Pokerschild in einem Hotel in Las Vegas/USA © Foto: Matthias Müller / churchphoto.de

Schweiz: Neues Geldspielgesetz vernachlässigt Spielerschutz

Lausanne/Schweiz | 19.08.2014 | APD | Schweiz

Die Vernehmlassungsfrist zum neuen Geldspielgesetz läuft am 20. August ab. Das neue Gesetz soll sämtliche Glücksspielangebote in der Schweiz regeln, schreibt Sucht Schweiz in einer Medienmitteilung. Die Stiftung begrüsse zusammen mit den Suchtfachverbänden die Zusammenführung des bisherigen Lotteriegesetzes und des Spielbankengesetzes. Gleichzeitig verweist sie in ihrer Stellungnahme auf zentrale Lücken beim Spielerschutz.

Mit dem neuen Gesetz wolle der Bund den Geldspielsektor regulieren und so attraktiv wie möglich gestalten. Das Angebot solle unter anderem im Online-Bereich erweitert werden, damit es keine Abwanderung zu illegalen und ausländischen Spielangeboten gebe. Die Suchtfachorganisationen plädierten für gezielte Massnahmen, die problematisch Spielende frühzeitig schützen oder Spielsüchtige daran hindern würden, sich und ihren Familien noch weitere Probleme aufzubürden.

Neues Konsultativorgan zur Glücksspielsuchtprävention
Laut Sucht Schweiz solle mit der vorgeschlagenen Schaffung eines beratenden Organs im Bereich Prävention von Glücksspielsucht der Spielerschutz gestärkt werden, was die Stiftung begrüsse. Dieses Organ müsse aber auch per Gesetz mit Kompetenzen ausgestattet werden, damit es glaubwürdig und handlungsfähig sei. So brauche es den garantierten Zugang zu Informationen der Anbieter und der Aufsichtsorgane bezüglich Daten zum Zulassungsprozess neuer Spiele.

Kantone brauchen Mittel
Sucht Schweiz und die Fachverbände begrüssten die gesetzliche Verpflichtung der Kantone, Massnahmen zur Prävention und Behandlung von problematischem und pathologischem Glücksspiel zu ergreifen. Es sei jedoch verpasst worden, den Kantonen weiterhin zweckgebundene Mittel zuzusprechen. Eine solche Abgabe auf alle Geldspiele ist nach Angaben von Sucht Schweiz jedoch unabdingbar, damit die Verpflichtung nicht zu einem leeren Versprechen wird und die Kantone Präventionsprojekte sowie Beratungs- und Behandlungsangebote finanzieren können. Die Suchtfachorganisationen fordern hierzu eine Abgabe auf den Lotterie- und Wetteinnahmen sowie auf den Casino-Einnahmen.

Keine aggressive Werbung
Das Gesetz sehe neu eine Marktöffnung für Casinospiele auch im Online-Bereich vor. Dabei dürfe aber der Spielerschutz nicht leiden, der sich an neuen Technologien orientieren müsse. Diese Technologien dürften laut Sucht Schweiz und den Fachverbänden nicht dieselben abhängig machenden Elemente enthalten wie die heutigen illegalen Online-Spiele. Zudem seien zielgruppenspezifische und individualisierte Werbung und so genannte Lockvogelangebote, wie Gratisspielguthaben und Gratis-Einstiegsspiele, gesetzlich zu verbieten. Diese zielten hauptsächlich auf junge Menschen.

Glücksspiel in der Schweiz: Zahlen und Fakten
Verschiedene Schweizer und internationale Studien gehen davon aus, dass in der Schweiz mindestens 120‘000 Personen problematisch oder pathologisch Glücksspiel betreiben. Die Anzahl Familien und Angehörige, die sowohl mit materiellen als auch psychischen Problemen mitbelastet sind, beträgt ein Vielfaches.

Gemäss internationalen Studien stehen zudem 5 Prozent der Selbsttötungen in Zusammenhang mit exzessivem Glücksspiel. Die sozialen Kosten der Spielsucht in der Schweiz werden auf 550 bis 650 Millionen Franken pro Jahr geschätzt.

929 Millionen Franken wurden im Jahr 2012 aus dem Verteilerschlüssel der Lotterien und der Besteuerung der Spielbanken für gemeinnützige Zwecke eingenommen. Es seien vorwiegend Spieler und Spielerinnen mit problematischem Spielverhalten die in sehr hohem Ausmass zum Gewinn aus Geldspielen beitragen würden, so Sucht Schweiz..

Argumentarium zum Geldspielgesetz (BGS) der Suchtfachorganisationen:
http://www.fachverbandsucht.ch/downloads/8219_Argumentarium_d.pdf

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