Warning: Undefined array key "jahr" in /home/httpd/vhosts/apd.media/httpdocs/php/lib/APD/repository/NewsgroupRepository.php on line 40 APD - APD-INFORMATIONEN 7/2013 - JULI 2013 (Adventistischer Pressedienst)

APD-INFORMATIONEN 7/2013 - JULI 2013

Wechsel an der Spitze der Armeeseelsorge

Bern/Schweiz | 22.07.2013 | APD | Schweiz

Urs Aebi, Chef Armeeseelsorge, ist nach 25 Dienstjahren auf Ende Juni 2013 in Pension gegangen, wie der Führungsstab der Armee, Personelles der Armee auf der Website des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) schreibt. Neuer Chef Armeeseelsorge werde Maj Christoph Rudin.

Mit dem Namen von Urs Aebi verbänden die über 200 aktiven Armeeseelsorgerinnen und Armeeseelsorger der Schweiz Fachwissen, Kompetenz und menschliche Führung. „Die Armeeseelsorgerinnen und Armeeseelsorger wünschen Urs Aebi alles Gute und Gottes Segen für den neuen Lebensabschnitt und danken ihm von Herzen für seinen Dienst für den Menschen“, schreibt der Internetverantwortliche Stefan Staub.

Lösungen für Vegetarier, Sabbathalter und Nicht-Kämpfer
„Vor Jahren bildeten vegetarisch lebende Armeeangehörige eine exotische Ausnahme“, sagte Herbert Bodenmann, verantwortlich für Aussenbeziehungen und Religionsfreiheit der Freikirche, heute sei auch die Ernährungsfrage, zusammen mit anderen für Adventisten, Juden und Muslime relevante Glaubensanliegen in der „Dokumentation zum Thema Religion für Angehörige der Armee“ geregelt.

„Während der Tätigkeit von Urs Aebi konnten viele Probleme für Rekruten und Soldaten der Siebenten-Tags-Adventisten durch Kommunikation und gute Kontakte auf grundsätzlicher Ebene gelöst werden“, so Bodenmann. Adventisten feierten den biblischen Ruhetag am Samstag (Sabbat), der bei Sonnenuntergang am Freitag beginne und mit Sonnenuntergang am Samstag ende. Trotzdem werde in der Regel den adventistischen Dienstleistenden in der Armee der Ruhetag auf Wunsch gewährt. In der Dokumentation zum Thema Religion heisst es: „So ist beispielsweise jenen, die aus Glaubensgründen den Sabbat heilig halten, nach Möglichkeit jeweils ab Freitagnachmittag Urlaub zu gewährleisten, was mit Dienst am Sonntag zu kompensieren ist.“

Nach der Einführung des Zivildienstes habe es bei einigen Aushebungsoffizieren wenig Verständnis für Adventisten gegeben, die als Nicht-Kämpfer waffenlosen Dienst leisten wollten und nicht den Zivildienst gewählt hätten, so Bodenmann. Auch dieses Problem hätte geklärt werden können.

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Erste Taufhandlung durch Pastorin bei Adventisten in der Schweiz

Zürich/Schweiz | 22.07.2013 | APD | Schweiz

Zum ersten Mal hat eine adventistische Pastorin eine Taufhandlung in der Schweiz vollzogen. Pastorin Barbara Witzig (25) hat am 21. Juni eine Maturantin, mit der sie zwei Jahre lang die Bibel studierte, im Taufbecken der Adventgemeinde Zürich-Affoltern durch Untertauchen getauft.

„Dass ich die erste Frau in der Schweiz bin, die taufen durfte, war für mich nicht wirklich von Bedeutung“, sagte Barbara Witzig. „Es war hingegen eine berührende Erfahrung, jemanden taufen und dabei sein zu dürfen, wenn ein Mensch sich öffentlich ganz für Gott entscheidet und seinen Weg mit ihm gehen will“, so Witzig.

Glaubenstaufe
Adventisten praktizieren die Glaubenstaufe durch Untertauchen, der die persönliche Umkehr zu Gott sowie der Glaube an Jesus Christus als Erretter vorausgehen. Die Glaubenstaufe wird als Voraussetzung für die Mitgliedschaft betrachtet und erfolgt erst nach gründlichem Bibelstudium. Sie wird in einem Taufbecken, das oft in adventistischen Gottesdiensträumen eingebaut ist, oder in Flüssen sowie Seen durchgeführt. Mit der Taufe erfolgt auch die Aufnahme in die Gemeinde. Adventisten anerkennen die Glaubenstaufe anderer Kirchen. Eine Taufe hingegen, die als Säugling oder Kleinkind empfangen wurde, wird nicht anerkannt.

Ordination zum Pastorendienst
Die 17 Millionen zählende Weltkirche steht in einem Klärungsprozess bezüglich der Ordinationsfrage, die 2015, anlässlich der Weltsynode (Generalkonferenz-Vollversammlung) in San Antonio/Texas, entschieden werden soll. Frauen können nach ihrem Theologiestudium in der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten zwar als Pastorin „gesegnet“ werden und damit fast alle Amtshandlungen, wie Taufe, Abendmahl, Trauung und Beerdigung, vornehmen; doch ordiniert werden nur männliche Geistliche. „Gesegnete“ Pastorinnen können nicht als Vorsteher/Präsident in die regionalen oder überregionalen Kirchenleitungen gewählt werden. Sie können keine Pastoren ordinieren und auch keine neuen Gemeinden gründen. Das alles ist ihren männlichen, ordinierten Kollegen vorbehalten. Frauen können allerdings in Leitungsämter gewählt werden, die keine Ordination erfordern.

Adventisten in der Schweiz
Ende Dezember 2012 lebten 4.394 erwachsen getaufte Siebenten-Tags-Adventisten in der Schweiz. Einige Hundert Kinder und Jugendliche sind in der Mitgliederzahl nicht enthalten, da die protestantische Freikirche keine Kinder tauft, sondern ihnen den Entscheid zum Kirchenbeitritt in einem Alter überlässt, wenn sie sich selbst entscheiden können.

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Leitung der Deutschschweizer Adventisten bestätigt

Zürich/Schweiz | 22.07.2013 | APD | Schweiz

Pastor Günther Maurer (60) wurde als Vorsteher der Deutschschweizerischen Vereinigung der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten mit Sitz in Zürich an der ersten Delegiertenversammlung im März 2013 in seinem Amt bestätigt. Die rund 130 Abgeordneten der 29 Ortsgemeinden und der Pastorenschaft aus der Deutschschweiz haben am 30. Juni, an der zweiten Delegiertenversammlung, seinen Stellvertreter und Sekretär der Freikirchenleitung, Pastor Michael Urbatzka (57) sowie den Leiter Finanzen, André Rüegg (62) wiedergewählt.

Neuer Abteilungsleiter für Kinder, Pfadfinder und Jugend ist Pastor Fabian Looser Grönroos (30), bisher Seelsorger in der Region Bern, Burgdorf, Murten. Die Delegierten haben auch die Verantwortlichen für die dreizehn Aufgabenbereiche sowie drei Beauftragungen bestellt sowie den elfköpfigen Kirchenvorstand (Vereinigungsausschuss), in dem laut Statuten die nicht angestellten Kirchenmitglieder die Mehrheit bilden.

Die Mitgliederzahl der erwachsen getauften Adventisten in der Deutschschweiz erhöhte sich in den letzten zwei Jahren leicht um 46 Personen auf 2.473. Die Zahl der örtlichen Adventgemeinden erhöhte sich durch die Gründung der Gemeinde Murten (2011) auf 29.
Die Tätigkeit der Freikirche wird ausschliesslich durch freiwillige Spenden von Mitgliedern und Gönnern finanziert. Diese geben in der Regel den Zehnten (Zehn Prozent des Einkommens), wie er in der Bibel beschrieben ist. Im Weiteren unterstützen sie die Tätigkeit ihrer Kirche mit persönlichem, freiwilligem Einsatz sowie mit zusätzlichen Spenden. Gegenwärtig werden durch den Bau-Verein der Freikirche neue Gemeinde- und Begegnungszentren in Baar sowie in Schaffhausen-Herblingen errichtet.

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Adventistische Pastorinnen in den Niederlanden werden ordiniert

BC Huis ter Heide/Niederlande | 22.07.2013 | APD | International

Am 30. Mai hat der Exekutivausschuss der adventistischen Kirchenleitung in den Niederlanden beschlossen, keine geschlechtsspezifischen Unterschiede zwischen Pastorinnen und ihren männlichen Kollegen mehr zuzulassen. Ab 1. Juni würden alle bereits im Dienst stehenden Pastorinnen, die eine segnende Beauftragung hätten, als ordiniert eingestuft; und künftig würden Frauen in gleicher Weise wie Männer zum Pastorendienst ordiniert, teilte Pastor Tom de Bruin, Sekretär (Geschäftsführer) der Kirchenleitung, mit. Da es sich um einen heiklen Beschluss handle, der zuerst mit der zuständigen Kirchenleitung der Adventisten in Nord- und Südosteuropa, mit Sitz in St. Albans/England, besprochen werden musste, sei dessen Veröffentlichung auf den 5. Juli festgelegt worden.

Die Delegiertenversammlung der niederländischen Siebenten-Tags-Adventisten verurteilte im November 2012 in einer Stellungnahme die Ungleichbehandlung von Mann und Frau und beauftragte die Kirchenleitung, den Grundsatz der Gleichheit der Geschlechter auch in der Weltkirche mit Nachdruck zu vertreten. „So bald als möglich, aber nicht später als sechs Monate nach der nächsten Weltsynode (Generalkonferenz-Vollversammlung) im Jahr 2015, soll auf allen Ebenen der niederländischen Kirche die Gleichstellung von Männern und Frauen umgesetzt werden“, heisst es im Beschluss. Die geschlechtsunabhängige Ordination von Frauen zum Pastorendienst gehöre dazu.

Nach langen, ausführlichen Diskussionen, bei denen alle Möglichkeiten der Umsetzung des Beschlusses der Delegiertenversammlung abgewogen worden seien, sei der Exekutivausschuss zur Überzeugung gelangt, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung von Mann und Frau am besten bei der Ordinationsfrage verwirklicht werden könne, so die Medienmitteilung der niederländischen Adventisten.

„Die Kirche der Adventisten in den Niederlanden steht entschieden hinter dem Prinzip, dass alle Menschen grundsätzlich gleichwertig sind, unabhängig von Geschlecht, Rasse oder Herkunft. Diese Gleichheit bildet einen wesentlichen Bestandteil unserer Glaubensüberzeugungen“, lautet die Medienmitteilung.

Die niederländische Kirchenleitung sei sich bewusst, dass sie mit ihrer Entscheidung von der Richtlinie der Weltkirche abweiche. Ihr aufrichtiger Wunsch, dieser Richtlinie zu entsprechen und die Einsicht in die Notwendigkeit, dass Einheit in der Kirche wichtig sei, habe sowohl die Entscheidung als auch deren Umsetzung ausgesprochen kompliziert gemacht, meinte Pastor de Bruin. Der getroffene Beschluss sei das Resultat des gegenseitigen Abwägens der Grundsätze von Einheit und Gleichheit. Es sei auch darüber gesprochen worden, ob auf alle Ordinationen verzichtet werden solle, bis die Kirche das Prinzip der Gleichheit anerkenne, oder ob bis zur kommenden Weltsynode (Generalkonferenz-Vollversammlung) 2015 gewartet werden sollte, bei der eine Entscheidung über die Ordinationsfrage erneut anstehe. Schliesslich habe der Exekutivausschuss beschlossen, dass die adventistische Kirche der Niederlande in ihren Berichten an die Weltkirchenleitung künftig alle Pastoren, ob männlich oder weiblich, als „ordiniert“ bezeichnen werde.

Demnach werde Elise Happé-Heikoop, Pastorin von Arnhem, Nijmegen und Doetinchem, als ordiniert eingestuft. Zudem würden am 21. September 2013 Pastorin Guisèle Berkel-Larmonie gemeinsam mit ihrem Kollegen Enrico Karg ordiniert.

Link zur englischsprachigen Stellungnahme der Adventisten in den Niederlanden:
http://www.adventist.nl/2013/07/06/netherlands-union-conference-votes-to-ordain-female-pastors/

Studienkommission zur Ordinationsfrage
Der Exekutivausschuss der Weltkirchenleitung (Generalkonferenz) der Siebenten-Tags-Adventisten hat 2012 eine Studienkommission eingesetzt, die sich bis Oktober 2014 mit der Theologie der Ordination befassen solle. Die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen sollten die adventistische Gemeindepraxis unter besonderer Berücksichtigung einer bisher noch nicht in der Freikirche möglichen Ordination von Pastorinnen einbeziehen. Die Ergebnisse würden im Oktober 2014 dem Exekutivausschuss der Weltkirchenleitung vorgestellt, der dazu Empfehlungen verabschiede, welche der adventistischen Weltsynode (Generalkonferenz-Vollversammlung) 2015 in San Antonio, Texas/USA, zur Abstimmung vorgelegt werden sollten.

Frauen in den USA zum Pastorendienst ordiniert
2012 haben fünf überregionale adventistische Kirchenleitungen Beschlüsse zur geschlechtsunabhängigen Ordination gefasst: Die „Columbia Union Conference“ im Osten und die „Pacific Union Conference“ im Westen der USA sowie der „Norddeutsche Verband“, die „Niederländische Union“ und die „Norwegische Union“. In den beiden nordamerikanischen Kirchenregionen sind bisher mehr als zehn Pastorinnen ordiniert worden.

Deutschland
Wie der Präsident des Norddeutschen Verbandes der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten, Pastor Johannes Naether (Hannover), mitteilte, liege derzeit kein Antrag von einer der vier regionalen Freikirchenleitungen („Vereinigungen“) in Nord- und Ostdeutschland zur Ordination einer Pastorin vor. Bei Stellung eines derartigen Antrages werde der Verbandsausschuss darüber nach denselben Kriterien wie für männliche Geistliche entscheiden.

Norwegen
Am 2. Dezember 2012 hat der Vorstand der norwegischen Kirchenleitung beschlossen: „Wir halten es für moralisch und ethisch richtig, den Pastorendienst von Frauen und Männern gleichermassen anzuerkennen.“ Mit diesem Beschluss wolle die norwegische Kirche keineswegs in Opposition zur Studiengruppe der Weltkirche bezüglich der Ordinationsfrage treten. Sie werde aber keine Person mehr zur Ordination vorschlagen, bis die Ordinationsfrage 2015 geklärt sei.

Ordinierte Pastorinnen umstritten
Frauen können nach ihrem Theologiestudium in der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten zwar als Pastorin „gesegnet“ werden und damit fast alle Amtshandlungen, wie Taufe, Abendmahl, Trauung und Beerdigung, vornehmen; doch ordiniert würden nur männliche Geistliche. Nur sie dürften in kirchenleitende Ämter, etwa als Präsident einer „Vereinigung“ oder eines „Verbandes“ (regionale beziehungsweise überregionale Kirchenleitung), berufen werden, da hierfür die Ordination notwendig sei. Während die Ordination von Pastoren weltweit innerhalb der Freikirche Gültigkeit habe, dürften Pastorinnen nur in den Gebieten wirken, die zu einer Kirchenleitung gehörten, welche die Segnung praktiziere.

Die Weltsynoden der Adventisten 1990 in Indianapolis/USA und 1995 in Utrecht/Niederlande hatten die Ordination von weiblichen Geistlichen mehrheitlich abgelehnt. Die Zulassung von Frauen als ordinierte Pastorinnen sei ausserhalb von Nordamerika, Westeuropa, China und Australien/Ozeanien, wo nur etwa 13 Prozent der weltweit über 17,6 Millionen erwachsen getauften Adventisten leben, umstritten.

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US-Adventisten zu Homo-Ehe Urteilen des Obersten Gerichtshofs

Silver Spring, Maryland/USA | 22.07.2013 | APD | International

Am 26. Juni hat der Oberste Gerichtshofs der USA entschieden, den Homo-Ehen die rechtliche Gleichstellung zu gewähren. Gleichzeitig wurde das Verbot der Homo-Ehe im Bundesstaat Kalifornien als verfassungswidrig erklärt. Am 27. Juni nahm Pastor Dan Jackson, Präsident der Nordamerikanischen Kirchenleitung der Siebenten-Tags-Adventisten (NAD), mit der Erklärung „Bestätigung der Ehe“ Stellung zu den Entscheidungen des Supreme Court: „Als Siebenten-Tags-Adventisten setzten wir uns für die Stärkung der Familie gemäss den biblischen Prinzipien und Vorbildern ein, die Gott in seinem Wort für die Ehe zwischen einem Mann und einer Frau dargelegt hat, der ältesten menschlichen Institution, die auf den sechsten Schöpfungstag zurückgeht.“

Die wachsenden Angriffe auf die biblische Ehe in den USA seien der Grund, um in einer Stellungnahme die Position der Kirche bezüglich der christlichen Ehe zu bekräftigen, so Jackson. Adventisten glaubten weiterhin an die Gültigkeit der biblischen Lehre, weil sie sowohl im Menschsein als auch in Gottes Plan bei der Schaffung der Ehe verankert sei. Er stehe ohne Zögern zur langjährigen Position, wie sie in den Glaubensgrundlagen der Kirche beschrieben sei: „Die Ehe, von Gott im Garten Eden eingesetzt und von Jesus Christus bestätigt, soll eine lebenslange Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau in einer von Liebe erfüllten Gemeinschaft sein.“

„Für uns sind alle Menschen Kinder Gottes, egal welche geschlechtliche Orientierung sie haben“, schreibt Jackson in der Stellungnahme. Adventisten duldeten keine Aussonderung von Menschengruppen, um sie zu verhöhnen, zu verspotten oder gar zu missbrauchen. „Allerdings ist es auch sehr klar, dass Gottes Wort einen homosexuellen Lebensstil nicht gut heisst“, so Jackson, noch sei dies in der 2000-jährigen Kirchengeschichte der Fall gewesen.

Der Verwaltungsausschuss der Weltkirchenleitung (Generalkonferenz) der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten hat am 23. April 1996 eine „Erklärung zur Ehe“ beschlossen, die nachstehend angefügt ist.


„Erklärung zur Ehe“

Aussagen zum Thema Ehe werden erst im rechten Licht gesehen, wenn man sie vor dem Hintergrund des göttlichen Eheideals betrachtet. Die Ehe wurde von Gott gestiftet und von Jesus Christus bestätigt. Sie sollte monogam und heterosexuell sein, eine lebenslange Verbindung der liebenden Gemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau. Als Krönung seiner Schöpfertätigkeit schuf Gott den Menschen als Mann und Frau nach seinem eigenen Bild. Und er stiftete die Ehe, den Bund einer körperlichen, emotionalen und geistlichen Vereinigung zweier Geschlechter, in der Heiligen Schrift „ein Fleisch“ genannt.

Durch die Verschiedenheit der zwei menschlichen Geschlechter symbolisiert die Ehe auf einzigartige Weise die Einheit der Gottheit in Vielfalt. In der ganzen Heiligen Schrift wird die heterosexuelle Verbindung in der Ehe als Symbol für die Verbindung zwischen Gottheit und Menschheit gesehen. Sie ist das menschliche Zeugnis der selbstlosen Liebe Gottes und des Bundes mit seinem Volk. Die harmonische Vereinigung von Mann und Frau in der Ehe stellt einen Mikrokosmos der sozialen Einheit dar, der immer als Herzstück einer stabilen Gesellschaft galt. Darüber hinaus verstand der Schöpfer die Sexualität in der Ehe nicht nur als Zeichen der Einheit, sondern auch als Mittel zur Vermehrung der menschlichen Familie. In der göttlichen Absicht ereignet sich so eine Fortsetzung der Schöpfung aus dem gleichen Vorgang, an dem Ehemann und Ehefrau Freude, Vergnügen und körperliche Ganzheit finden. Einem Mann und einer Frau, deren Liebe sie einander in enger körperlicher Verbindung erkennen lässt, wird ein Kind anvertraut. Ihr Kind ist die Verkörperung ihres Einsseins. Das heranwachsende Kind gedeiht in der Atmosphäre der ehelichen Liebe und Einheit, die es hervorgebracht hat, und kann mit beiden natürlichen Eltern eine Beziehung pflegen.

Die monogame Einheit eines Mannes und einer Frau in der Ehe wird als göttlich eingesetzte Gründung der Familie und des sozialen Lebens bestätigt und als der einzige moralisch angemessene Ort für eine geschlechtliche oder intime sexuelle Beziehung. Dennoch ist die Ehe nicht der einzige Plan Gottes für das Bedürfnis nach menschlichen Beziehungen oder der Erfahrung der Familie. Auch das Leben als Single und die Freundschaften unter allein lebenden Menschen gehören zum göttlichen Plan. Die Gemeinschaft mit und die Unterstützung durch Freunde hat im Alten und im Neuen Testament eine grosse Bedeutung. Die Gemeinschaft in der Gemeinde, der Familie Gottes, steht für alle offen, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. Doch die Heilige Schrift macht einen deutlichen sozialen und sexuellen Unterschied zwischen solchen freundschaftlichen Beziehungen und der Ehe.

Die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten steht ohne Vorbehalt zum biblischen Eheverständnis und glaubt, dass eine Lockerung dieses hohen Anspruchs eine Herabsetzung des himmlischen Ideals bedeuten würde. Weil die Ehe durch die Sünde verdorben wurde, muss die von Gott beabsichtigte Reinheit und Schönheit der Ehe wiederhergestellt werden. Wenn wir die Erlösungstat Christi und das Wirken seines Geistes an menschlichen Herzen annehmen, kann das ursprüngliche Ziel der Ehe wiederhergestellt und die schöne und heilsame Erfahrung der Ehe zwischen einem Mann und einer Frau, die ihr Leben im Ehebund vereinigen, Wirklichkeit werden.

Diese Erklärung wurde vom Verwaltungsausschuss der Weltkirchenleitung (Generalkonferenz) der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten am 23. April 1996 angenommen und beschlossen.

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Mehr als 10.000 „Godpods“ an Analphabeten im Südpazifik verteilt

Port Moresby/Papua-Neuguinea | 22.07.2013 | APD | International

Mehr als 10.000 Godpods sind seit Januar 2011 durch die adventistische Organisation „It is written Oceania“ (IIWO) in abgelegenen und isolierten Gebieten des Südpazifiks an Analphabeten verteilt worden, wie die adventistische Kirchenzeitschrift „Record“ mitteilte.

Der Godpod habe seinen Namen in Anlehnung an den bekannten iPod erhalten. Das Abspielgerät enthalte die ganze Bibel auf Pidgin, der Mischsprache der Eingeborenen, sowie Gesundheitstipps, Anleitungen zum Bibelverständnis und 100 beliebte Bibelgeschichten für Kinder. Das Audiogerät ermögliche jenen, die nicht lesen könnten, die Bibel in ihrer Sprache zu hören, sagte Pastor Gary Kent, Sprecher der adventistischen Fernsehprogramms 'It Is Written International'. „Diese Bibel hat ein Solarpanel, sodass sie keine Batterien braucht und weil sie auch keine beweglichen Teile hat, fällt kein Service an“, erklärte Kent.

Die Godpods seien vorwiegend durch den adventistischen Flugdienst (AAS), Bezirkspastoren sowie Kirchenmitglieder verteilt worden. Ein früherer Waffenschmuggler beteilige sich auch und bringe nun Godpods statt Waffen von Indonesien über die Grenze. Einige Audiogeräte seien auf den Inseln der Salomonen und auf Vanuatu verteilt worden, mehr als 9000 seien jedoch nach Papua-Neuguinea gesandt worden, wo Pidgin am häufigsten geredet werde, so Record.

"Gott hat uns eine wunderbare Gelegenheit geschenkt, sein Wort in einer Sprache zu verbreiten, welche vier Millionen Menschen auf Papua-Neuguinea verstehen, die arm, isoliert und Analphabeten sind“, sagte John Kosmeier, der das Godpod-Projekt für IIWO leitet.

„Die Mitarbeiter von “It is written Oceania“ (IIWO) sind berührt von den Berichten über die Godpods und wie das Wirken des Heiligen Geistes das Leben der Menschen im Südpazifik und darüber hinaus verändert hat", so die IIWO-Geschäftsleiterin, Geraldine Przybylko.

In Papua-Neuguinea leben etwas mehr als sieben Millionen Einwohner. Die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten hat in 913 Kirchgemeinden rund 220.000 Mitglieder und unterhält drei Grundschulen, ein College, sechs Tageskliniken, 40 Erste-Hilfe-Stationen, den „Flying Doctor Service“, vier Buchläden sowie ein Medienzentrum für Radio- und Fernsehsendungen.

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Erster einheimischer Pastor der Adventisten in Kirgistan ordiniert

Silver Spring, Maryland/USA | 22.07.2013 | APD | International

Der ehemalige Polizeibeamte Talgat S. Kubegenov (39) wurde als erster einheimischer Pastor der Siebenten-Tags-Adventisten in Kirgistan während einer Missionskonferenz in Tokmok ordiniert. Wie Adventist News Network (ANN) mitteilte, schloss sich Kubegenov 2002 der Freikirche an. 2005 erfolgte seine Segnung zum ehrenamtlichen Gemeindeältesten. Ab 2008 war er als Missionar in Kirgistan tätig. 2010 wurde er als Sekretär (Geschäftsführer) und Schatzmeister in die adventistische Kirchenleitung des zentralasiatischen Landes gewählt.

Von den 5,5 Millionen Einwohnern Kirgistans sind 80 Prozent Muslime (Sunniten) und zehn Prozent Russisch-Orthodoxe. Ausserdem gibt es Minderheiten von Katholiken, Protestanten, Juden und Buddhisten. Bereits 1906 kam der deutsche Missionar der Adventisten in die Region. 1915 wurde in Orlovka die erste adventistische Gemeinde gegründet. Die dortige Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten hat gegenwärtig über 800 erwachsen getaufte Mitglieder in 14 Gemeinden, die von fünf Pastoren betreut werden. Sie unterhält eine Grundschule und ein Studio in der Hauptstadt Bischkek für Adventist World Radio (AWR) zur Aufnahme von Rundfunksendungen, die über Kurzwelle ausgestrahlt werden.

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„Lumen Fidei“: Zwei Päpste – Eine Enzyklika

Bensheim/Deutschland | 22.07.2013 | APD | Catholica

Kommentar von Dr. Paul Metzger und Martin Bräuer D.D.*
So schnell hat es noch keiner seiner Vorgänger geschafft: Knapp vier Monate nach seiner Wahl veröffentlicht Papst Franziskus am 5. Juli 2013 unter dem symbolischen Datum vom 29. Juni 2013 (Römisches Patronatsfest Peter und Paul) seine erste Enzyklika „Lumen Fidei“. Sie stellt ein Novum in der Kirchengeschichte dar, denn sie basiert auf der geplanten Enzyklika seines emeritierten Vorgängers Benedikt XVI., die Franziskus übernimmt und ergänzt (7).

„Lumen Fidei“ komplettiert die Enzykliken Benedikts XVI. zur Liebe („Deus Caritas est“, 2005) und Hoffnung („Spe Salvi“, 2007) (7) und vollendet die Trilogie der Enzykliken zu Glaube, Hoffnung und Liebe (vgl. 1. Kor. 13,13): „Glaube, Hoffnung und Liebe bilden in wunderbarer Verflechtung die Dynamik des christlichen Lebens auf die volle Gemeinschaft mit Gott hin“ (7).

Das Dokument stellt in der Einleitung fest, dass der Glaube in der Neuzeit häufig als Illusion gesehen werde, aber dringend „die Art von Licht wiederzugewinnen [sei], die dem Glauben eigen ist“ (4). Ziel ist die Wiedergewinnung dieses Glaubenslichtes (4).
In einem ersten Kapitel zeichnet die Enzyklika den Weg des Glaubens von Abraham (8-11) über Israel (12-14) bis zur „Fülle des christlichen Glaubens“ (15-22). Der Glaube blicke auf Jesus und biete sich als derjenige an, „der uns Gott erklärt“ (18). Deshalb dehnt sich im Glauben „das Ich des Glaubenden aus, um von einem anderen bewohnt zu werden und so weitet sich sein Leben in die Liebe“ (21).

Das zweite Kapitel behandelt die Frage von Glaube und Wahrheit und stellt fest: „Der Mensch braucht Wahrheit, denn ohne sie hat er keinen Halt, kommt er nicht voran. Glaube ohne Wahrheit rettet nicht, gibt unseren Schritten keine Sicherheit“ (24). Deshalb sei an die Verbindung von Glaube und Wahrheit zu erinnern, denn – und hier scheint der Relativismusvorwurf Josef Ratzingers an die Moderne durch – „die grosse Wahrheit, die Wahrheit, die das Ganze des persönlichen und gesellschaftlichen Lebens erklärt, wird mit Argwohn betrachtet“ (25). Der Glaube jedoch werde im Herzen erkannt und könne in der Tiefe verwandeln: „Das Glaubensverständnis beginnt, wenn wir die grosse Liebe Gottes empfangen, die uns innerlich verwandelt und uns neue Augen schenkt, die Wirklichkeit zu sehen“ (26). Wahrheit ist also nicht von der Liebe zu trennen (27) und Liebe ist die Quelle der Erkenntnis (28). Auch Glaube und Vernunft seien keineswegs Widersprüche (32).

Das dritte Kapitel thematisiert die Weitergabe des Glaubens und konstatiert, dass die Kirche die Mutter des Glaubens ist: „Der Glaube öffnet sich von Natur aus auf das ‚Wir‘ hin und vollzieht sich immer innerhalb der Gemeinschaft der Kirche“ (39). Die Kirche sei Gedächtnisgemeinschaft und gebe diesen Inhalt ihres Gedächtnisses weiter (40). Dies geschehe durch die Sakramente. Sie seien „inkarniertes Gedächtnis“ (40). Deshalb führe auch die Wiederbelebung des Glaubens über die Wiederbelebung des sakramentalen Lebens (40). Weitere Elemente des Gedächtnisses der Kirche und der Weitergabe des Glaubens seien das Gebet und der Dekalog [Zehn Gebote] (46). Das Kapitel endet mit einer Betrachtung der Einheit und Unversehrtheit des Glaubens.

In den ersten drei Kapiteln und in der Einleitung gewinnt man den Eindruck, die Sprache und den Duktus von Benedikt XVI. zu erkennen. Auch die grossen geistesgeschichtlichen Linien durch die abendländische Kultur, die Zitate von Kirchenvätern (Augustinus) und von modernen Autoren, aber auch die Auseinandersetzung mit Nietzsche oder Dostojewski verweisen auf den ehemaligen Professor Ratzinger.

Das vierte Kapitel thematisiert das Verhältnis von Glaube und Welt: „Der Glaube entfernt nicht von der Welt und steht dem konkreten Einsatz unserer Zeitgenossen nicht unbeteiligt gegenüber“ (51). Hier meint man Papst Franziskus zu hören. Das Licht des Glaubens dürfe nicht nur das Innere der Kirche beleuchten, sondern müsse auch Konsequenzen für die zwischenmenschlichen Beziehungen haben: Für den Aufbau der Gesellschaft, für das Handeln der Christen, für die Zukunft und die Hoffnung der Welt. Denn der Glauben entferne den Menschen nicht von der Welt, er bereichere vielmehr das menschliche Leben und diene dem Gemeinwohl.

Zwei Päpste – eine Enzyklika: Der Glaube und seine Konsequenzen, nach innen wie nach aussen. Eine beeindruckende Zusammenarbeit und ein geschlossener Entwurf römisch-katholischer Theologie!

*Hinweis der Redaktion: Pfarrer Dr. Paul Metzger und Pfarrer Martin Bräuer D.D. sind Catholica-Referenten am Konfessionskundlichen Institut, Bensheim.

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„Vom Konflikt zur Gemeinschaft“

Hannover/Deutschland | 22.07.2013 | APD | Ökumene

Der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Präses Nikolaus Schneider, hat das in Genf vorgestellte Dokument „Vom Konflikt zur Gemeinschaft – Gemeinsames lutherisch-katholisches Reformationsgedenken im Jahr 2017“ begrüsst, das der Lutherische Weltbund (LWB) und der Päpstliche Rat zur Förderung der Einheit der Christen erarbeitet haben.

Bereits die Überschrift, so der Ratsvorsitzende, benenne die entscheidende Perspektive. „Der Titel ,Vom Konflikt zur Gemeinschaft‘ deutet den langen Weg der Klärungen an, den die lutherischen Kirchen mit der römisch-katholischen Kirche zurückgelegt haben“, so Schneider. „ Wenn wir uns an die Geschichte der bisherigen Reformationsjubiläen und ihre oftmals antikatholisch-polemisch ausgerichteten Gestaltungen erinnern, dann wird deutlich, dass heute grosse Fortschritte in der Ökumene erreicht worden sind.“

Den ökumenischen Diskurs über die Theologie Martin Luthers auf vier zentrale Bereiche zu konzentrieren, so der Ratsvorsitzende, führe in dem Dokument zu einer treffenden Beschreibung der gegenwärtigen ökumenischen Gesprächslage. „Rechtfertigung, Eucharistie, Amts- und Schriftverständnis sind ,kontroverstheologische Klassiker‘. Der jetzt veröffentlichte Text resümiert den gegenwärtigen Stand dieses Dialogs und zeigt den erreichten Fortschritt, aber auch die bleibenden theologischen Differenzen.“

Kritisch siehe Präses Schneider hingegen, dass der lutherisch-katholische Text durchgängig die Frage nach der sichtbaren Einheit der Kirche in den Mittelpunkt rücke. Schneider: „Die von den reformatorischen Kirchen in Europa erarbeitete Einsicht von der ,versöhnten Verschiedenheit‘ kommt im Text nicht vor. Auch die Perspektive, dass die Einheit aller Kirchen in Christus auch in der Vielfalt der geschichtlichen Konkretion von Kirche gelebt werden könne, fehlt. Der Blick auf die ökumenische Bilanz des 20. Jahrhunderts, den der Text selbst eröffnen will, bleibt so unberücksichtigt.“

Der Catholica-Beauftragte der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), Landesbischof Prof. Dr. Friedrich Weber (Wolfenbüttel), begrüsste in einer ersten Stellungnahme zu dem Dokument „Vom Konflikt zur Gemeinschaft“, dass die Geschichte der lutherischen Reformation erstmalig gemeinsam von Lutheranern und Katholiken beschrieben werde. Die in den letzten Jahrzehnten gewachsenen Beziehungen erlaubten es, das Vergangene nicht ausschliesslich von den Abgrenzungen her zu erzählen und zu beurteilen, sondern sich auch der Perspektive des Anderen zu öffnen. Anhand der Themen von Rechtfertigung, Abendmahl, Amt sowie Schrift und Tradition werde dargestellt, was heute bereits gemeinsam zu den zentralen theologischen Anliegen Luthers gesagt werden könne „und welcher differenzierte Konsens auf dem Weg zu mehr Gemeinschaft erreicht werden konnte“.

Der gemeinsame Blick auf die Reformationsgeschichte mache, so Weber, für die Autoren der Studie – erstmals seit der Reformation – auch ein gemeinsames Gedenken möglich. Das Dokument verwende dabei durchweg den Begriff „Gedenken“, um deutlich zu machen, dass sich die römisch-katholische Seite schwer tue, die Reformation, die eben auch zur Spaltung der westlichen Christenheit führte, zu feiern. Zugleich erkenne die katholische Seite aber an, dass lutherische Christinnen und Christen 2017 nicht diese Kirchenspaltung feierten, sondern sich für alles von Herzen dankbar zeigten, was Luther und die anderen Reformatoren ihnen eröffnet hätten und dass sie die Gaben der Reformation auch mit andern teilen wollten.

Im historisch orientierten Teil der Studie werde laut dem Catholica-Beauftragten deutlich gemacht, dass die Reformationszeit immer auch eine Zeit der verpassten Chancen gewesen sei und es nie zu einem wirklichen Dialog über die kontroversen Fragen hätte kommen können. Dankbar nähmen die lutherischen Kirchen zur Kenntnis, dass dies heute fundamental anders sei. Die lutherisch/römisch-katholischen Beziehungen wären vertrauensvoll und intensiv. Echter Dialog und Annäherung seien möglich geworden. Daher habe die Kommission einen sehr treffenden und eindrücklichen Titel für ihr Dokument gewählt: „Vom Konflikt zur Gemeinschaft“.

Der Vorsitzende der römisch-katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, sieht in dem Dokument der Internationalen Lutherisch/Römisch-katholischen Kommission für die Einheit Impulse, „die uns auch in Deutschland in der Ökumene weiterbringen können“. Der ökumenische Dialog habe gezeigt: „Uns verbindet mehr, als uns trennt.“ Gleichzeitig stehe die volle Gemeinschaft in der sichtbaren Kirche als Ziel unseres ökumenischen Bemühens noch aus. „Auf dieses Ziel hin wollen wir weiter arbeiten.“

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Bünker: Dokument zum Reformationsjubiläum lässt heisse Eisen aus

Wien/Österreich | 22.07.2013 | APD | Ökumene

Als einen „ganz wichtigen Anstoss im bilateralen Gespräch“ hat der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker das am Montag, 17. Juni, in Genf präsentierte Dokument „Vom Konflikt zur Gemeinschaft. Gemeinsames Lutherisch/Katholisches Reformationsgedenken im Jahr 2017“ begrüsst. Das erste gemeinsam erarbeitete Dokument zwischen Lutherischem Weltbund LWB und dem Päpstlichen Einheitsrat zur Reformationsgeschichte zeige die Fortschritte im lutherisch-katholischen Gespräch, sagt der Bischof, der auch Generalsekretär der Gemeinschaft der Evangelischen Kirchen in Europa (GEKE) ist, im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst. Zugleich werde darin auch deutlich, dass die Reformationsfeiern 2017 „nicht wie bisher konfessionalistisch abgrenzend“ gestaltet sein werden. Er vermisse in dem Dokument aber „die wirklich heissen Eisen“, die im katholisch-evangelischen Gespräch "zu wenig angepackt worden sind", wie etwa das Verständnis der Kirche, das Verständnis der Einheit oder des Papstamtes. "Aber das war wohl auch nicht Motivation des Papiers", räumt Bünker ein.

In diesem Dokument habe man „deutliches Augenmerk“ auf das gemeinsame Gedenken gelegt, analysiert Bünker. „Wir allerdings werden sicherlich die Betonung auf die Freude und des Feiern legen und die Dankbarkeit für die Reformation herausstreichen“, kündigt der Bischof an. Die Evangelischen Kirchen in Österreich und in Europa hätten beschlossen, die Reformation in ihrer Dimension als europäisches und weltweites Ereignis zu beleuchten und zu feiern.

Dabei soll über ein stark auf Luther konzentriertes Gedenken hinausgegangen werden. "Wir wollen die Reformation in einem weiteren Horizont sehen", meint Bünker weiter und ortet hier auch einen Kritikpunkt am Dokument des LWB und des Vatikans: Reformation sei mehr als ausschliesslich die Geschichte Luthers, die dort angesprochen werde. So kämen etwa andere Reformatoren „gar nicht oder bloss am Rande“ vor.

"Weichgespülte Lesart reformatorischer Theologie"
Scharfe Kritik am Dokument "Vom Konflikt zur Gemeinschaft“ kommt vom evangelischen Theologen Ulrich H.J. Körtner, Wien. Es vermittle „den Eindruck eines Luthertums, das an sich selbst irre zu werden und die Orientierung hinsichtlich seiner geschichtlichen Sendung zu verlieren droht. Das ist besorgniserregend!“

Körtner, der Vorstand des Instituts für Systematische Theologie und Religionswissenschaft an der Universität Wien ist, äussert zahlreiche Kritikpunkte an dem Dokument. So bemängelt Körtner etwa eine einseitige Sichtweise auf die Reformation, die geprägt sei von der Klage über die Spaltung und dem Bekenntnis von Sünden gegen die Einheit der Kirche. „Dass die Reformation ein religiöser Aufbruch war, für den man bis heute nur dankbar sein kann, sucht man in dem Bericht vergebens.“ Ebenso sei von der evangelischen Freiheit, dem Evangelium als Botschaft der Freiheit, in dem Dokument kaum die Rede.

Kritik übt der Theologe auch an der gemeinsamen Lesart der lutherisch-katholischen Einheitskommission. Diese orientiere sich an Luthers Frage nach einem gnädigen Gott, würde aber der Antwort Luthers keinen Platz einräumen. „Wohl unterstreicht das Dokument in ökumenischer Eintracht den Gedanken, dass der Mensch allein aus Gnade (sola gratia) und allein um Christi willen (solus christus) gerechtfertigt und gerettet wird. Aber dass dies allein durch den Glauben geschieht (sola fide), stellt der Text eben nicht klar heraus." Zwar sei das Dokument bemüht, eine gemeinsame Darstellung der Theologie Luthers zu finden, das Ergebnis sei aber unbefriedigend. „Das geschieht um den Preis einer weichgespülten Lesart reformatorischer Theologie und der Abschwächung aller historischen Konflikte zu unglücklichen wechselseitigen Missverständnissen und menschlichen Versäumnissen, so dass man sich am Ende fragt, warum die Reformation überhaupt stattfinden musste."

Als Schwachpunkt des Dokuments sieht Körtner auch die Engführung der Reformation allein auf die Person Martin Luthers. Dies sei genau das Gegenteil von dem, was für das Reformationsjubiläum 2017 geplant sei. Auf die Reformatoren zweiter Generation, etwa Zwingli, Melanchthon, Bucer oder Calvin und ihre theologische Eigenständigkeit werde nicht eingegangen. Besonders die reformierte Tradition komme in dem Dokument kaum zur Sprache. Dazu komme, dass die innerprotestantische Ökumene - Stichwort: Einheit in versöhnter Verschiedenheit - ignoriert und die Leuenberger Konkordie von 1973 sowie die Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa nicht berücksichtigt werde. Dagegen werde der „Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre“ von 1999 zu viel Bedeutung beigemessen. „Man mag zu diesem Dokument stehen wie man will, aber dass die Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre auch noch als heilsgeschichtlicher Beweis dafür herhalten muss, dass das lutherische ordinierte Amt im Laufe seiner Geschichte 'in der Lage war', 'seine Aufgabe zu erfüllen, die Kirche in der Wahrheit zu bewahren', ist starker Tobak", ärgert sich Körtner.

Angesichts des Dokuments „möchte man den anderen protestantischen Kirchen zurufen: Das Reformationsjubiläum 2017 ist zu wichtig, als dass man es dem Lutherischen Weltbund überlassen dürfte!", fasst Körtner seine Meinung zum Dokument zusammen.

In dem 90-seitigen Dialog-Dokument "Vom Konflikt zur Gemeinschaft. Gemeinsames Lutherisch/Katholisches Reformationsgedenken im Jahr 2017" präsentiert die lutherisch/römisch-katholische Kommission für die Einheit einen gemeinsamen Blick auf die Reformation und ihre Wirkungsgeschichte bis heute.

Download des Dokuments in Englisch „From Conflict to Communion“:
http://www.lutheranworld.org/sites/default/files/From%20Conflict%20to%20Communion.pdf

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Gemeinsames lutherisch-katholisches Dokument zum Thema Reformation

Genf/Schweiz | 22.07.2013 | APD | Ökumene

Im Rahmen seines Hauptreferats anlässlich der Tagung des Rates des Lutherischen Weltbundes (LWB) hat sich Kardinal Kurt Koch, Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen, mit der gemeinsamen 90-seitigen lutherisch/römisch-katholischen Publikation „Vom Konflikt zur Gemeinschaft“ befasst, die während der Tagung des LWB-Leitungsgremiums vorgestellt wurde. Koch brachte die Hoffnung zum Ausdruck, dass das Dokument auf lutherischer wie katholischer Seite, global wie lokal rezipiert werde.

Herausgeber der Veröffentlichung mit dem Titel „Vom Konflikt zur Gemeinschaft. Gemeinsames lutherisch-katholisches Reformationsgedenken im Jahr 2017" ist die Lutherisch/römisch-katholische Kommission für die Einheit. Sie nahm das 500. Reformationsjubiläum und das 50-jährige Bestehen des Dialogs zwischen beiden Konfessionen im Jahr 2017 zum Anlass, sich dem Thema zu widmen. Das Dokument baut insbesondere auf der „Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre“ (GE) aus dem Jahr 1999 auf.

In seinem Referat befasste sich Kardinal Koch mit den Chancen, die ein gemeinsames lutherisch-katholisches Gedenken zum 500. Reformationsjubiläum bieten würde, sowie mit der Notwendigkeit, einander mit Blick auf die Bedeutung dieses Gedenkens für beide Seiten zuzuhören. Weiterhin erklärte er, es müsse wiederentdeckt werden, was Lutheraner und Katholiken gemeinsam hätten. Dazu müssten beide Konfessionen im Blick auf das bevorstehende Reformationsgedenken den Mut aufbringen, sich mit den Konflikten der Reformationsgeschichte auseinanderzusetzen. Und schliesslich sprach er von der Bedeutung des neuen Dokuments für den weiteren Dialogprozess.

Koch betonte, die Entscheidung der Lutherisch/römisch-katholischen Kommission für die Einheit, ihren Dialog unter dem Arbeitstitel „Taufe und wachsende Kirchengemeinschaft“ mit dem Themenschwerpunkt Taufe fortzuführen, sei sehr zu begrüssen, da sie einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg der ökumenischen Verständigung zwischen Lutheranern und Katholiken darstelle, der schliesslich einmünden könnte in die Erarbeitung einer künftigen Gemeinsamen Erklärung über Kirche, Eucharistie und Amt.

In seiner Reaktion auf Kochs Hauptreferat verwies LWB-Präsident Bischof Dr. Munib A. Younan darauf, dass sich die lokalen Beziehungen zur katholischen Kirche in den Regionen und LWB-Mitgliedskirchen jeweils unterschiedlich gestalteten. „Nach meinem Empfinden kann dieses Dokument ein wichtiges Instrument sein, um die Beziehungen, und – noch wichtiger – das gemeinsame Zeugnis in allen Kontexten zu verbessern.“

Der Lutherische Weltbund ist eine weltweite Gemeinschaft lutherischer Kirchen. 1947 in Lund (Schweden) gegründet, zählt er inzwischen 143 Mitgliedskirchen, denen rund 70 Millionen Christen in 79 Ländern angehören. Das LWB-Sekretariat befindet sich in Genf.

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Römisch-katholische Kirche lehnt Verbot nichtchristlicher Religionen ab

Port Moresby/Papua-Neuguinea | 22.07.2013 | APD | Religion + Staat

Das Parlament von Papua-Neuguinea habe eine Forderung nach einer Volksbefragung zum Thema Religionsfreiheit und zum „Verbot nichtchristlicher Religionen“ gebilligt, wie Fidesdienst, Presseorgan der Päpstlichen Missionswerke, mitteilte. Die Anfrage habe vor allem christliche Gemeinden in Papua-Neuguinea bestürzt.

Ein Referendum dieser Art wäre für die römisch-katholische Kirche „absurd und erschreckend“, so der Sprecher der Bischofskonferenz von Papua Neuguinea und den Salomonen, Pfarrer Giorgio Licini in einer Verlautbarung, die dem Fidesdienst vorliege. Die Kirche habe sich stets für die Religionsfreiheit als Grundalge aller Freiheitsrechte eingesetzt. „Allein die Debatte über ein Verbot anderer Religionen widerspricht im 21. Jahrhundert den in vielen Jahrzehnten erzielten Fortschritten im Bereich der Menschen- und Bürgerrechte“, heisst es in der Verlautbarung weiter. Ausserdem diskriminiere es Bürger auf der Ebene des persönlichen Glaubens, der kein Grund zur Diskriminierung sein dürfe.

Das Christentum könne als eine Art von kultureller Identität des modernen Papua-Neuguinea und seiner 850 Stämme und Völker bezeichnet werden, so die Stellungnahme. Doch man dürfe nie vergessen, dass wahrer Glaube weit über die Bestimmungen einer Verfassung und über alltägliche Riten sowie Praktiken hinausgehe. „Man darf niemandem verbieten, den eigenen Glauben frei zu bekennen und dies sowohl in privater als auch in öffentlicher Form.“

Laut Fidesdienst habe der Sprecher der Bischofskonferenz von Papua Neuguinea in Bezug auf die institutionellen Mechanismen erklärt: „Es ist positiv, dass das Parlament in gewissen Fällen eine Volksbefragung vorsieht, wie zum Beispiel im Fall der Todesstrafe. Und es ist auch positiv, dass sich unserer Volksvertreter mit den von der Verfassung garantierten christlichen Prinzipien auseinandersetzen. Doch authentischer christlicher Glaube kann nicht mit dem Verbot anderer Religionen durchgesetzt werden.“

Die parlamentarische Anfrage sei von Anderson Agiru, Gouverneur der Provinz Hela, vorgelegt worden. Nach deren Billigung im Parlament würden der Minister für Gemeinschaft und die Kommission für Verfassungsrevision eine gemischte Gruppe mit der Erstellung eines Textentwurfs für die Volksbefragung beauftragen.

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Adventist wegen blasphemischer SMS zu lebenslanger Haft verurteilt

Lahore/Pakistan | 22.07.2013 | APD | Religionsfreiheit

Der umstrittene Blasphemie Paragraph des pakistanischen Strafrechts forderte ein weiteres Opfer unter den Christen des Landes, wie Fidesdienst, Presseorgan der Päpstlichen Missionswerke, berichtete. Der 28jähige Sajjad Masih Gill, Mitglied der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten sei am 13. Juli von einem Gericht in Gojra, Provinz Punjab, zu lebenslanger Haft und zur Zahlung einer Geldstrafe in der Höhe von 1870 Franken / 1510 Euro verurteilt worden. Sajjad Masih Gill sei von mehreren muslimischen Religionsvertretern und einflussreichen Persönlichkeiten beschuldigt worden, blasphemische Inhalte per Kurzmitteilung (sms) von seinem Mobiltelefon verschickt zu haben.

Demnach handle es sich um den ersten Fall von „Blasphemie per sms“, mit der sich die pakistanische Polizei befassen musste. „Es war nicht zu erwarten, dass der Richter ein solches Urteil ausspricht und Masih bestraft, weil es keine Beweise gibt, die ihn belasten“, so der katholische Anwalt Nadeem Atnhony zu Fidesdienst.

Wie aus einer Rekonstruktion des Falls hervorgehe, die der Herausgeber der Zeitschrift „Minorities Concern of Pakistan“ dem Fidesdienst zur Verfügung gestellt habe, soll ein in Gojra wohnhafter muslimischer Stoffhändler am 18. Dezember 2011 mehrere Kurzmitteilungen mit blasphemischen Inhalten von einem unbekannten Absender erhalten haben. Am Tag danach habe er Anzeige bei der Polizei erstattet und Sajjad Masih Gill beschuldigt, was zu dessen Festnahme geführt habe.

Laut Fidesdienst habe die Anklage keine Beweise liefern können und vom Mobiltelefon des Angeklagten, das der Polizei übergeben worden sei, wären auch keine solchen Kurzmitteilungen verschickt worden. Zudem habe Sajjad Masih Gill immer seine Unschuld bekräftigt.

Wie der Anwalt des Angeklagten, der von der „Legal Evangelical Association Development“ (LEAD) zur Verfügung gestellt worden sei, dem Fidesdienst mitgeteilt habe, sollen die Kurzmitteilungen vom Mobiltelefon einer Christin verschickt worden sein, die in Gill verliebt gewesen und von ihren Eltern zur Heirat mit einem in England wohnenden Christen gezwungen worden sei. Dieser soll aus Eifersucht die Kurzmitteilungen von ihrem Handy verschickt haben.

Nach Angaben von Fidesdienst habe Javed Chaudhry Sahotra, der mit der Verteidigung beauftragte Anwalt, ausserdem angeführt, dass die Polizeibeamten, welche die Anzeige entgegengenommen hätten, dafür nicht zuständig gewesen und die Anklage deshalb nichtig sei. Die Anwälte kündigten einen Antrag auf ein Berufungsverfahren beim Hohen Gericht an.

Die Kirchenleitung der Adventisten in Pakistan begleite den Verurteilten und seine besorgte Familie, bete für sie und die Freilassung von Sajjad Masih Gill, aber auch für die anderen Opfer des Blasphemie Paragraphen, so Pastor Michael Ditta, Präsident der Siebenten-Tags-Adventisten in Pakistan.

Unter den 180 Millionen Einwohnern von Pakistanern leben 14.500 Siebenten-Tags-Adventisten, die sich in 122 Gotteshäusern versammeln. Sie unterhalten je ein Krankenhaus, Medienzentrum und Erwachsenenbildungszentrum sowie eine Zahnklinik und eine Hochschule.

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Muslimische Mädchen in Bürglen dürfen mit Kopftuch zur Schule

Lausanne/Schweiz | 22.07.2013 | APD | Religionsfreiheit

Der Bundesgerichtsentscheid vom 11. Juli erlaubt zwei muslimischen Mädchen in Bürglen/Thurgau den Schulunterricht weiterhin mit Kopftuch (Hijab) zu besuchen. Die Bundesrichter in Lausanne bestätigten mit ihrem einstimmigen Urteil den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Thurgau vom November 2012 und wiesen die Beschwerde der Volksschulgemeinde Bürglen ab.

Das kantonale Verwaltungsgericht habe richtig erkannt, dass ein Kopftuchverbot, das sich auf die Schulordnung stütze, mit der Religionsfreiheit unvereinbar sei, da es sich um einen Eingriff in die Glaubensfreiheit handle. Ein Kopftuchverbot „bedürfe einer Grundlage im formellen Gesetz“, so die Medienmitteilung des Bundesgerichts. Die grundsätzliche Frage bezüglich eines Kopftuchverbots an Schulen sei mit diesem Urteil deshalb nicht geklärt.

Schulordnung von Bürglen
Zu Kopfbedeckungen steht in der Schulordnung von Bürglen: „Der vertrauensvolle Umgang untereinander bedeutet, dass die Schule ohne Kopfbedeckung besucht wird. Aus diesem Grund ist das Tragen von Caps, Kopftüchern und Sonnenbrillen während der Schulzeit untersagt.“

Stationen des Rechtsstreits
Zwei muslimischen Schülerinnen baten im Frühjahr 2011 um eine Ausnahmeregelung bezüglich des Kopftuchverbots, die ihnen nicht gewährt wurde und ihr Rekurs an das Thurgauer Erziehungsdepartement abgelehnt. Die nächste Instanz, das kantonale Verwaltungsgericht, gab im November 2012 den muslimischen Schülerinnen Recht. Dieses Urteil wurde durch das Bundesgerichtsurteil nun bestätigt.

Islamischer Zentralrat der Schweiz
In einer ersten Reaktion begrüsste der Islamische Zentralrat der Schweiz (IZRS) das Kopftuchurteil des Bundesgerichts als einen Leitentscheid. Er gehe davon aus, dass „die formelle Debatte um das Kopftuch in der Schule mit dem heutigen Urteil ein Ende findet“.

Der IZRS sehe im Kopftuch kein religiöses Symbol wie das Kreuz oder den Davidsstern, sondern es handle sich um einen integralen Bestandteil des islamischen Kultus. Alle vier sunnitischen- und auch die schiitischen Rechtsschulen erachteten „das Tragen eines «Hijabs» für Frauen ab der Pubertät als religiöse Individualpflicht“.

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„Christen werden in 111 Ländern bedrängt und verfolgt“

Berlin/Deutschland | 22.07.2013 | APD | Religionsfreiheit

In vielen Teilen der Welt würden Kirchen, christliche Gemeinschaften und einzelne Gläubige bedrängt, verfolgt und in ihren Grundrechten – insbesondere in ihrem Recht auf Religionsfreiheit – verletzt. Daran haben in Berlin der Auslandsbischof der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Martin Schindehütte, sowie der Vorsitzende der Kommission Weltkirche der römisch-katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Ludwig Schick, bei der Vorstellung des ersten „Ökumenischen Berichts zur Religionsfreiheit von Christen weltweit“ erinnert. Die Broschüre wird von der Deutschen Bischofskonferenz und der EKD gemeinsam herausgegeben.

Die beiden Kirchen würden nicht für ein „Christen-Recht“ eintreten, sondern für das Menschenrecht der religiösen Freiheit, betonte Erzbischof Schick. „Die Freiheit eines jeden Menschen zu achten, in Verantwortung vor dem eigenen Gewissen nach der Wahrheit zu streben und sie offen in Gemeinschaft zu praktizieren sowie für sie einzutreten, ist Pflicht der Staaten.“ Dabei gehe es um die freie Religionsausübung aller Menschen, gleich welchen Bekenntnisses. Wo Christen aus Gründen der Religionszugehörigkeit unter Druck gesetzt würden, da treffe dieses Schicksal in aller Regel auch andere religiöse Minderheiten. „Wenn wir uns für die verfolgten und bedrängten Christen einsetzen, tun wir das exemplarisch für alle Verfolgten und nicht exklusiv.“

Die römisch-katholische und evangelische Kirche in Deutschland hätten schon in der Vergangenheit immer wieder auf grundlegende Menschenrechtsverletzungen und brutale Gewalttaten gegen Christen in der Welt aufmerksam gemacht, unterstrich Bischof Schindehütte. „Das geschah und geschieht meistens jenseits der Öffentlichkeit durch direkte Interventionen bei den Botschaftern und Regierungen der betreffenden Länder.“ Doch auch die jährlichen Fürbitten der evangelischen Kirche am Zweiten Sonntag der Passionszeit (Reminiszere) sowie der katholische Gebetstag für verfolgte und bedrängte Christen am 26. Dezember seien wichtige Aktivitäten in den Ortsgemeinden. Schindehütte hob ebenfalls hervor, dass die Religionsfreiheit für Angehörige aller Religionen gelte. Religionsfreiheit könne deshalb kein Gegenseitigkeitsrecht sein, das nur dann gewährt werde, wenn eine wie auch immer geartete „Gegenseite“ es auch gewähre. Es verbiete sich ebenso, Religionsfreiheit nur als das Recht einer bestimmten Religionsgemeinschaft zu verstehen und einzuklagen. „Wenn Christen es für sich in Anspruch nehmen, muss immer klar sein, dass sie dies auch stellvertretend für bedrängte und verfolgte Angehörige anderer religiöser Minderheiten wie der Baha’i oder nicht konformer Weltanschauungen wie Falun Gong tun.“ Das schliesse auch verfolgte muslimische Minderheiten, die der Bericht ausdrücklich benenne, mit ein.

Der Autor des „Ökumenischen Berichts“, Dr. Theodor Rathgeber, wies darauf hin, dass sich seit 2007 ein eindeutiger Trend nachweisen lasse, wonach Verletzungen des Rechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit beständig zugenommen hätten. Das betreffe Angehörige aller Religionen, darunter Sikhs, Juden, Hindus, Animisten, Angehörige traditioneller afrikanischer und chinesischer Religionen oder indigener Völker sowie Minderheiten wie die Ahmadiyya oder die Zeugen Jehovas. Gleichwohl seien Christen und Muslime nicht zuletzt aufgrund ihrer Gesamtzahl am häufigsten betroffen. Christen würden im Zeitraum seit 2007 in 111 Ländern bedrängt und verfolgt.

In dem 84 Seiten umfassenden „Ökumenischen Bericht zur Religionsfreiheit von Christen weltweit 2013“ werden vertiefende Länderbeispiele ausgewertet, um gegenwärtige Trends in der Situation christlicher Minderheiten darzustellen. Das Dokument ist als Download unter www.dbk.de und www.ekd.de abrufbereit und kann auch als Broschüre bestellt werden.

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ADRA Schweiz - 2,8 Millionen Franken für Hilfsprojekte im 2012

Zürich/Schweiz | 22.07.2013 | APD | ADRA (Adventistische Entwicklungs- und Katastrophenhilfe)

Die Adventistische Entwicklungs- und Katastrophenhilfe ADRA Schweiz, mit Sitz in Zürich, hat im Jahr 2012 das 25-jährige Jubiläum gefeiert und für 26 Projekte direkte Aufwendungen im Rahmen von 2,8 Millionen Franken gleistet. Wie aus dem Jahresbericht 2012 weiter hervorgeht, setzten sich die Spender aus privaten und institutionellen Geldgebern zusammen, wie der Glückskette, anderen ADRA-Landesbüros und der Freikirche der Siebtenten-Tags-Adventisten in der Schweiz.

92 Prozent der 2012 verwendeten Gelder seien direkte Projektaufwendungen, sechs Prozent administrative Kosten und zwei Prozent werde für das Marketing sowie die Ausgaben des Hilfswerks für die Jahressammlung eingesetzt, heisst es im Bericht. 52 Prozent der von ADRA Schweiz eingesetzten Gelder kommen von der Glückskette. Die allgemeinen Rechnungslegungsgrundsätze beruhten auf den Fachempfehlungen der SWISS GAAP RPC, sowie den Bestimmungen der Stiftung ZEWO, der Zertifizierungsstelle für gemeinnützige, Spenden sammelnde Organisationen.

Akkreditierung bei der Glückskette und Rezertifizierung durch die ZEWO
ADRA Schweiz ist seit 2005 Partner-Hilfswerk der Glückskette. Im Februar 2012 sei das Hilfswerk durch die für humanitäre Hilfsprojekte Spenden sammelnde Stiftung im Partnerstatus für weiter vier Jahre akkreditiert worden. Zudem habe ADRA nach Abschluss der Prüfung durch die ZEWO die Rezertifizierung bis Ende 2017 erhalten.

Laut dem Jahresbericht des Hilfswerks verteilte die ADRA Kleiderabgabestelle in Zürich auch Kinder- und Babyausstattungen, Spielsachen und Haushaltgegenstände. Auf Haiti werden demnach drei Projekte in der Folge des grossen Erdbebens von 2010 gemeinsam mit der Glückskette umgesetzt sowie nach dem Hurrikan Sandy ein Nothilfeprojekt für Familien. In Niger unterstütze ADRA im Tabareybarey-Flüchtlingslager 750 Haushalte mit sauberem Wasser und hygienischen Massnahmen, auch um die Ausbreitung von Cholera einzudämmen. Im Norden der Mongolei biete das Hilfswerk in zwei Städten gemeinsam mit lokalen Institutionen 540 Jugendlichen Berufsausbildungsprojekte an, um ihnen den Berufseinstieg zu erleichtern oder die Voraussetzung zur Gründung von Kleinunternehmen zu schaffen.

Den Standards des Roten Kreuzes verpflichtet
Wie Günther Maurer, Präsident von ADRA Schweiz, im Vorwort des Jahresberichtes schreibt, sei das Hilfswerk eine Einrichtung der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in der Schweiz, dessen Ziel es sei, die Menschenliebe Gottes „durch entschiedenes Eintreten für Benachteiligte und aktives Handeln sichtbar zu machen, ohne daran jedoch Erwartungen oder Bedingungen zu knüpfen“. ADRA habe sich verpflichtet, den Verhaltenskodex der „Internationalen Bewegung des roten Kreuzes“ einzuhalten. Es gehöre zum Selbstverständnis von ADRA, sich an die darin formulierten Positionen zu halten, dass Hilfe nicht in der Absicht geleistet werde, „um politische oder religiöse Standpunkte zu fördern“ und dass die Hilfe „unabhängig von Rasse, Religion oder Nationalität“ gewährt werde.

Die Adventistische Entwicklungs- und Katastrophenhilfe ADRA-International (Adventist Development and Relief Agency) ist die weltweite Hilfsorganisation der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten im Bereich der humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit. ADRA unterhält ein Netzwerk mit rund 120 regionalen und nationalen Landesbüros. Die Hilfe wird ohne Rücksicht auf politische und religiöse Anschauung oder ethnische Herkunft geleistet.

ADRA Schweiz besteht seit 1987, ist ein im Handelsregister eingetragener Verein und geniesst Steuerfreiheit. ADRA Schweiz ist ZEWO zertifiziert und ein Partnerhilfswerk der Glückskette. Das ZEWO-Gütesiegel steht für den zweckbestimmten und transparenten Umgang mit Spenden.

Der Jahresbericht 2012 von ADRA Schweiz kann im Internet heruntergeladen werden:
http://www.adra.ch/files/publications/de/infomaterial/ADRA-Jahresbericht/ADRA_Jahresbericht_12.pdf

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ADRA hilft Betroffenen des Zyklons „Evan“

Weiterstadt bei Darmstadt/Deutschland | 22.07.2013 | APD | ADRA (Adventistische Entwicklungs- und Katastrophenhilfe)

Im Dezember 2012 raste der Zyklon „Evan“ mit bis zu 270 Stundenkilometern über die Fidschi-Inseln. Er setzte Strassen unter Wasser, entwurzelte Bäume, deckte Dächer ab und führte zu Erdrutschen sowie Stromausfällen. Mehr als 8.000 Einwohner mussten in Notunterkünften in Sicherheit gebracht werden. Tausende wurden auf einen Schlag obdachlos.

Im März hat die Adventistische Entwicklungs- und Katastrophenhilfe ADRA Deutschland mit finanzieller Unterstützung des Europäischen Amtes für humanitäre Hilfe (ECHO) auf den Fidschi-Inseln ein Hilfsprojekt begonnen und unterstützt Menschen in den Gebieten Tavua, Ba, Lautoka, einschliesslich der Yasawa Inseln, und Nadi. ADRA habe laut ihrer Mitarbeiterin Mirjam Greilich bereits Nahrungsmittelpakete an über 11.500 Bedürftige verteilt, die ausserhalb der Städte wohnten. Zudem versorge ADRA weitere 11.500 Bedürftige mit Setzlingen und kleinen Bananenstauden, damit sie diese anbauten und sich bald wieder selbst versorgen könnten. Zusätzlich erhielten 1.045 Schulkinder besonders betroffener Eltern von ADRA Schulmaterialien. Durch die hohen Instandsetzungskosten nach dem Wirbelsturm hätten viele Eltern kein Geld mehr für die Bildung der Kinder. Ein Hilfspaket enthalte acht Schreibhefte, einen Füllfederhalter, einen Bleistift und einen Schulranzen.

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Jeder 12. Schweizer stirbt an einer alkoholbedingten Krankheit

Bern/Schweiz | 22.07.2013 | APD | Gesundheit & Ethik

Jeder 12. Todesfall in der Schweiz ist auf Alkoholkonsum zurückzuführen, heisst es in einer Studie, die im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit BAG und von Sucht Schweiz von 1997 bis 2011 durchgeführt wurde. „Im Jahr 2011 sind dies rund 1600 Tote im Alter von 15 bis 74 Jahren, drei von fünf dieser Todesfälle“ seien durch chronisch starken Alkoholkonsum bedingt, der bei Frauen bei Einnahme von durchschnittlich zwei und bei Männern bei vier Standardgläsern pro Tag (20 bzw. 40 Gramm reiner Alkohol) beginne. „Dies würde bedeuten, dass auch moderater Konsum nicht sicher ist. Immerhin verursacht er rund 40 Prozent der durch Alkohol bedingten Todesfälle“, kommentierte Dr. med. Ruedi Brodbeck, Leiter der Liga Leben und Gesundheit Schweiz, die Studienergebnisse.

Zunehmend mehr Frauen sterben an alkoholbedingten Todesursachen
Bei Männern sei laut BAG-Studie der Anteil alkoholbedingter Todesfälle in den letzten 15 Jahren annähernd konstant hoch geblieben. Männer seien aber knapp dreimal mehr betroffen als Frauen. „Die alkoholbedingten Todesfälle bei Frauen sind im gleichen Zeitraum von vier auf sechs Prozent der Todesfälle gestiegen“, so Dr. Brodbeck. „Das entspricht einer Zunahme um 50 Prozent.“

Alkohol als Risikofaktor für körperliche und psychische Erkrankungen
Als alkoholbedingte Todesursachen werden in der Studie erwähnt: Krebserkrankungen, Krankheiten des Verdauungssystems sowie unbeabsichtigte Unfälle und Verletzungen. Auch bei vielen Erkrankungen, wie Krebs und Bluthochdruck oder psychischen Störungen, sei Alkohol ein Risikofaktor und einer von vielen mitverursachenden Faktoren. Laut der Studie gehe die Weltgesundheitsorganisation WHO von „über 60 Krankheitsbildern im Zusammenhang mit Alkoholkonsum aus“ und bei zusätzlich 200 Krankheiten werde das Risiko einer Erkrankung durch Alkoholkonsum beeinflusst. Weiter stellt die Studie fest, dass Alkoholmissbrauch ein wesentlicher Risikofaktor bei der Entstehung von nichtübertragbaren Krankheiten sei.

Alkoholbedingte Todesursachen und Lebensalter
Je nach Altersgruppe veränderten sich die Ursachen für alkoholbedingte Todesfälle, so die BAG-Studie. Bei jungen Erwachsenen stünden vorwiegend Unfälle und Verletzungen, verursacht durch risikoreichen Alkoholkonsum, als Todesursache im Vordergrund. Ab 45 Jahren seien dies Krankheiten des Verdauungssystems sowie psychische Störungen und ab 55 Jahren würden zunehmend Krebserkrankungen als alkoholbedingte Todesursache an erster Stelle stehen.

Schützende Effekte des Alkoholkonsums?
Die „protektiven Effekte“ eines geringen Alkoholkonsums, also positive Einflüsse auf Herzkrankheiten und Diabetes, seien in der Studie berücksichtigt. Diese schützenden Aspekte seien „jedoch bei weitem geringer als die durch Alkoholkonsum verursachten negativen Konsequenzen“. Bei starkem chronischem Alkoholkonsum entfalle der Anteil schützender Effekte gänzlich.

Als Datengrundlage für die BAG-Studie «Alcohol-attributable mortality in Switzerland between 1997 and 2011» (Alkoholbedingte Todesfälle und ihre Ursachen in der Schweiz zwischen 1997 und 2011) dienten Zahlen im angegeben Zeitraum zu Alkoholkonsum und Todesfällen in der Schweiz.

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Peter van der Veen & Uwe Zerbst, „Volk ohne Ahnen?“

| 22.07.2013 | APD | Buchrezensionen

Peter van der Veen & Uwe Zerbst, „Volk ohne Ahnen?“, Auf den Spuren der Erzväter und des frühen Israel, Hänssler-Verlag, Studium Integrale, 2013, 349 Seiten, 195 meist farbige Abbildungen, zahlreiche Tafeln und Tabellen, gebunden, 29,95 EUR / 46,50 SFr, ISBN/EAN: 9783775154673

Dr. Peter van der Veen ist Alttestamentler und Biblischer Archäologe. Er leitet eine archäologische Feldstudie in Jerusalem und ist Gastwissenschaftler an der Universität Mainz. Prof. Dr. Uwe Zerbst befasst sich als Wissenschaftler und Ingenieur seit vielen Jahren nebenberuflich mit der Geschichte und Datierung des alten vorderen Orient. Beide leiten die deutsche Arbeitsgruppe für Biblische Archäologie, sind Mitbegründer des internationalen Forums Bronce to Iron Age Chronology of the Ancient Near East, und haben bereits zwei Bücher in der Reihe Studium Integrale über aktuelle archäologische Fragen veröffentlicht.

Beide Autoren setzen sich nun in diesem äußerst fachkundigen und gründlichem Werk mit allem auseinander, was man heute über die Stammväter Israels weiß und diskutiert. Ausgehend vom biblischen Bericht beschreiben sie zunächst die bibelkritische wissenschaftlich-theologische Diskussion seit dem 19. Jahrhundert und zeigen, dass die Geschichtlichkeit der Stammväterberichte keinesfalls widerlegt ist.

Durch einen Vergleich der biblischen Berichte mit zeitgleichen außerbiblischen Informationen wollen sie belegen, wie authentisch die biblischen Texte sind. Dabei stützen sie sich sowohl auf archäologische als auch auf Textargumente. Das Paradigma der Spätdatierung der Texte lehnen sie nicht nur ab, weil dies die biblischen Berichte unglaubwürdig macht, sondern auch aus chronologischen Gründen.

Damit befassen sie sich in Kapitel 3, wo sie einen chronologischen Rahmen für die Erzväter Israels abzustecken versuchen. Sie nehmen allerdings an, dass sich die 430 Jahre von 2Mo 12,40 nicht ausschließlich auf die Unterdrückung in Ägypten beziehen, sondern auch die Zeit der Erzväter mit einschließen. So legen es andere Textüberlieferungen nahe, nämlich die LXX, der samaritanische Pentateuch, Seder Olam und Josephus, aber auch Galater 3,17. Abraham und seine Nachkommen hätten dann 215 Jahre in Kanaan und weitere 215 Jahre in Ägypten gelebt. Das würde auch besser zu den vier Generationen passen, die 1Mo 15,16 erwähnt werden. Wie es textlich aber zu den 400 Jahren in 1Mo 15,13 kommt (zitiert in Apg 7,6-7), kann bisher nur vermutet werden. Eine ausführliche Diskussion liefern Hendrik J. Koorevaar und Peter van der Veen in je einem Aufsatz (Anhang A – S. 239-258).

In Kapitel 4 wird der Vergleich der klimatischen, politischen, siedlungspolitischen und sozialen Gegebenheiten der biblischen Texte mit den für Kanaan, Mesopotamien, Ägypten und Nordsyrien bekannten Verhältnisse für die Zeit der Stammväter geführt. Kapitel 5 befasst sich mit den Völkerschaften und Familienclans in Kanaan. Dabei wird deutlich, dass die von bibelkritischen Gelehrten vertretene These vom späten Auftauchen der genannten Völker nicht aufrechtzuerhalten ist. Kapitel 6 schließlich befasst sich mit den immer wieder bestrittenen Kamelen Abrahams und bringt weitere Hinweise für eine Frühabfassung der biblischen Texte. Anhang B und C enthalten Texte von David F. Lappin, die sich mit astronomischer Datierung und Chronologie der ersten Dynastie von Babylon befassen.

Wer das Lesen verständlich geschriebener wissenschaftlicher Texte nicht scheut, für den wird das reich bebilderte und schön gestaltete Buch eine Fundgrube für seriöse biblische Hintergrundinformationen sein und ihn ermutigen, dem Wort Gottes trotz des verbreiteten Misstrauens bibelkritischer Wissenschaftler und Theologen zu vertrauen.
Karl-Heinz Vanheiden

(Hinweis der Redaktion: Diese Rezension ist zuerst bei „Wort & Wissen“ erschienen (http://www.wort-und-wissen.de/index2.php?artikel=si/arc/erzvaeter_r.html) und konnte dank der Abdruckerlaubnis von Karl-Heinz Vanheiden vom APD übernommen werden.)

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