Unterschiedliche Finanzierung der Kirchen Europas gefährdet Freiheit der Seelsorge

Kopenhagen/Dänemark | 15.05.2014 | APD | International

Die Einwerbung von Finanzen für die kirchliche Arbeit sollte sich nicht mit dem seelsorgerlichen Handeln der Geistlichen vermischen. Das forderte Professor Dr. Arnd Uhle, Inhaber des Stiftungslehrstuhls für Öffentliches Recht an der Technischen Universität Dresden, bei der diesjährigen Konferenz des Evangelischen Arbeitskreises für Konfessionskunde in Europa (EAKE) in Dänemark. Die Finanzierung der evangelischen Kirchen in Europa war das Thema des Zusammentreffens von 15 Konfessionkundlern aus neun europäischen Staaten vom 8. bis 11. Mai in Kopenhagen.

Einen fachwissenschaftlichen Überblick der verschiedenen Finanzierungsweisen bot Uhle, zugleich Leiter der Forschungsstelle „Recht und Religion“ an der Dresdener Universität. Er erläuterte die Anforderungen an ein System zur Kirchenfinanzierung, das sowohl verfassungsrechtliche Vorgaben, wie die Trennung von Staat und Kirche erfüllt, als auch den Kirchen angemessene Freiräume öffnet, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Das italienische Modell einer Kultursteuer, wie es seit 1990 mit dem „otto per mille“-System in Italien gelte und ähnlich auch in Spanien und Ungarn praktiziert werde, sah er kritisch. Dieses Modell besage, dass der Staat den hierzu berechtigten Religionsgemeinschaften 0,8 Prozent seiner Gesamteinnahmen aus der Lohnsteuer zur Verwendung überlasse. Dieser Beitrag sei für alle gleichermassen verpflichtend, könne aber durch Ankreuzen bei Abgabe der Einkommenssteuererklärung einer bestimmten Verwendung zugeführt werden. Allerdings könnten die Kirchen weder über die Höhe der Abgabe bestimmen, noch seien sie bei der Verwendung der Mittel frei. Die Kirchen müssten öffentlich nachweisen, für welche Sozialprojekte sie diese Mittel verwendet hätten. Auch führe das Modell zu Werbekampagnen und einer Konkurrenz im Werben um Zustimmung, die den eigentlichen geistlich-religiösen Auftrag der Kirchen in den Hintergrund treten liessen.

Das deutsche Modell der Erhebung von Kirchenbeiträgen durch staatliche Finanzbehörden, wie es auch in Finnland und in einigen Kantonen der Schweiz praktiziert werde, würdigte Uhle als gerecht, dem Auftrag der Kirchen gemäss, und sie habe durch die steuerliche Absetzbarkeit einen Nutzen für die Kirchensteuerzahler.

Die Einschätzung des Juristen Uhle wurde ergänzt von den Teilnehmerberichten, die in diesem Jahr aus Deutschland, Italien, Tschechien, Rumänien, Österreich, Ungarn, Luxemburg, der Slowakei und der Schweiz kamen. Auch die Gemeinschaft Europäischer Kirchen (GEKE) mit Sitz in Wien war vertreten. Träger des EAKE ist der Evangelische Bund in Deutschland und Österreich. Gastgeber war in diesem Jahr die Reformierte Kirche in Dänemark. Die 52. Jahrestagung werde vom 7. bis 11. Mai 2015 auf Einladung der Evangelischen Kirche der Böhmischen Brüder in Prag stattfinden.

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