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Soforthilfefonds für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen steht

Genf/Schweiz | 15.04.2014 | APD | Schweiz

Mit der Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Luzius Mader, Delegierter für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen sowie stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Justiz und Tony Burgener, Direktor der Glückskette, sei am 14. April der Soforthilfefonds offiziell geschaffen worden, teilte die Glückskette mit. Ab Juni könnten Betroffene ihre Gesuche für Soforthilfe an den Runden Tisch richten und ab September würden die ersten Auszahlungen durch die Glückskette erfolgen. Parallel dazu verfolge der Runde Tisch weiterhin das Ziel einer definitiven finanziellen Regelung in Form eines Solidaritätsfonds.

Am 11. April 2013 entschuldigte sich Bundesrätin Simonetta Sommaruga im Namen des Bundesrats für das grosse Leid, das den Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen angetan worden ist. Sie bezeichnete den Gedenkanlass als Ausgangspunkt einer umfassenden Aufarbeitung dieses schwierigen Kapitels der Schweizer Geschichte, die auch finanzielle Aspekte einschliesse. Ein Jahr später seien nun die Voraussetzungen für erste finanzielle Leistungen geschaffen worden, so die Glückskette. Finanzielle Soforthilfen würden demnach an Personen ausgerichtet, deren persönliche Integrität durch eine vor 1981 angeordnete oder vollzogene fürsorgerische Zwangsmassnahme verletzt worden sei und die sich heute in einer finanziellen Notlage befänden und punktuell entlastet werden sollten. Dabei handle es sich nicht um eine Entschädigung, sondern um eine Geste der Solidarität gegenüber Personen, die besonders darauf angewiesen seien.

Engagement der Glückskette
Der Soforthilfefonds für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen werde bei der Glückskette als Spezialfonds von Spezialisten des Bereichs Sozialhilfe Schweiz verwaltet. Der Soforthilfefonds werde nach den für die Sozialhilfe Schweiz geltenden Prinzipien der Subsidiarität, Einmaligkeit der Hilfeleistung und Zweckgebundenheit gehandhabt. Der Delegierte des Runden Tisches, der eigens dafür vorgesehene Ausschuss und die Glückskette stützten sich dabei auf präzise Richtlinien, welche integraler Bestandteil der unterzeichneten Vereinbarung seien. Massgeblich für Unterstützungsbeiträge seien die Voraussetzungen, welche für die Gewährung von Ergänzungsleistungen angewendet würden. Vorgesehen seien grundsätzlich einmalige Beiträge in der Höhe zwischen 4.000 und 12.000 Franken.

Einreichung und Behandlung der Gesuche
Betroffene Personen können laut Glückskette ab Juni Gesuche für Soforthilfe an den Delegierten für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen richten. Ein Ausschuss des Runden Tisches, dem Betroffene sowie Fachleute aus dem Bereich Soziales angehörten, prüfe die Gesuche. Der Ausschuss kläre auch ab, ob andere Möglichkeiten zur Verbesserung der finanziellen Situation ausgeschöpft worden seien. Falls die Voraussetzungen für die Leistung von Soforthilfe erfüllt seien, leite der Delegierte das Gesuch mit einem positiven Antrag an die Glückskette weiter. Die Glückskette entscheide dann formell über das Gesuch und nehme die Auszahlung an die betroffene Person vor.

Fonds auf freiwilliger Basis
Der Fonds für Soforthilfe werde laut Glückskette auf freiwilliger Basis durch die Kantone, Städte und Gemeinden, andere Institutionen und Organisationen sowie Private unterstützt. Einen wesentlichen Beitrag würden die Kantone leisten. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren habe Ende Januar 2014 empfohlen, Beiträge in der Höhe von fünf Millionen Franken an diesen Fonds zu überweisen. Der Runde Tisch rechne damit, dass ein Gesamtbetrag in Höhe von sieben bis acht Millionen Franken zur Verfügung stehen werde. Die Glückskette verwalte die einbezahlten Beiträge nach einer von ihrer Finanzkommission etablierten Anlagestrategie und verrechne keine Verwaltungskosten.

Zeitlich befristete Soforthilfe
Der zeitlich befristete Soforthilfefonds ist als Überbrückungshilfe bis zur Schaffung einer Gesetzesgrundlage für finanzielle Leistungen konzipiert. Der von Bundesrätin Simonetta Sommaruga eingesetzte Runde Tisch hat sich am 21. März 2014 für die Schaffung eines Solidaritätsfonds ausgesprochen, der hauptsächlich vom Staat finanziert werden soll. Diese definitive Regelung setze die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage voraus, was laut Glückskette drei bis vier Jahre dauern werde. Beim Inkrafttreten dieser gesetzlichen Grundlage werde der Soforthilfefonds aufgelöst und ein allfälliges Restkapital in den Fonds des Bundes überwiesen.

Weitere Informationen, wie das Gesuchsformular und die Wegleitung sowie die Richtlinien der Glückskette für die Ausrichtung der Soforthilfe stehen ab dem 17. April online: www.fuersorgerischezwangsmassnahmen.ch.

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