die rechtlichen Möglichkeiten diskutiert, um die Religionsfreiheit weiterhin als grundlegendes und unveräusserliches Menschenrecht im internationalen Recht zu positionieren.

In vier Sessionen nahmen jeweils zwei Experten zum entsprechenden Thema Stellung und diskutierten anschliessend die Thematik mit den rund vierzig Zuhörern im Auditorium. Der erste Themenkreis war den historischen und philosophischen Hintergründen der Religionsfreiheit gewidmet. Dozenten: Professor Francesco D' Agostino, Philosophie und Recht, Universität La Sapienza, Rom/Italien und Professor Adriano Roccucci, Zeitgeschichte, Universität Rom. Gesprächsleitung: Professor Adriano Fabris, Theologische Fakultät, Lugano.

Adriano Fabris zeigte die Komplexität der heutigen Situation auf, wo verschiedene Religionen auf gleichem Raum nebeneinander existierten, Wahrheitsansprüche oder fundamentalistische Vertreter gar Exklusivitätsansprüche stellten und andererseits viele Zeitgenossen sich gegenüber Religion indifferent verhielten oder sich ihre Religion selbst zusammenstellten. Er forderte Religionsgemeinschaften dazu auf, ihre Mitglieder zu einer dialogischen Offenheit gegenüber anderen Religionsvertretern zu ermutigen. Wer Angst habe, schliesse sich ab und erhebe Exklusivitätsansprüche. Religion basiere auf der Mensch-Gott-Beziehung, die sich nicht abkapsle, sondern offen bleibe.

Die zweite Sitzung thematisierte Gründe für religiöse Verfolgung und die rechtlichen, philosophischen und theologischen Möglichkeiten, um die Religionsfreiheit zu schützen oder zu fördern. Referenten waren Dr. Ganoune Diop, Direktor für Aussenbeziehungen und Religionsfreiheit der Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten, Silver Spring/USA und Professor Antonio Fuccillo, Kirchenrecht, Universität Neapel/Italien. Die Aussprache wurde moderiert von Professor Luca Vespignani, Verfassungsrecht, Universität Modena und Reggio Emilia/Italien.

Es gäbe viele Gründe, die zu Einschränkungen der Religionsfreiheit führten, sagte Dr. Ganoune Diop, manchmal seien es auch religiöse Gründe. Der Mensch dürfe nie zu einem Objekt reduziert werden. Das Konzept der Menschenwürde sei grundlegend für die Gewährung der Religionsfreiheit und sei nicht nur ein religiöses, sondern ebenso ein säkulares Konzept. Die Verletzung der Menschenrechte hätten einen gemeinsamen Nenner: Die Verachtung der Würde des Menschen. Die Würde des Menschen sei grundlegend für alle normativen Interaktionen zwischen Menschen. Für ihn als Christ käme ein Element hinzu, so Diop: Das „im Bilde“ Gottes Geschaffensein des Menschen verleihe diesem eine innewohnende Würde, die jedem meschlichen Wesen eigen sei. Der heilige Gott verleihe dem Menschen dadurch eine „Heiligkeit“, die ihn unantastbar mache und die deshalb auch nicht verletzt werden dürfe.

Der dritte Themenbereich war dem Konflikt zwischen Religions- und Meinungsäusserungsfreiheit gewidmet. Dozenten waren Anna Gianfreda, Universität Piacenza/Italien und Professor Luigi Foffani, Strafrecht, Universität Modena/Italien. Die Moderation der Aussprache übernahm Professor emer. Enrico Vitali, Kirchenrecht, Universität Mailand/Italien. Die Grenzen zwischen beiden Freiheiten veränderten sich, so Anna Gianfreda. Hinsichtlich der Blasphgemiegesetze hielt sie kritisch fest, dass Gesetze zwar Menschen schützen könnten, meist aber nicht deren Gefühle.

Die vierte Sitzung war dem Konflikt zwischen Religionsfreiheit und öffentlicher Ordnung gewidmet, was Kultstätten wie Kirchen, Kirchenglocken, Moscheen und Minarette oder religiöse Symbole wie Kreuze in staatlichen Gebäuden oder religiöse Kleidung (Kopftuch) umfassen kann. Dozenten waren Professor Roberto Mazzola, Kirchenrecht, Universität Piemont/Italien und Dr. Claudius Luterbacher Leiter der Kanzlei des Bistums St. Gallen. Die Aussprache wurde geleitet von Professor Libero Gerosa, Kanonisches Recht, Theologische Fakultät der Universität Lugano.

Die Schlussfolgerungen der zweitägigen Konferenz wurden von Professor Silvio Ferrari, Kanonisches Recht, Universität Mailand/Italien und apl. Professor Stefan Mückl, Rechtswissenschaftliche Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg/Deutschland gezogen.

Das vollständige Programm der Konferenz kann eingesehen werden unter: http://dipartimenti.unicatt.it/scienzegiuridiche-news_140327_Lugano_Gianfreda.pdf

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